Gerats Hartung Partner - Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise

Rechtsanwalt Forderungsmanagement gegen Handwerker Mönchengladbach

Dienstleistung im Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht

Setzen Sie jetzt ausstehende Forderungen gegenüber Handwerkern durch – Mit unseren Rechtsanwälten für Forderungs- und Inkassorecht!

Bleiben Zahlungen von Handwerkern aus und wachsen Ihre offenen Posten kontinuierlich? Dann ist es an der Zeit, aktiv zu werden! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Forderungs- und Inkassorecht unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtssicher und effizient durchzusetzen.

Von der außergerichtlichen Mahnung bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren und der Vollstreckung – wir sind an Ihrer Seite.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte überprüfen Ihre Vertragsunterlagen sowie den bisherigen Mahnprozess gründlich. Eine korrekte Mahnung nach Fälligkeit ist entscheidend, um den Schuldner in Verzug zu setzen.

Dies verschafft Ihnen einen wichtigen Vorteil: Der Schuldner ist verpflichtet, nicht nur den Rechnungsbetrag zu zahlen, sondern auch die anfallenden Verzugskosten – einschließlich der Gerichtskosten und unseres Anwaltshonorars.

Mit unserer Expertise im Forderungs- und Inkassorecht sorgen wir dafür, dass Sie weder unnötige Zeit noch Geld verlieren.

Setzen Sie jetzt ausstehende Forderungen gegen Handwerker durch – Mit unseren Rechtsanwälten für Forderungs- und Inkassorecht!

Ein Rechtsanwalt für Forderungsrecht sorgt für Rechtssicherheit, indem er Mahnungen stets ohne Fehler verfasst und einen rechtssicheren Verzug sicherstellt. Außerdem werden Verzugsschäden wie Anwaltskosten konsequent dem säumigen Zahler auferlegt, was Sie vor zusätzlichen finanziellen Belastungen schützt. Darüber hinaus setzt Ihr Rechtsanwalt Ihre Forderungen im Mahnverfahren oder gegebenenfalls vor Gericht effektiv durch und ermöglicht durch digitale Prozesse eine zügige Abwicklung, damit Ihr Geldrückfluss beschleunigt wird.
Setzen Sie auf erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Forderungs- und Inkassorecht – lassen Sie Ihre ausstehenden Forderungen nicht ungenutzt!

1. Außergerichtliche Mahnung – Forderungen gegenüber Handwerkern erfolgreich geltend machen

Wenn Handwerker ihre Rechnungen nicht begleichen, ist der erste Schritt zur Durchsetzung Ihrer Forderung eine außergerichtliche Mahnung durch einen Rechtsanwalt. Bevor ein kosten- und zeitaufwändiges Gerichtsverfahren eingeleitet wird, stellt das anwaltliche Mahnschreiben eine zügige und effektive Lösung dar.

Durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wird der Druck auf den Handwerker erhöht, da dieser erkennt, dass es ernst wird.

In vielen Fällen genügt bereits dieser Schritt, um die Zahlung zu erhalten – ganz ohne Gerichtsverfahren.

2. Gerichtliches Mahnverfahren für ausstehende Forderungen gegenüber Handwerkern

Wenn der Handwerker trotz unserer außergerichtlichen Mahnung nicht zahlt, besteht der nächste Schritt im gerichtlichen Mahnverfahren. Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen, Ihre offenen Forderungen zügig und rechtssicher durchzusetzen – ohne sofort eine Klage einreichen zu müssen.

Nachdem der Mahnbescheid zugestellt wurde, hat der Handwerker zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Wenn er in dieser Frist nicht reagiert, erlangt der Mahnbescheid Rechtskraft, und wir beantragen für Sie einen Vollstreckungsbescheid.

Somit haben Sie die Möglichkeit, direkt auf das Vermögen des Schuldners zuzugreifen – beispielsweise durch eine Kontopfändung.

3. Gerichtliches Verfahren – Offene Ansprüche gegenüber Handwerkern konsequent geltend machen

Wenn Handwerker trotz wiederholter Mahnungen nicht zahlen, kann anstelle des Mahnverfahrens unmittelbar eine Klage beim Zivilgericht eingereicht werden.

Im Zuge dieses regulären Gerichtsverfahrens wird die Forderung vor dem zuständigen Zivilgericht rechtlich überprüft und durchgesetzt.

Dieser Schritt ist besonders dann ratsam, wenn der Handwerker immer wieder nicht reagiert oder Einwände vorbringt.

4. Zwangsvollstreckung – Offene Forderungen gegenüber Handwerkern konsequent verfolgen

Wenn Handwerker trotz gerichtlicher Entscheidung ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, stellt die Zwangsvollstreckung den letzten und effektivsten Schritt zur Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen dar.

Sobald wir einen vollstreckbaren Titel erlangt haben – beispielsweise durch ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid – hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um zu zahlen. Verstreicht diese Frist ohne Zahlung, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Im Zuge der Zwangsvollstreckung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um das Vermögen des Handwerkers zu pfänden. Dazu gehören:

  • Kontopfändung – Direkter Zugriff auf die Bankguthaben des Schuldners.

  • Lohnpfändung – Wenn der Schuldner angestellt ist, können Teile seines Einkommens gepfändet werden.

  • Sachpfändung – Pfändung von Wertgegenständen wie Maschinen, Werkzeugen oder Fahrzeugen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Zwangsvollstreckung. Wir übernehmen die Beantragung, Überwachung und Durchsetzung aller erforderlichen Maßnahmen – schnell, effektiv und rechtssicher. Lassen Sie offene Forderungen gegen Handwerker nicht unbeachtet – wir holen Ihr Geld zurück!

5. Erfolg – Offene Ansprüche gegenüber Handwerkern erfolgreich geltend gemacht

Erfolgreich! Ihre ausstehenden Zahlungen vom Handwerker sind nun endlich beglichen. Dank unserer gezielten Unterstützung – von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung – haben wir für Sie das Beste herausgeholt. Ihr Geld ist wieder auf Ihrem Konto, und Sie können sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihre Rechtsabteilung für Forderungen gegen Handwerker – Sicher, effizient und rechtssicher

Mit uns haben Sie eine kompetente Rechtsabteilung an Ihrer Seite. Anstatt Zeit und Nerven mit offenen Forderungen gegen Handwerker zu verlieren, können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – den Rest übernehmen wir für Sie. Von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung setzen wir Ihre Ansprüche durch und stellen sicher, dass Ihr Geld zurückfließt.
Warum unsere Rechtsanwälte die ideale Wahl sind:
Erfahrung und Fachwissen: Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Forderungsmanagement und kennen die Besonderheiten im Umgang mit Handwerkern.
Individuelle Strategie: Jede Forderungssituation ist einzigartig. Wir überprüfen Ihre Vertragsunterlagen, setzen den Mahnprozess rechtssicher in Gang und planen die effektivste Vorgehensweise.
Umfassende Begleitung: Vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.
Bundesweite Vertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht – bundesweit und in jeder Instanz.
Übertragen Sie die Verfolgung Ihrer Ansprüche den Experten – damit Ihr Geld nicht unnötig lange auf sich warten lässt!
Wenn ein Handwerker Ihre Rechnung nicht bezahlt, ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Mahnung zu senden. Dies sollte idealerweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Forderungs- und Inkassorecht erfolgen, da ein anwaltliches Mahnschreiben den Druck auf den Schuldner verstärkt.
Bevor ein Gericht eingeschaltet wird, erfolgt eine Mahnung außerhalb des Gerichts. Das gerichtliche Mahnverfahren wird beim zuständigen Zivilgericht gestartet. Wenn der Handwerker innerhalb von zwei Wochen nicht reagiert, wird der Mahnbescheid rechtskräftig. Dadurch können weitere Maßnahmen eingeleitet werden.
Eine Klage kann eingereicht werden, wenn der Handwerker auf Erinnerungen nicht reagiert oder Einwände gegen die Forderung vorbringt. Im Unterschied zum Mahnverfahren, bei dem keine Beweisaufnahme stattfindet, wird im regulären Gerichtsverfahren überprüft, ob Ihre Forderung gerechtfertigt ist.
Wenn der Handwerker auch nach einem gültigen Mahnbescheid nicht zahlt, erfolgt die Zwangsvollstreckung. In diesem Fall wird das Vermögen des Handwerkers beschlagnahmt. Unsere Rechtsanwälte setzen Maßnahmen in Gang wie: Kontopfändung, Lohnpfändung und Sachpfändung (Beschlagnahme von Maschinen, Werkzeugen oder Fahrzeugen).
Die Ausgaben sind abhängig von den getroffenen Maßnahmen (außergerichtliche Mahnung, Mahnverfahren, Klage oder Zwangsvollstreckung). Im Fall eines Verzugs ist der Schuldner jedoch verpflichtet, die Kosten der Rechtsverfolgung zu übernehmen – dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten. Unsere Rechtsanwälte setzen diese Ansprüche für Sie durch.
Ein vollstreckbarer Titel (wie etwa ein Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil) erlaubt es, Zwangsmaßnahmen gegen den Handwerker durchzuführen. Mit einem solchen Titel lassen sich Vermögenswerte des Schuldners pfänden, beispielsweise Bankkonten, Löhne oder Wertgegenstände.
Die Entscheidung hängt von der Reaktion des Handwerkers ab. Eine außergerichtliche Mahnung kann binnen weniger Tage erfolgreich sein. Das gerichtliche Mahnverfahren nimmt in der Regel wenige Wochen in Anspruch, vorausgesetzt, es wird kein Widerspruch eingelegt. Falls es zu einer Klage oder einer Zwangsvollstreckung kommt, kann sich der Prozess über mehrere Monate erstrecken.
Rechtliche Sicherheit (fehlerfreie Mahnungen und rechtssicherer Verzug), Übernahme der Kosten (Verzugsschäden wie Anwaltsgebühren werden dem Schuldner auferlegt), effiziente Durchsetzung (Mahnverfahren, Klage oder Zwangsvollstreckung) sowie eine zügige Bearbeitung.
Verhindern Sie zukünftige Zahlungsausfälle, indem Sie eindeutige vertragliche Regelungen schaffen und Zahlungsfristen klar definieren. Bei einer ausstehenden Forderung können Sie umgehend eine rechtliche Mahnung auslösen. Allein die Androhung steigert die Bereitschaft zur Zahlung.
Wenn ein Schuldner – beispielsweise ein Handwerksbetrieb – in die Insolvenz gerät, gestaltet sich das Verfahren komplizierter. In diesem Fall sind die Gläubiger dazu verpflichtet, ihre Forderungen in der Insolvenztabelle einzutragen. Ein Insolvenzverwalter kümmert sich um das verbleibende Vermögen des Schuldners und verteilt es proportional an die Gläubiger.

Rechtsgebiet

Abfindung-Mobile
Baugewerbe Handwerker Tischler-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Gerats Hartung Partner.

Adresse

Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen