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Rechtsanwalt Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung Mönchengladbach

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Habe ich Anspruch auf eine Kündigung?

Haben Sie gekündigt oder eine Kündigung erhalten? Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt oder wer die Kündigung ausgesprochen hat: Nach einer Kündigung stehen Ihnen zahlreiche Ansprüche zu. Gerade mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen viele finanzielle Fragen: Wie lange besteht Anspruch auf Lohn? Habe ich noch Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einer Kündigung? Und was geschieht mit den restlichen Urlaubstagen? Kann ich mir als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückzahlen lassen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beantworte ich Ihre Fragen ausführlich und mache Ihre Rechte geltend. Sollte sich die andere Partei weigern zu zahlen, werde ich Sie auch vor Gericht vertreten.

Meine Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung

Das Arbeitszeugnis – Anspruch auch bei Kündigung

Sobald ich ein Arbeitszeugnis anfordere, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dieses auszustellen. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Kündigung ausgesprochen hat. Dieses Recht besteht!

  • Auch bei einer Kündigung in der Probezeit habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Dieser Anspruch gilt nicht für Freelancer oder freie Angestellte.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht eigenständig einfordern.

Ein schlechtes Zeugnis muss ich nicht akzeptieren!

  • Ich kann eine Änderung des Zeugnisses verlangen.

  • Diese kann notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form übergeben werden.
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss folgende Angaben enthalten:
  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Einsatzbereich

  • Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers

  • keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hingegen ist umfangreicher:

  • Hier werden auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers bewertet.

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen.

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, weil ich Kündigungsschutzklage eingereicht habe, muss der Arbeitgeber auch für die Monate, in denen ich zu Hause war, den Lohn zahlen. Dies wird als Annahmeverzugslohn bezeichnet.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald ich Kündigungsschutzklage erhebe, wird das Arbeitsgericht prüfen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War sie unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit erfolgt wie beim normalen Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber meiner Lohnforderung nicht nach, kann ich eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitgeber gerät bereits am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. An diesem Tag kann ich die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht effektiv durchzusetzen.

Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Gewährung des Weihnachtsgeldes ist vielmehr eine freiwillige Sonderleistung des Arbeitgebers.

Ein möglicher Anspruch auf Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung kann sich ergeben aus:

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsvertrag

Auch aus betrieblicher Übung kann ein Anspruch hervorgehen. 

  • Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, indem er in der Vergangenheit wiederholt eine Leistung erbracht hat.

  • Wenn der Arbeitgeber Ihnen beispielsweise 3 Jahre in Folge ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt hat, ist er verpflichtet, dies auch im folgenden Jahr zu tun.

  • <spanHat er jedoch bei jeder Zahlung ausdrücklich auf die Freiwilligkeit hingewiesen, so besteht kein Anspruch.

Fristregelung - Wann erlischt der Anspruch?

Das Weihnachtsgeld ist in zahlreichen Unternehmen an eine Bedingung gebunden: Das Arbeitsverhältnis zwischen mir als Arbeitgeber und dem Mitarbeitenden muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen, und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein.  Endet das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag, entfällt der Anspruch. Die Gültigkeit der Stichtagsregelung hängt davon ab, mit welchem Zweck ich das Weihnachtsgeld ausgezahlt habe:

  • als zusätzlichen Lohn (Entgeltcharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

  • zur Honorierung der Betriebstreue (Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung wirksam

    • Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld

  • eine Mischform aus beiden Zwecken (Entgelt- und Belohnungscharakter)

    • Stichtagsregelung unwirksam

    • Anspruch zumindest auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung

Urlaubsgeld trotz Kündigung – Wann ist eine Rückforderung möglich?

Das Urlaubsgeld stellt eine freiwillige Sonderzahlung meinerseits dar. Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Allerdings kann sich ein Anspruch aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Für die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld gilt:

  • Urlaubsentgelt: Vergütung der Beschäftigten für die Zeit des Urlaubs, meist in Höhe des normal gezahlten Lohns

  • Urlaubsgeld: zusätzliche Sonderzahlung

Kann ich das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • abhängig von individuellen vertraglichen Vereinbarungen

  • Rückzahlungsklausel nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig

  • Ich kann einen Anteil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.

  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch bereits in der ersten Jahreshälfte erfüllt hat und dieser erst durch die spätere Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Fachkundige Unterstützung an Ihrer Seite

Ich berate Sie im Rechtsgebiet Arbeitsrecht gerne rund um das Thema Kündigung und Vertragsauflösung. Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet ist, tauchen viele finanzielle Fragen auf. Daher ist es wichtig zu klären, wann offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld auszahlen lassen können. Auch das richtige Arbeitszeugnis ist entscheidend für Ihren weiteren Berufsweg. Als Rechtsanwalt prüfe ich Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht. Kontaktieren Sie mich umgehend, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben, denn je schneller Sie handeln, desto schneller erhalten Sie das, was Ihnen zusteht.

Steht eine Kündigung im Raum? Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind, ist es stets entscheidend, die potenziellen Ansprüche der jeweils anderen Partei zu kennen. Bei allen Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung! Ich setze Ihre Ansprüche durch!
Das Recht auf ein Arbeitszeugnis steht sowohl im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber zu. Unabhängig davon, wer die Kündigung ausgesprochen hat, habe ich als Arbeitnehmer das Recht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. In der Folge ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen.
Ein Arbeitszeugnis sollte in schriftlicher Form und vor Ablauf der Kündigungsfrist übergeben werden. Ein einfaches Arbeitszeugnis umfasst Informationen zur Dauer der Anstellung, dem Einsatzbereich, der Verantwortlichkeit und beinhaltet keine Beurteilung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält zusätzlich Angaben zur Arbeitsweise und zu sozialen Kompetenzen.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber ist es erforderlich, dass der Lohn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Die Fälligkeit des Lohns richtet sich nach den Bestimmungen des Arbeitsvertrags. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber jedoch die Lohnzahlungen einstellen. Bereits geleistete Arbeit wird dennoch vergütet.
Erfüllt der Arbeitgeber den Lohnanspruch nach einer Kündigung nicht, habe ich die Möglichkeit, eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Der Arbeitgeber gerät bereits am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt kann ich die Zahlung des Bruttolohns, Verzugszinsen sowie eine Schadenspauschale verlangen. 
Ja, ein Anspruch kann sich aus der Stichtagsregelung ergeben. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen, und es darf keine Kündigung ausgesprochen worden sein. Wurde das Geld als zusätzlichen Lohn oder in Form einer Mischzahlung aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt, habe ich einen anteiligen Anspruch.
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch darauf ist lediglich gegeben, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist oder durch eine betriebliche Übung entstanden ist. Arbeitgeber können eine betriebliche Übung durch einen wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt verhindern.
Der Anspruch auf Urlaubsgeld bei einer Kündigung erlischt, wenn dies vertraglich klar festgelegt ist. Dies ist nur dann zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Zuwendung gewährt wird. Minijobber haben das Recht, anteilig Urlaubsgeld zu verlangen, sofern vergleichbaren Vollzeitarbeitnehmern Urlaubsgeld gewährt wird.
Von einer Urlaubsabgeltung ist die Rede, wenn der gesetzlich zustehende Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise bis zum Zeitpunkt der Beendigung nicht gewährt werden kann. Eine Urlaubsabgeltung kann lediglich im Falle einer Kündigung oder bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit gezahlt werden.
Zur Ermittlung der Urlaubsabgeltung gibt es eine Formel. Der Anspruch bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den ich in den letzten 13 Wochen vor Beginn meines Urlaubs erzielt habe. Dieser Betrag muss mit den verbleibenden Urlaubstagen multipliziert werden.
Für meinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung muss der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam bestehen, und der Abgeltungsanspruch muss erfüllbar sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Urlaubstage bis zum Ende meiner Tätigkeit nicht mehr in natura genommen werden können. 

Rechtsgebiet

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