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Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Änderungskündigung erhalten? Die Änderungskündigung ist ein komplexes Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben kann.
Im folgenden Beitrag beraten Sie unsere Anwälte für Arbeitsrecht umfassend zu den rechtlichen Voraussetzungen, Risiken und Handlungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung.
Doch was ist eine Änderungskündigung? Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet dem Arbeitnehmer aber gleichzeitig an, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Häufig betrifft dies Gehaltskürzungen, Änderungen des Arbeitsorts oder neue Arbeitszeiten.
Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie individuell und setzen Ihre Interessen im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung konsequent durch.
Auch bei einer Änderungskündigung gilt der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das bedeutet: Wenn Sie als Arbeitnehmer unter den Schutz des KSchG fallen, darf Ihr Arbeitgeber nur kündigen, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Der Kündigungsschutz greift, wenn:
In Ihrem Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind
Sie bereits länger als sechs Monate im Unternehmen arbeiten
In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber die Änderungskündigung auf einen der drei gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe stützen:
Personenbedingte Gründe
Verhaltensbedingte Gründe
Betriebsbedingte Gründe
Diese Gründe müssen sozial gerechtfertigt sein (§ 1 KSchG).
Rechte der Arbeitnehmer bei Änderungskündigung
Als Arbeitnehmer können Sie die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung durch eine Änderungsschutzklage oder Kündigungsschutzklage gerichtlich überprüfen lassen.
So schützen Sie sich vor unwirksamen Kündigungen und unrechtmäßigen Änderungen Ihrer Arbeitsbedingungen.
Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Arten der Änderungskündigung, abhängig vom jeweiligen Kündigungsgrund. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend, wenn Sie eine Änderungskündigung aussprechen oder eine erhalten haben.
Arbeitgeber, die dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegen, müssen bei einer Änderungskündigung einen sozial gerechtfertigten Grund nachweisen. Diese Gründe lassen sich in drei Kategorien einteilen:
Personenbedingte Änderungskündigung
Hier liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers, z. B. bei krankheitsbedingter Leistungsminderung.
Der Arbeitgeber bietet die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, z. B. auf einem weniger belastenden Arbeitsplatz mit angepasster Vergütung.
Verhaltensbedingte Änderungskündigung
Diese Änderungskündigung erfolgt bei Fehlverhalten des Arbeitnehmers, z. B. wiederholtem unangemessenen Verhalten gegenüber Kunden.
Der Arbeitgeber bietet eine Weiterbeschäftigung zu anderen Konditionen an, z. B. ohne Kundenkontakt und mit geänderter Tätigkeit.
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Diese Form ist oft Folge von betrieblichen Umstrukturierungen, z. B. bei Schließung eines Standorts.
Dem Arbeitnehmer wird ein neuer Arbeitsplatz angeboten, häufig an einem anderen Standort oder unter geänderten Rahmenbedingungen.
Ordentliche und außerordentliche Änderungskündigungen
In der Regel wird eine Änderungskündigung ordentlich gemäß KSchG ausgesprochen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine außerordentliche Änderungskündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu erklären.
Voraussetzung: Ein wichtiger Grund liegt vor, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern muss zusätzlich eine Auslauffrist gewährt werden.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Formulierung und Durchsetzung von Änderungskündigungen. Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Prüfung der Wirksamkeit und vertreten sie bei Änderungsschutz- oder Kündigungsschutzklagen.
Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend, damit Sie die beste Strategie wählen.
Annahme des Änderungsangebots ohne Vorbehalt
Sie akzeptieren die neuen Arbeitsbedingungen.
Ihr Arbeitsverhältnis wird zu den vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Konditionen fortgesetzt – ohne weitere rechtliche Schritte.
Ablehnung des Änderungsangebots und Hinnahme der Kündigung
Sie lehnen die angebotenen Änderungen ab und akzeptieren die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Dabei verzichten Sie auf eine Abfindung oder ein verbessertes Arbeitszeugnis.
Ablehnung des Änderungsangebots und Kündigungsschutzklage
Sie nehmen die Änderungen nicht an und reichen eine Kündigungsschutzklage ein.
Das Risiko: Verlieren Sie den Prozess, endet Ihr Arbeitsverhältnis endgültig. Gewinnen Sie, behalten Sie Ihren bisherigen Arbeitsplatz und die alten Konditionen.
Annahme unter Vorbehalt und Erhebung einer Änderungsschutzklage
Sie nehmen das Änderungsangebot unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG an und klagen parallel auf Änderungsschutz.
So bleibt Ihr Arbeitsverhältnis erhalten – auch im Falle einer Niederlage vor Gericht, wenn auch unter den geänderten Bedingungen.
Wichtig für Arbeitnehmer
Die Annahme unter Vorbehalt sollten Sie schriftlich erklären, idealerweise per E-Mail oder Brief.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und rechtssicher zu agieren.
Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, gelten wichtige Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Versäumte Fristen können dazu führen, dass Sie Ihre Rechte verlieren. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Drei-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage oder Änderungsschutzklage
Nach Zugang der Änderungskündigung haben Sie drei Wochen Zeit, um Klage einzureichen (§ 4 KSchG). Diese Frist gilt:
Wenn Sie die Änderungen ablehnen und eine Kündigungsschutzklage erheben
Oder wenn Sie die Änderungen unter Vorbehalt annehmen und eine Änderungsschutzklage einreichen
Wichtig: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen.
Drei-Wochen-Frist für die Erklärung des Vorbehalts gemäß § 2 KSchG
Nehmen Sie das Änderungsangebot unter Vorbehalt an, muss der Vorbehalt dem Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden.
Achtung: Die Erklärung muss den Arbeitgeber rechtzeitig erreichen! Wird der Vorbehalt zu spät übermittelt, kann er unwirksam sein.
Frist zur Annahme des Änderungsangebots vom Arbeitgeber
In der Regel setzt der Arbeitgeber im Schreiben der Änderungskündigung eine Annahmefrist, oft ein oder zwei Wochen.
Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) haben Arbeitnehmer jedoch in der Regel drei Wochen Zeit, das Änderungsangebot anzunehmen oder abzulehnen – es sei denn, die Kündigungsfrist ist kürzer.
Wichtig: Die Annahmefrist darf nicht kürzer als die gesetzliche Kündigungsfrist sein (§ 2 KSchG).
Lassen Sie Ihre Änderungskündigung und Fristen sofort von unseren Anwälten für Arbeitsrecht prüfen. So vermeiden Sie Fehler und wahren Ihre Ansprüche im Arbeitsrecht. Jetzt Beratung anfordern – wir sichern Ihre Rechte bei Änderungskündigungen!
Im Rahmen einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Kündigungsschutzgesetz – KSchG). Dabei gelten dieselben Voraussetzungen wie bei einer Beendigungskündigung, allerdings ist die Änderung des Arbeitsvertrages grundsätzlich das mildere Mittel im Vergleich zur Kündigung.
Eine Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn:
Verhaltensbedingte Gründe vorliegen (z. B. wiederholtes Fehlverhalten trotz Abmahnung).
Beispiel: Der Arbeitnehmer wird in eine Position ohne Kundenkontakt versetzt, nachdem er mehrfach unhöflich gegenüber Kunden war.
Personenbedingte Gründe vorliegen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen).
Beispiel: Ein Berufskraftfahrer verliert seinen Führerschein und wird in eine andere Tätigkeit im Lager umgesetzt.
Betriebsbedingte Gründe vorliegen (z. B. Schließung eines Standorts).
Beispiel: Der Mitarbeiter wird an einem anderen Unternehmensstandort weiterbeschäftigt.
Das Gericht prüft im Fall einer Änderungsschutzklage:
Ob die Kündigungsgründe in der Person, im Verhalten oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen begründet sind.
Ob die vorgeschlagenen Änderungen erforderlich und auf das notwendige Maß beschränkt sind.
Ob die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt und die Änderungen dem Arbeitnehmer zumutbar sind.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber bei der rechtssicheren Umsetzung von Änderungskündigungen und vertreten Arbeitnehmer bei der Überprüfung auf soziale Rechtfertigung im Kündigungs- oder Änderungsschutzverfahren.
Eine außerordentliche Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung im Arbeitsrecht. Dabei kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an. Diese Vertragsänderung muss der Arbeitnehmer unverzüglich annehmen – das bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“.
Wann ist sie wirksam?
Es muss ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vorliegen.
Die Vertragsänderung ist das mildere Mittel zur Kündigung.
Bei ordentlich unkündbaren Arbeitnehmern ist eine Auslauffrist erforderlich.
Wann ist sie unwirksam?
Fehlende Beteiligung des Betriebsrats.
Keine Zustimmung bei besonders geschützten Arbeitnehmern (z. B. Schwerbehinderte, Schwangere).
Fehlender wichtiger Grund oder unverhältnismäßige Bedingungen.
Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob eine außerordentliche Änderungskündigung wirksam ist und helfen Arbeitgebern bei der rechtssicheren Umsetzung. Arbeitnehmer vertreten wir bei Änderungsschutzklagen oder Kündigungsschutzklagen, um unzulässige Änderungen abzuwehren.
Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine Änderungskündigung, ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen eine fundierte Prüfung Ihrer Möglichkeiten, um rechtzeitig die beste Entscheidung zu treffen.
Welche Optionen haben Sie?
Die Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG ist meist die empfohlene Vorgehensweise.
Diese Option bietet Schutz, da Sie parallel eine Änderungsschutzklage erheben können. So bleibt Ihr Arbeitsplatz erhalten, bis ein Gericht über die Wirksamkeit entscheidet.
Wichtige Überlegungen vor der Annahme
Die Arbeit zu verschlechterten Bedingungen muss oft für die Dauer des Prozesses akzeptiert werden – das kann Monate oder Jahre dauern.
Bei unzumutbaren Änderungen (z. B. Versetzung an einen weit entfernten Standort) ist eine direkte Kündigungsschutzklage häufig sinnvoller.
Prüfen Sie, wie sich die Änderung langfristig auf Ihre Karriere auswirkt.
Fristen unbedingt einhalten!
Drei Wochen für die Annahme unter Vorbehalt
Drei Wochen für die Erhebung einer Änderungsschutz- oder Kündigungsschutzklage
Versäumen Sie diese Fristen, verlieren Sie Ihre Rechte auf rechtliche Überprüfung (§ 4, § 7 KSchG).
Holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat! Mit einer Rechtsschutzversicherung oder Unterstützung durch die Gewerkschaft ist das Prozessrisiko meist gering – der Nutzen oft erheblich.
Jetzt Beratung anfordern! Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen, die richtige Entscheidung bei einer Änderungskündigung zu treffen.
Eine Änderungskündigung stellt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine rechtliche Herausforderung dar. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Unsere Leistungen für Arbeitnehmer bei Änderungskündigungen
Sie haben eine Änderungskündigung erhalten? Wir prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und helfen Ihnen, die bestmögliche Strategie zu wählen:
Prüfung der Änderungskündigung auf Fehler und Unwirksamkeit
Beratung zur Annahme unter Vorbehalt und zur Änderungsschutzklage
Fristenüberwachung (z. B. Drei-Wochen-Frist für Klageeinreichung)
Vertretung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder vor Gericht
Unterstützung bei Abfindungsverhandlungen oder Aufhebungsverträgen
Unsere Leistungen für Arbeitgeber bei Änderungskündigungen
Sie planen eine Änderungskündigung? Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung, um Risiken zu minimieren:
Rechtliche Prüfung, ob eine Änderungskündigung notwendig und zulässig ist
Erstellung eines rechtssicheren Änderungsangebots
Beratung zur sozialen Rechtfertigung und Vermeidung von Formfehlern
Beteiligung des Betriebsrats und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Prozessvertretung bei Änderungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht
Warum unsere Kanzlei für Arbeitsrecht?
Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht
Spezialisierte Anwälte für komplexe Kündigungsschutzverfahren
Maßgeschneiderte Strategien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Hohe Erfolgsquote bei Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren
Jetzt Beratung anfordern! Wir unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Änderungskündigungen – kompetent, zuverlässig und zielgerichtet. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Anwälten für Arbeitsrecht!
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