Gerats Hartung Partner - Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise

Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach

Kompetente rechtliche Beratung und Vertretung mit Tradition und Innovation

Wir sind Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach

Die Kanzlei Gerats, Hartung und Partner in Mönchengladbach blickt auf eine über 100-jährige Tradition zurück – so können wir Ihnen in Sachen Verkehrsrecht eine fundierte Beratung und Vertretung bieten, die sicherstellt, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Unsere erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach unterstützen Sie beispielsweise bei rechtlichen Fragen rund um Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten und dank interdisziplinärer Kompetenzen auch im Verkehrsstrafrecht. Mit einem hohen Maß an Fachkompetenz und einer modernen, sich stetig weiterentwickelnden Arbeitsweise setzen wir uns als Anwälte für das Verkehrsrecht in Mönchengladbach und Umgebung engagiert für Ihre Interessen ein – sei es bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, der Verteidigung in Bußgeldverfahren oder bei rechtlichen Streitigkeiten mit Versicherungen. Vertrauen Sie auf unseren weitreichenden Erfahrungsschatz und das Bestreben, für jeden Mandanten eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Wir sind gerne für Sie da. 

Kundenstimmen

Für Gerats Hartung Partner steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Schadensabwicklung: Beratung durch erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach

Noch bevor ein Anwalt für das Verkehrsrecht in Mönchengladbach eingeschaltet wird, steht nach einem Verkehrsunfall häufig eine bestimmte Frage im Raum: Schadensabwicklung durch die eigene Vollkasko oder die gegnerische Haftpflichtversicherung? Ohne Weiteres lässt sich dies leider nicht beantworten. Es gibt jedoch einige allgemeine Hinweise, die Sie beachten sollten. Wenn der Vollkaskoversicherer in Anspruch genommen wird und es anschließend zur Zahlung der Versicherungsleistung kommt, wird der Schadenfreiheitsrabatt gekürzt. Die Prämiensteigerung in der Vollkaskoversicherung hat der gegnerische Haftpflichtversicherer nur unter Umständen zu tragen. Zum einen muss eine hundertprozentige Haftungsquote zu Lasten des Unfallgegners vorliegen. Zum anderen muss die Haftpflichtversicherung, im Hinblick auf die bestehende Schadensminderungspflicht, unter Fristsetzung zur Regulierung aufgefordert werden und die Frist fruchtlos verstreichen lassen.

Einige Versicherungstarifbestimmungen im Bereich der Vollkaskoversicherung sehen zwar vor, dass der Versicherungsnehmer seinem Vollkaskoversicherer die gezahlte Versicherungsleistung binnen einer bestimmten Frist freiwillig erstatten kann und der Vollkaskoversicherer dann die Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt zurücknimmt. Nicht nur, weil lediglich einige Versicherungen solche Regelungen haben, sondern weil darüber hinaus auch weitere Probleme bestehen, ist es in jedem Fall zu empfehlen, vor Inanspruchnahme des Vollkaskoversicherers anwaltlichen Rat einzuholen.

So ist es unter anderem häufig möglich, mit dem Vollkaskoversicherer eine individuelle Vereinbarung über die Modalitäten der Rückzahlung der Versicherungsleistung zu treffen. Zu beachten ist auch, dass der Vollkaskoversicherer in der Regel nur den reinen Sachschaden beziehungsweise den Wiederbeschaffungswert abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt, so dass sonstige Schäden, wie zum Beispiel Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld bei unfallbedingten Körperverletzungen, Haushaltsführungsschäden und Verdienstausfallschäden nicht erstattet werden.

Während die Einschaltung der eigenen Vollkaskoversicherung regelmäßig zu einer zügigen Regulierung des Fahrzeugschadens führt, verlangt eine Inanspruchnahme des gegnerischen Haftpflichtversicherers Geduld. Bei polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen wird der gegnerische Haftpflichtversicherer üblicherweise Einsicht in die polizeiliche respektive staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen. Bei nicht polizeilich aufgenommenen Unfällen werden häufig Beweiserhebungen durch Versendung schriftlicher Zeugenfragebogen durchgeführt.

Hin und wieder kommt es auch vor, dass der Haftpflichtversicherer durch einen hauseigenen Sachverständigen ein Unfallrekonstruktionsgutachten erstellen lässt. Selbst wenn eine solche zeitaufwendige Verfahrensweise zu einer vollen Haftung des Unfallgegners und seines Haftpflichtversicherers führt, sind regelmäßig viele Monate vergangen, bis es zu einer Regulierung des Fahrzeugschadens kommt. Unsere Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach können Sie in einem kostenlosen Erstgespräch genauer zu Ihrem individuellen Fall beraten.

Wussten Sie übrigens: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme Ihres eigenen Rechtsanwalts bezahlen. Sie haben somit kein Kostenrisiko und brauchen auch Ihre eigene, wenn vorhandene, Rechtsschutzversicherung nicht an Anspruch nehmen. Als Anwälte für das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in Mönchengladbach treten wir gerne für Ihre Rechte ein. 

Anwälte für das Verkehrsrecht in Mönchengladbach helfen auch bei Leistungskürzungen

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach und darüber hinaus können nicht nur bei Anliegen rund um Verkehrsunfälle weiterhelfen: Versicherungen neigen oftmals dazu, Leistungen zu kürzen, Verfahren hinauszuzögern und Ihnen telefonische Angebote zu machen mit Sätzen wie „Sie möchten doch auch, dass die Angelegenheit schnellstmöglich erledigt und Ihr Auto repariert ist, oder?“. Gerne werden mögliche Wertminderungsansprüche nicht bezahlt und vieles mehr, denn ein Unfallwagen lässt sich oftmals nicht mehr so gut verkaufen wie ein unfallfreier PKW. Daher kommt es zu einer entsprechenden Wertminderung.

Als Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach und Umgebung kennen wir die Fallstricke und Tricks der Versicherungen und helfen Ihnen, sich gegen diese zu behaupten. Im Verkehrsrecht gibt es eine große Anzahl von möglichen Problemen, die wir Ihnen abnehmen.

Durch hohe Motivation und große Kompetenz sowie langjährige Erfahrungen aus vielen tausend Fällen bietet Ihnen Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung spezialisiertes Fachwissen im Verkehrsrecht. Herr Gerrit W. Hartung ist zudem auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin. Suchen Sie nach einem versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Mönchengladbach und umliegenden Städten, sind Sie mit einer Kontaktaufnahme gut beraten. Abschließend möchten wir Sie an der Stelle noch auf die Seiten www.bussgeldkatalog.com und www.flensburgpunkte.net des Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hinweisen, auf der Sie zahlreiche weitere Informationen finden können.

Vom ersten Anruf bis zum abschließenden Gespräch
werden Sie in unserer Kanzlei rundum gut beraten.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Häufige Fragen

Wann lohnt es sich, Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach einschalten?

Einen Anwalt für Verkehrsrecht in Mönchengladbach sollten Sie im Idealfall sofort nach einem Verkehrsunfall, einem Bußgeldbescheid oder bei rechtlichen Streitigkeiten mit einer Versicherung einschalten. Eine frühzeitige Beratung hilft Ihnen, Fallstricke zu vermeiden und Ihre Rechte bestmöglich zu schützen.

Welche Leistungen bieten die Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach an?

Dank unserer weitreichenden Erfahrung rund um das Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bei sämtlichen Anliegen weiter: Schadensabwicklung, Verteidigung in Bußgeldverfahren, Streitigkeiten mit Versicherungen und ebenso das Verkehrsstrafrecht gehören zu unseren Expertisen. 

Wie können die Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach bei Problemen mit Versicherungen helfen?

Unsere Anwälte für Verkehrsrecht in Mönchengladbach kennen die Tricks und Verzögerungstaktiken der Versicherungen. Wir setzen uns für die volle Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein, sei es bei Wertminderung, nicht gezahlten Schadensersatzansprüchen oder unrechtmäßigen Leistungskürzungen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.