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Ein Arbeitgeberdarlehen kann für Arbeitnehmer in finanziellen Schwierigkeiten eine sinnvolle Alternative zum klassischen Bankkredit sein. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung eines Darlehensvertrags und klären über Rückzahlungsmodalitäten, Zinsen sowie rechtliche Fallstricke auf.
Ein Arbeitgeberdarlehen ist eine freiwillige finanzielle Leistung des Arbeitgebers, bei der dem Arbeitnehmer ein Kredit gewährt wird – oft zu günstigeren Konditionen als bei einer Bank. Diese Form der Unterstützung ist besonders bei vorübergehenden finanziellen Engpässen attraktiv.
Welche rechtlichen Vorgaben bei einem Arbeitgeberdarlehen zu beachten sind, erklären Ihnen unsere Anwälte für Arbeitsrecht in diesem Beitrag.
Ihr rechtlicher Anspruch auf Vergütung – also Lohn oder Gehalt – ergibt sich in erster Linie aus Ihrem Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich geschlossen sein.
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist rechtlich wirksam und kann eine Grundlage für Ihre Gehaltsansprüche bilden.
Das bedeutet: Selbst ohne schriftliche Vereinbarung steht Ihnen eine Vergütung zu, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht.
Darüber hinaus umfasst der Arbeitsvertrag häufig ergänzende Regelungen zu Gratifikationen, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen bei Betriebsjubiläen.
Diese Leistungen können auch dann verpflichtend sein, wenn sie wiederholt und ohne Vorbehalt gezahlt wurden – selbst wenn keine ausdrückliche Vereinbarung dazu besteht.
Hier greift das Prinzip der betrieblichen Übung und der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ein weiterer Anspruch kann sich aus Tarifverträgen ergeben, sofern diese auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
Auch ohne explizite Gehaltsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber steht Ihnen in jedem Fall die sogenannte übliche Vergütung zu.
Diese richtet sich nach § 612 BGB und bezieht sich häufig auf tarifliche Regelungen oder branchenübliche Gehälter.
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Gehaltsansprüche? Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber rund um das Thema Vergütung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung!
Zwingende Lohnuntergrenzen legen fest, welches Mindestgehalt ein Arbeitnehmer erhalten muss.
Diese Untergrenzen ergeben sich in erster Linie aus Tarifverträgen, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind oder ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht.
In solchen Fällen darf der vereinbarte Lohn den tariflich festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten – nur höhere Vergütungen sind zulässig (§ 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz – TVG).
Auch wenn kein Tarifvertrag Anwendung findet, gibt es Grenzen.
Wird die frei vereinbarte Vergütung um mehr als ein Drittel unter dem branchenüblichen Tariflohn angesetzt, spricht die Rechtsprechung von Lohnwucher (§ 138 Abs. 1 BGB).
In solchen Fällen wird die sittenwidrige Vereinbarung durch den Tariflohn ersetzt (§ 612 Abs. 2 BGB).
Arbeitnehmer können die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem Tariflohn geltend machen.
Darüber hinaus gibt es gesetzliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für bestimmte Branchen sowie den equal pay-Grundsatz bei Leiharbeitnehmern, sofern diese nicht auf Basis eines gültigen Leiharbeitstarifvertrags entlohnt werden.
Benötigen Sie rechtliche Beratung zu Mindestlohn, Equal Pay oder Tarifverträgen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kompetent bei allen Fragen rund um die Vergütung. Jetzt Kontakt aufnehmen und Beratung sichern!
Grundsätzlich gilt im Arbeitsrecht: Ohne Arbeit kein Lohn. Wer also seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, erhält in der Regel auch keine Vergütung. Dieser Grundsatz ist jedoch nicht immer zwingend.
Es gibt zahlreiche gesetzliche Ausnahmen, die zugunsten des Arbeitnehmers greifen. In diesen Fällen erhält der Arbeitnehmer auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung sein Gehalt weiter. Beispiele hierfür sind unter anderem:
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Lohnzahlung an Feiertagen
Annahmeverzug des Arbeitgebers (z. B. bei unverschuldeten Betriebsschließungen)
Kurzarbeit, sofern ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht
Betriebsrisiko des Arbeitgebers (z. B. bei witterungsbedingten Ausfällen im Baugewerbe)
Diese Regelungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer in bestimmten Fällen trotz Arbeitsausfall nicht auf ihr Einkommen verzichten müssen.
Sie haben Fragen zu Lohnansprüchen bei Arbeitsausfällen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend zu Vergütung, Lohnfortzahlung und Kurzarbeit. Jetzt kostenloses Erstgespräch sichern!
Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht pünktlich, befinden Sie sich in einer schwierigen, aber rechtlich klar geregelten Situation.
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Lohn- oder Gehaltszahlungstermin nicht einhält – zum Beispiel, wenn das Gehalt am Ende des Monats nicht auf Ihrem Konto eingeht.
In diesem Fall haben Sie als Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Möglichkeiten, Ihre Vergütungsansprüche durchzusetzen:
Mahnung und Zahlungsaufforderung: Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, die ausstehende Vergütung innerhalb einer angemessenen Frist zu zahlen.
Zurückbehaltungsrecht: Sie dürfen Ihre Arbeitsleistung verweigern, bis der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn zahlt (§ 273 BGB). Wichtig: Vorher sollte eine Rechtsberatung erfolgen, um Fehler zu vermeiden.
Klage auf Zahlung: Reicht der Arbeitgeber trotz Mahnung die Zahlung nicht nach, können Sie beim Arbeitsgericht Klage auf Zahlung einreichen.
Verzugszinsen und Schadensersatz: Im Falle des Verzugs können Sie auch Verzugszinsen verlangen und ggf. Schadensersatz, z. B. für Rücklastschriftgebühren oder Mahnkosten.
Ihr Arbeitgeber zahlt nicht pünktlich? Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei Zahlungsverzug, Lohnklagen und Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche. Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen finden sich sogenannte Ausschlussfristen (Verfallfristen). Diese Klauseln regeln, dass Ansprüche – zum Beispiel auf Lohn, Urlaubsabgeltung oder Überstundenvergütung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.
Häufig betragen diese Fristen drei Monate ab Fälligkeit des Anspruchs.
Wird die Frist versäumt, geht der Anspruch endgültig verloren – unabhängig davon, ob er ursprünglich berechtigt war.
Besonders tückisch:
Viele Ausschlussfristen sehen ein zweistufiges Verfahren vor. Zunächst muss der Anspruch schriftlich geltend gemacht werden.
Erfolgt darauf keine Zahlung, muss anschließend innerhalb einer weiteren Frist Klage erhoben werden.
Wichtig für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
Prüfen Sie bei jeder Zahlungsverzögerung, ob Ausschlussfristen greifen!
Versäumen Sie diese Fristen, können Sie rechtlich nichts mehr unternehmen.
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass Ausschlussfristen wirksam formuliert sind – seit 2018 gelten hier durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts strengere Anforderungen.
Sie wollen sichergehen, dass Ihre Vergütungsansprüche nicht verfallen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Verträge und sichern Ihre Ansprüche! Jetzt Beratungstermin vereinbaren!
Ansprüche auf Lohn oder Gehaltszahlungen aus einem Arbeitsverhältnis unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Diese beträgt in der Regel drei Jahre (§ 195 BGB).
Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Anspruchsgrundlagen wussten oder hätten wissen müssen (§ 199 BGB).
Beispiel: Ihr Lohnanspruch für Juni 2021 verjährt am 31. Dezember 2024.
Wichtig:
Neben der gesetzlichen Verjährung können in Arbeits- oder Tarifverträgen zusätzliche Ausschlussfristen vereinbart sein.
Diese Fristen sind meist kürzer (oft 3 Monate) und greifen vor der gesetzlichen Verjährung.
Lassen Sie sich jetzt von unseren erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht beraten, bevor es zu spät ist! Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche auf Lohn oder Gehalt rechtssicher durchzusetzen. Jetzt Termin vereinbaren!
Als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen rund um das Thema Arbeitsentgelt. Ob es um die Durchsetzung von Lohnansprüchen, die Gestaltung von Vergütungsmodellen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geht – wir unterstützen Sie kompetent, rechtssicher und zielorientiert.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitsentgelt:
Beratung zu Lohn- und Gehaltsansprüchen:
Wir prüfen Ihre Vergütungsansprüche und helfen bei der Durchsetzung offener Lohnforderungen – außergerichtlich und vor Gericht.
Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen:
Wir gestalten und überprüfen Ihre Arbeitsverträge in Bezug auf Vergütungsregelungen, Zuschläge, Prämien und Sonderzahlungen.
Beratung zu Mindestlohn und Equal Pay
Wir klären Sie über gesetzliche Lohnuntergrenzen (Mindestlohn) sowie die Vorgaben zu Equal Pay bei Leiharbeit auf und helfen bei der rechtskonformen Umsetzung.
Unterstützung bei Lohnverzug und Lohnwucher
Wir helfen Arbeitnehmern bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers und vertreten deren Ansprüche auf Gehaltsnachzahlung.
Arbeitgeber beraten wir zur Vermeidung rechtlicher Risiken bei Vergütungsvereinbarungen.
Beratung zu Ausschlussfristen und Verjährung
Wir prüfen, ob Ihre Vergütungsansprüche durch Ausschlussfristen oder Verjährung bedroht sind, und setzen fristgerecht alle erforderlichen Maßnahmen um.
Tarifverträge und betriebliche Übung
Wir beraten zu tariflichen Vergütungsregelungen und klären, wann betriebliche Übung zu einem Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld führt.
Für Arbeitgeber
Entwicklung von leistungsorientierten Vergütungssystemen
Rechtskonforme Umsetzung von Bonus- und Provisionsmodellen
Beratung zu Kurzarbeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Elternzeit
Für Arbeitnehmer
Durchsetzung von offenen Lohnforderungen
Klärung von Mindestlohnansprüchen
Beratung bei Gehaltskürzungen, Sonderzahlungen und betriebsbedingten Einschnitten
Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Bereich Arbeitsentgelt? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen zur Seite – zuverlässig, kompetent und lösungsorientiert. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
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