Das erste Mal ist nunmehr gerichtlich festgestellt worden, dass nicht nur der verkaufende Autohändler, sondern wegen Betruges auch die Volkswagen AG zur Rückzahlung des Neupreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet ist.
Das Landgericht Hildesheim verurteilte die Volkswagen AG dazu, einem Kunden wegen des VW-Abgasskandals den Kaufpreis seines Diesel-Neufahrzeugs zurück zu zahlen. Es ist das erste Mal in Deutschland, dass eine Klage gegen den VW-Konzern Erfolg hat. Bisher wurde nur Kunden Recht gegeben, die gegen Autohändler, nicht gegen den Konzern selbst klagten. Die Volkswagen AG konnte sich bisher immer mit Erfolg darauf berufen, keine direkte Geschäftsbeziehung zu den Verbrauchern zu pflegen. Nach Ansicht des Landgerichts Hildesheim ist durch den Einsatz der manipulierten Abgassoftware aber der Straftatbestand des Betruges verwirklicht. Es handele sich um eine Verbrauchertäuschung, die als ebenso verwerflich einzustufen sei wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Volkswagen AG habe mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile erzielen wollen. Es handelt sich somit nicht um Gewährleistungsansprüche, die einer verkürzten Verjährung unterliegen. Dieser deliktische Anspruch verjährt erst drei Jahre, nachdem Käufer Kenntnis von der Manipulationssoftware erlangt haben. Da der VW-Abgasskandal erst seit Ende 2015 bekannt ist, sind solche Ansprüche jedenfalls nicht verjährt.