Kontakt
Ihre Kanzlei Gerats Hartung Partner.
Adresse
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Ein Aufhebungsvertrag oder eine Abfindungsverhandlung erfordert strategisches Geschick und rechtliche Expertise. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind auf Abfindungsverhandlungen spezialisiert und setzen sich mit durchsetzungsstarker Verhandlungsführung für Ihre finanziellen Interessen ein. Unser Ziel: die maximale Abfindung für Sie zu sichern. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir verhandeln zielgerichtet mit Ihrem Arbeitgeber, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Doch entgegen weit verbreiteter Annahmen besteht in den meisten Fällen kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung – weder bei einer Kündigung noch bei einem Aufhebungsvertrag.
Allerdings sind viele Arbeitgeber daran interessiert, einen langwierigen und kostspieligen Kündigungsschutzprozess mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Deshalb werden Abfindungen in der Praxis häufig als Verhandlungsbasis angeboten.
Mit unserer anwaltlichen Unterstützung können Sie gezielt auf ein Abfindungsangebot reagieren und durch geschickte Verhandlungsführung eine möglichst hohe Abfindung sichern. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen.
Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen und hängt von den individuellen Regelungen im Unternehmen ab. Um Ihre Chancen auf eine Abfindung zu prüfen, sollten Sie folgende rechtlichen Grundlagen berücksichtigen:
Arbeitsvertrag – Falls eine Abfindungsklausel enthalten ist
Aufhebungsvertrag – Oft wird eine Abfindung als Verhandlungsergebnis vereinbart
Kündigungsschreiben oder Abwicklungsvereinbarung – Mögliche Abfindungsangebote nach einer Kündigung
Tarifvertrag – In manchen Branchen sind Abfindungsansprüche tariflich geregelt
Sozialplan – Gilt insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen
Betriebsvereinbarung – Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
§ 1a KSchG – Gesetzliche Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Um Ihren individuellen Abfindungsanspruch sowie die mögliche Höhe der Abfindung zu ermitteln, ist eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht unerlässlich. Wir analysieren Ihre Unterlagen und helfen Ihnen, das beste Ergebnis für Ihre Abfindung zu erzielen.
Die Höhe einer Abfindung kann stark variieren und ist nach oben grundsätzlich nicht begrenzt. Arbeitgeber sind jedoch bestrebt, die Kosten für ausscheidende Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Daher sind die angebotenen Abfindungen oft zu niedrig, insbesondere im Verhältnis zur Betriebszugehörigkeit und Position des Arbeitnehmers.
Viele Arbeitgeber möchten das Risiko und die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses vermeiden und bevorzugen stattdessen eine einvernehmliche Lösung per Aufhebungsvertrag.
Daher lohnt es sich, nicht vorschnell ein Abfindungsangebot zu akzeptieren.
Eine professionelle Prüfung Ihres Kündigungsschutzes und der finanziellen Möglichkeiten des Arbeitgebers kann die Abfindungssumme erheblich steigern.
Unsere Erfahrung zeigt: Mit strategischer Verhandlungsführung erzielen wir regelmäßig deutlich höhere Abfindungen für unsere Mandanten.
Versteuerung der Abfindung: Steuerbegünstigung nutzen
Abfindungszahlungen sind in der Regel sozialversicherungsfrei – das bedeutet, dass keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung fällig werden.
Allerdings unterliegt die Abfindung der Einkommensteuer. Hier kommt jedoch die Fünftel-Regelung (§ 34 EStG) zur Anwendung, durch die eine steuerliche Vergünstigung möglich ist.
Lassen Sie sich von unseren Anwälten für Arbeitsrecht unterstützen, um Ihre Abfindung optimal zu verhandeln und steuerlich klug zu gestalten. Wir sorgen dafür, dass Sie das beste finanzielle Ergebnis erzielen.
Ob Ihre Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird oder eine Sperrzeit verhängt wird, hängt maßgeblich von der Art der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ab.
Besonders bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag droht in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die eine Sperrzeit vermeiden können – diese erfordern jedoch eine rechtlich sorgfältige Gestaltung der Vereinbarungen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, eine strategisch optimierte Lösung zu finden, um die Sperrzeit zu minimieren und die Anrechnung der Abfindung auf Ihr Arbeitslosengeld zu vermeiden. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um finanzielle Nachteile zu verhindern.
Eine Abfindung kann für Arbeitnehmer eine wichtige finanzielle Absicherung nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag sein. Doch oft sind die angebotenen Abfindungen zu niedrig oder mit rechtlichen Nachteilen verbunden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Abfindung optimal auszuhandeln und Ihre Rechte zu schützen.
Unsere Leistungen für Ihre Abfindung
Prüfung der Abfindung: Wir analysieren Ihr Kündigungsschreiben, Ihren Arbeitsvertrag und mögliche Abfindungsansprüche aus Tarifverträgen, Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen.
Strategische Verhandlungsführung: Mit unserer Erfahrung setzen wir uns für eine möglichst hohe Abfindungssumme ein und stärken Ihre Position gegenüber dem Arbeitgeber.
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarung: Wir prüfen und optimieren Verträge, um finanzielle Nachteile und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.
Kündigungsschutzklage und Prozessvertretung: Falls nötig, vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihre Rechte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durch.
Steuerliche Optimierung: Wir beraten Sie zur Fünftel-Regelung, um die steuerliche Belastung Ihrer Abfindung zu minimieren.
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung – unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend, schützen Ihre Rechte und holen das beste Ergebnis für Sie heraus. Jetzt unverbindliche Erstberatung anfordern!
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen