Gerats Hartung Partner - Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise

Rechtsanwalt Forderungs- und Inkassorecht Mönchengladbach

Kompetente rechtliche Beratung und Vertretung mit Tradition und Innovation

{{ bezeichnung_organisation_kurz }} – Ihr erfahrener Rechtsanwalt im Forderungs- und Inkassorecht

Sowohl im Privatkunden-, als auch im B2B-Bereich (Business-to-Business) kann ausbleibende Zahlung von Gläubigern zur Insolvenz führen. Die Kreditversicherungsgruppe Allianz-Trade befragte rund 2.500 Unternehmen zu den Exportaussichten 2022: 93 % der Befragten sehen mögliche Zahlungsausfälle als Risiko. 58 % rechnen mit einer Zunahme von Zahlungsausfällen. Denn Umsätze allein führen noch nicht zu einer stabilen Liquiditätssituation. In der Praxis sieht es so aus, dass viele Kunden eine gestellte Rechnung zunächst nicht bezahlen und so in Zahlungsverzug geraten. Ein solcher Zahlungsausfall kann für viele Unternehmen den finanziellen Ruin bedeuten. Es müssen Umsätze realisiert und die Liquidität aufrechterhalten werden, um nicht trotz hoher Umsätze in einen Liquiditätsengpass und somit in die Insolvenz zu geraten. Ein Forderungseinzug ermöglicht Unternehmen, ihre ausstehenden Geldforderungen schnell und effizient mithilfe eines Rechtsanwalts einzutreiben.

Was ist das Forderungs- und Inkassorecht?

Das Rechtsgebiet des Forderungs- und Inkassorechts beschäftigt sich mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung von (Geld-)Forderungen. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständig geregeltes Rechtsgebiet, da die meisten Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden sind. Weitere Regelungen für den Bereich des Forderungseinzugs und Inkassorechts sind unter anderem in der Zivilprozessordnung (ZPO), dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) oder im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) zu finden.
Obwohl ich Ihre Schuldner mehrfach aufgefordert habe, die offenen Rechnungen zu begleichen, verweigern sie die Zahlung? Kontaktieren Sie mich, einen Anwalt für Forderungs- und Inkassorecht. Ich kümmere mich um Ihre Gläubiger.

Aufbau und Vorgehensweise im Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement umfasst wesentliche Komponenten wie die Überwachung, Analyse und Optimierung von Forderungen sowie die Festlegung von Zahlungsbedingungen und -vereinbarungen. Hierbei ist das Inkassoverfahren von zentraler Bedeutung. In einem solchen Verfahren beauftragt der Gläubiger einen Dritten, den sogenannten Inkassodienstleister, mit der Eintreibung einer offenen Forderung gegenüber dem Schuldner. Zahlt ein Kunde die fällige Rechnung nicht, kann der Gläubiger ein Inkassoverfahren gegen ihn einleiten.
Ein Inkassoverfahren ist eine gezielte Maßnahme, um säumige Schuldner zur Begleichung ihrer Schulden zu bewegen und somit Forderungsausfälle zu minimieren. Durch die Beauftragung eines erfahrenen Inkassodienstleisters wird die professionelle Durchführung des Verfahrens sichergestellt. Der Inkassodienstleister verfügt über spezielles Fachwissen und rechtliche Mittel, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
Durch eine sorgfältige Überwachung des Inkassoprozesses und den Einsatz geeigneter Strategien und Maßnahmen können im Inkassoverfahren positive Ergebnisse erzielt werden. Mein Ziel ist es, offene Forderungen zeitnah und effizient einzutreiben, um die finanzielle Stabilität des Gläubigers zu gewährleisten. Das Inkassoverfahren ist somit ein effektives Instrument im Rahmen des umfassenden Forderungsmanagements. Es kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgeführt werden, je nach individueller Situation und den Bedürfnissen des Gläubigers.

Das Inkassoverfahren: Wie verläuft es?

Reagiert ein Schuldner trotz Mahnung nicht auf offene Forderungen, wie beispielsweise eine unbezahlte Rechnung, kann ich als Rechtsanwalt für Inkasso oder ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug beauftragt werden.
Beim Forderungseinzug mache ich einen fälligen und durchsetzbaren Anspruch geltend. In der Praxis kann dies beispielsweise durch das Lastschriftverfahren oder andere Zahlungsformen erfolgen. Der Forderungseinzug kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt werden. Im Rahmen des Inkassoverfahrens prüfe ich die Forderungen und sende gegebenenfalls eine Mahnung an den Schuldner.

Der letzte Ausweg: Die Zwangsvollstreckung

Erhält der säumige Schuldner eine Zahlungsaufforderung beziehungsweise eine Mahnung, hat er die Möglichkeit, Einwände gegen die Forderung vorzubringen. Wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht weiterhin nicht nachkommt, veranlasse ich als Rechtsanwalt Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Zahlt der Schuldner weiterhin nicht, kann es zur Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher oder – im härtesten Fall – zur Pfändung seines verwertbaren Eigentums kommen.
Liegt weder ein Vollstreckungsbescheid noch ein rechtskräftiges Urteil vor, bin ich als Rechtsanwalt nicht zu Vollstreckungsmaßnahmen berechtigt. Sollten Vollstreckungsmaßnahmen ohne den entsprechenden Bescheid oder ohne Schufa-Einträge angedroht werden, sollte die Inkassoaufsicht eingeschaltet werden.

Diese Kosten fallen an, wenn der Schuldner zahlt

Sobald der Schuldner bereit ist, seine offenen Forderungen zu begleichen, kann ich als Rechtsanwalt eine Ratenzahlung oder Stundung mit dem Schuldner vereinbaren. Der Rechnungsbetrag muss dabei auf das Konto des Inkassobüros überwiesen werden. Dieser Betrag wird später an den Gläubiger weitergeleitet. Darüber hinaus trägt der Schuldner die Mahnkosten, die Kosten für die Beauftragung des Inkassounternehmens und alle weiteren Kosten, die durch den Einzug entstanden sind. Die Inkassokosten belaufen sich jedoch nur bis zu der Höhe, die mir als Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zustehen würde.

Benötigen Sie eine zuverlässige und zügige Methode, um Ihre Schulden einzutreiben? Kontaktieren Sie jetzt einen Rechtsanwalt für Inkasso! Ich unterstütze Sie und Ihr Unternehmen!

Warum ich als Rechtsanwalt für Inkasso die bessere Wahl bin

Zur Eintreibung von Schulden können verschiedene Stellen beauftragt werden. Gläubiger haben die Möglichkeit, entweder ein Inkassounternehmen oder mich als Rechtsanwalt für den Einzug der Forderungen zu beauftragen. Inkassounternehmen dürfen nur tätig werden, wenn sie die Registrierungsvoraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfüllen. Das bedeutet, dass sie über die notwendige Sachkunde, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit verfügen müssen. Das Gesetz verlangt zudem spezielle Fachkenntnisse in den für die Inkassotätigkeit wichtigsten Rechtsgebieten, insbesondere im Bürgerlichen Recht, Handelsrecht und Zivilprozessrecht. Außerdem dürfen Inkassounternehmen nur unbestrittene Forderungen eintreiben.
Die Beauftragung meiner Kanzlei hingegen bringt Gläubigern zahlreiche Vorteile. Zum einen darf ich als Rechtsanwalt auch dann tätig werden, wenn die Forderung bestritten wird. Darüber hinaus kann ich sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vorgehen, im Gegensatz zu einem Inkassobüro. Im Erfolgsfall erhält der Gläubiger zudem die gesamte Forderung. Bei einem Inkassounternehmen muss hingegen eine Erfolgsbeteiligung von der Forderung abgezogen werden.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Inkasso und Forderungsmanagement

Haben Sie bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Ihre Forderung einzutreiben? Als Ihr Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Im Gegensatz zu möglicherweise unseriösen Inkassounternehmen biete ich Ihnen kompetente und optimierte Rechtsberatung. Dank meiner langjährigen praktischen Erfahrung bin ich mit den Herausforderungen des Forderungseinzugs bestens vertraut und kann Ihnen professionelle Unterstützung bieten. Meine Arbeit zeigt deutlich: Ich erziele zeitnah die Eintreibung von Geldforderungen und entwickle eine detaillierte Strategie, um hohe Erfolgschancen zu gewährleisten. Mein Fokus liegt auf dem außergerichtlichen Weg als bevorzugte Lösungsstrategie. Dadurch ermögliche ich Zeit-, Kosten- und Stressersparnis durch individuelle Vereinbarungen wie Ratenzahlungen oder Stundungen. Falls erforderlich, bin ich jedoch auch bereit, Ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Dabei bin ich nicht an einen Ort gebunden, sondern kann bundes- und europaweit Ihre Forderungen einziehen.

Ich übernehme sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung für Sie. Kontaktieren Sie mich jetzt, um hohe Erfolgschancen in Ihrem Inkassoverfahren oder Forderungseinzug zu sichern!

Im Bereich des Inkasso- und Forderungsrechts biete ich folgende Dienstleistungen an

Meine Tätigkeit für Sie umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Forderungsmanagement
    • Ich behalte den Überblick und halte Sie auf dem Laufenden
  • Mahnverfahren
    • gerichtlich und außergerichtlich
  • Zwangsvollstreckung
    • schnell und mit Recht
  • Strategie gegen zukünftige Zahlungsausfälle
    • Ich helfe Ihnen bei der Entwicklung neuer Strategien
Wenn Ihr Schuldner die Zahlung verweigert, obwohl ich ihn bereits mehrfach abgemahnt habe, kann ich Ihnen als Rechtsanwalt weiterhelfen. Meine Dienstleistungen umfassen die Zahlungsaufforderung über den Mahnbescheid, das Einreichen von Klagen und die Durchführung der gerichtlichen Zwangsvollstreckung bis hin zur Vertretung Ihrer Interessen in der Schuldnerinsolvenz.
Beim Forderungseinzug mache ich Ihren fälligen und durchsetzbaren Anspruch geltend. In der Praxis kann dies beispielsweise durch das Lastschriftverfahren erfolgen. Der Forderungseinzug kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Inkassounternehmen haben häufig einen zweifelhaften Ruf. Damit sie jedoch tätig werden dürfen, müssen sie zunächst nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein und dürfen ausschließlich unbestrittene Forderungen eintreiben. Darüber hinaus sind im Erfolgsfall Gebühren an das Inkassounternehmen zu entrichten.
Eine bestrittene Forderung liegt vor, wenn ein Einwand gegen die Forderung erhoben wird. Sollte kein Vertrag oder keine rechtliche Verpflichtung bestehen, haben Sie die Möglichkeit, die Forderung zu bestreiten. Im Falle einer bestrittenen Forderung bleibt der gerichtliche Forderungseinzug einschließlich des Zwangsvollstreckungsverfahrens bestehen.
Ein Rechtsanwalt für Inkasso wird benötigt, wenn der Gläubiger alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft hat, um seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Als Rechtsanwalt für Inkassorecht übernehme ich die konsequente und zeitnahe Forderungsbeitreibung und sorge dafür, dass die Gläubiger ihre Rechte durchsetzen können. Darüber hinaus kann ich auch weitere Aufgaben übernehmen. So kann ich beispielsweise sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen für das Unternehmen durchführen.
In der Regel strebe ich zunächst ein außergerichtliches Mahnverfahren an. Der Schuldner erhält zuerst eine Zahlungsaufforderung. Reagiert er darauf nicht, leite ich ein gerichtliches Mahnverfahren ein und dem Schuldner wird ein Mahnbescheid zugestellt. Wenn er auch diesem nicht nachkommt, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.
Ein Forderungseinzug ist nicht immer wirtschaftlich sinnvoll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist. Hohe Erfolgschancen bestehen allerdings, wenn bereits erfolgreich der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens beschritten wurde, da für titulierte Forderungen in der Regel eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt.
Unternehmen haben die Möglichkeit, die Kosten für meinen Rechtsbeistand an den Schuldner, der sich im Zahlungsverzug befindet, durch eine Schadensersatzforderung weiterzugeben. Allerdings trägt der Gläubiger dabei das Risiko: Wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, bleibt das Unternehmen auf den Kosten sitzen.
Rechtlich bin ich als Unternehmen dazu verpflichtet, zunächst eine Zahlungserinnerung zu versenden. In der Regel wird damit auch eine Frist zum Begleichen der Rechnung gesetzt. Bleibt die Zahlung aus, kann ein Mahnschreiben versendet werden. Bezahlen Kunden daraufhin nicht, können Sie mich als Rechtsanwalt beauftragen.
Bei der Beauftragung eines Inkassounternehmens entstehen höhere Kosten, da der Schuldner die gesamten Kosten nur im Erfolgsfall trägt. Darüber hinaus muss auch im Erfolgsfall ein Teilbetrag an das Unternehmen gezahlt werden. Des Weiteren richtet sich der Wert des gerichtlichen Verfahrens nach der Höhe der Forderung.

Rechtsanwälte

No posts found

Dienstleistungen

Inkassorecht-Mobile
Hotel-Mobile
start-up-Mobile

Rechtsbeiträge

No posts found

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Gerats Hartung Partner.

Adresse

Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen