Gerats Hartung Partner - Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise

Rechtsanwalt Forderungsmanagement gegen Start-ups OHGs GmbHs Mönchengladbach

Dienstleistung im Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckungsrecht

Verfolgen Sie Ihre Ansprüche gegenüber Start-ups, OHG und GmbHs! Effektives Forderungsmanagement für B2B und B2C – zügig und rechtlich abgesichert. Handeln Sie jetzt!

Steigen Ihre ausstehenden Forderungen unkontrolliert an? Dann benötigen Sie eine rasche und wirkungsvolle Lösung. Wir bieten Ihnen professionelles anwaltliches Forderungsmanagement – sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich.
Start-ups, Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind oft von Liquiditätsengpässen betroffen.
Die Realisierung offener Forderungen gegenüber diesen Unternehmen erfordert Fachwissen und Durchsetzungsvermögen. Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess – von der Prüfung der Vertragsunterlagen über die Mahnung bis zur Einleitung gerichtlicher Maßnahmen.

Warum ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Forderungsrecht sinnvoll?

Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Forderungsrecht hinzuziehen, sind ordnungsgemäß formulierte Mahnungen und ein rechtssicherer Verzug sichergestellt. Alle durch den Verzug entstehenden Kosten, einschließlich der Anwaltsgebühren, werden konsequent dem Schuldner angelastet, sodass Sie vor finanziellen Mehrbelastungen bewahrt bleiben. Zudem setzt Ihr Rechtsanwalt Ihre Forderungen sowohl im Mahnverfahren als auch vor Gericht durch und beschleunigt den Geldrückfluss mithilfe digitaler Prozesse.
Setzen Sie auf versierte Rechtsanwälte im Bereich Forderungs- und Inkassorecht – lassen Sie Ihre ausstehenden Forderungen nicht ungenutzt!

1. Außergerichtliche Mahnung: Forderungen gegenüber Start-ups, OHGs und GmbHs realisieren

Bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, stellt eine außergerichtliche Mahnung durch einen Rechtsanwalt eine wirkungsvolle Lösung dar.

Insbesondere bei Forderungen gegenüber Start-ups, OHGs und GmbHs kann bereits dieser erste Schritt von großer Bedeutung sein.

Ein professionell formuliertes Mahnschreiben vermittelt Ernsthaftigkeit und rechtliches Know-how, wodurch die Zahlungsbereitschaft der Schuldner häufig spürbar gesteigert wird.

Mit einem Mahnschreiben eines Rechtsanwalts setzen Sie Ihre offenen Forderungen schnell, sicher und kostengünstig durch — ohne sofort ein Gerichtsverfahren einleiten zu müssen. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis, um Ihre Forderungen erfolgreich einzutreiben.

2. Gerichtlich durchgeführtes Mahnverfahren: Forderungen gegenüber Start-ups, OHGs und GmbHs wirksam durchsetzen

Falls unsere außergerichtliche Zahlungsaufforderung unerwartet nicht erfolgreich ist, besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Insbesondere bei ausstehenden Forderungen gegen Start-ups, OHGs und GmbHs kann dieser Schritt notwendig sein, um Zahlungsansprüche konsequent durchzusetzen.

Das gerichtliche Mahnverfahren hat den Vorteil, dass es schnell und kostengünstig durchgeführt werden kann.

  • Wenn der säumige Schuldner innerhalb von zwei Fristen von jeweils 14 Tagen nicht reagiert oder keinen Widerspruch einlegt, wird der Mahnbescheid rechtskräftig.
  • In diesem Fall beantragen wir für Sie einen Vollstreckungsbescheid, der die Grundlage für Zwangsmaßnahmen wie Pfändungen bildet.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Unser Ziel: Ihre offenen Forderungen gegen Start-ups, OHGs und GmbHs sicher und effizient einzutreiben.

3. Juristisches Verfahren: Ansprüche gegen Start-ups, OHGs und GmbHs vor Gericht geltend machen

Falls das Mahnverfahren nicht den gewünschten Erfolg erzielt oder der Fall von Beginn an eine gerichtliche Klärung erfordert, können wir unmittelbar eine Klage einreichen. Besonders bei ausstehenden Forderungen gegen Start-ups, OHGs und GmbHs ist dies häufig der wirkungsvollste Weg, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Mit der Klage wird ein reguläres Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Zivilgericht eingeleitet. 

  • Wir übernehmen die umfassende Vertretung Ihrer Interessen — deutschlandweit und in jeder Instanz. 
  • Dank unserer umfassenden Erfahrung aus zahlreichen Gerichtsverfahren besitzen wir die erforderliche Expertise, um Ihre Forderungen zielgerichtet und erfolgreich durchzusetzen.

Verlassen Sie sich auf unsere langjährige Prozesserfahrung, wenn es darum geht, offene Forderungen gegen Start-ups, OHGs und GmbHs gerichtlich geltend zu machen. Wir stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Verfügung und setzen uns für Ihr Recht ein.

4. Zwangsvollstreckung: Erfolgreiche Durchsetzung von Forderungen gegenüber Start-ups, OHGs und GmbHs.

Nachdem wir einen vollstreckbaren Titel gegen Start-ups, OHGs oder GmbHs erlangt haben, wird dem Schuldner eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung eingeräumt. Falls der Schuldner nicht reagiert oder die Zahlung ausbleibt, initiieren wir die Zwangsvollstreckung.

Dieser Schritt gestattet uns den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners, um offene Forderungen durch die Pfändung von Konten, Einkommen oder Sachwerten einzutreiben.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen bei jedem Schritt der Zwangsvollstreckung zur Seite. Wir übernehmen die strategische Planung und Umsetzung der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche gegen Start-ups, OHGs und GmbHs wirksam durchgesetzt werden.

Vergeuden Sie keine Zeit und sichern Sie sich Ihr Geld. Mit unserer Unterstützung bei der Zwangsvollstreckung setzen Sie Ihre Forderungen zügig und verlässlich durch.

5. Erfolg: Offene Forderungen gegenüber Start-ups, OHGs und GmbHs erfolgreich realisiert.

Herzlichen Glückwunsch! Ihre ausstehenden Forderungen gegenüber Start-ups, OHGs und GmbHs wurden beglichen. Dank unserer strategischen Unterstützung und der effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben wir den angestrebten Erfolg erreicht.

Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Durchsetzungskraft bei Forderungen gegen Start-ups, OHGs und GmbHs.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihre Rechtsabteilung für Forderungen gegen Start-ups, OHGs und GmbHs – Sicher, effizient und rechtssicher

Offene Forderungen können Ihr Unternehmen belasten und wertvolle Ressourcen beanspruchen. Wenn Kunden oder Geschäftspartner ihre Rechnungen nicht begleichen, ist zügige und gezielte Unterstützung erforderlich. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei der professionellen Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen zur Seite — insbesondere gegen Start-ups, OHGs und GmbHs.

Warum unsere Rechtsanwälte die richtige Wahl sind:

Erfahrung und Expertise: Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Forderungsmanagement und sind mit den Besonderheiten von Start-ups, OHGs und GmbHs bestens vertraut.

Individuelle Strategie: Jede Forderungssituation ist einmalig. Wir überprüfen Ihre Vertragsunterlagen, gestalten den Mahnprozess rechtssicher und entwickeln die effizienteste Vorgehensweise.

Vollumfängliche Begleitung: Vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung — wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie.

Bundesweite Vertretung: Wir vertreten Sie vor Gericht — deutschlandweit und in jeder Instanz.

Start-ups, OHGs und GmbHs sind für Gläubiger häufig schwer zu erreichen. Unsere Rechtsanwälte wissen, wie sie die rechtlichen Möglichkeiten optimal ausschöpfen, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Wir gewährleisten, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben — vom ersten Mahnschreiben bis zur letzten Zwangsvollstreckungsmaßnahme.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte begleiten Sie von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Wir bewerten Ihre Forderungen, prüfen die rechtlichen Gegebenheiten und setzen Ihre Ansprüche durch.

Der Ablauf startet mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung. Sollte der Schuldner weiterhin nicht zahlen, gehen wir zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens über. Wenn auch das nicht erfolgreich ist, reichen wir eine Klage vor Gericht ein und realisieren die Forderung durch eine Zwangsvollstreckung.

Die Ausgaben für das Forderungsmanagement hängen von der Höhe der Forderung sowie den entstehenden Gerichts- und Anwaltsgebühren ab. Bei einem Zahlungsverzug können die Kosten häufig als „Verzugsschaden“ direkt vom Schuldner eingefordert werden.
Die Zeitspanne ist vom jeweiligen Fall abhängig. Eine außergerichtliche Mahnung kann rasch Ergebnisse erzielen. Ein gerichtliches Mahnverfahren dauert normalerweise einige Wochen. Bei Klageverfahren kann die Bearbeitungszeit hingegen länger dauern.
Im Zuge der Zwangsvollstreckung können die Konten, Löhne, Forderungen, Immobilien sowie beweglichen Gegenstände des Schuldners beschlagnahmt werden. Unsere Rechtsanwälte analysieren, welche Vermögenswerte für die Pfändung in Frage kommen.
Im Falle einer Insolvenz werden Ansprüche beim Insolvenzverwalter eingereicht. Unsere Rechtsanwälte überprüfen, ob Ihr Anspruch als „bevorrechtigter Anspruch“ geltend gemacht werden kann. Bedauerlicherweise erhalten Gläubiger in der Insolvenz nicht immer den vollständigen Betrag zurück.

Wichtige Grundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO). Unsere Rechtsanwälte überprüfen für Sie, ob und auf welche Weise Ihre Forderung durchgesetzt werden kann.

In der Regel ist es ratsam, vor der Einleitung einer Klage eine außergerichtliche Mahnung zu versenden. Eine vorherige Mahnung ist jedoch nicht unbedingt notwendig, wenn der Schuldner bereits im Verzug ist. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, um die optimale Strategie zu ermitteln.

Falls der Schuldner sich im Verzug befindet, sind in der Regel die Kosten für Rechtsanwälte, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu tragen. Unsere Rechtsanwälte überprüfen, ob die Kosten als „Verzugsschaden“ geltend gemacht werden können.

Start-ups verfügen häufig über begrenzte finanzielle Mittel, was die Pfändung komplizierter gestaltet. OHGs haften mit dem gesamten persönlichen Vermögen der Gesellschafter, während bei GmbHs das Haftungsrisiko auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Strategie, um Ihre Forderungen erfolgreich einzuziehen.

Rechtsgebiet

Abfindung-Mobile
Baugewerbe Handwerker Tischler-Mobile

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