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Rechtsanwalt Arbeitsrecht bei Krankheit Mönchengladbach

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht bei Krankheit: Ihre Rechte als Arbeitnehmer im Krankheitsfall

Sie sind krankgeschrieben und fragen sich, welche Ansprüche Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber haben? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten bei Krankheit auf.

Erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wir erläutern, wie lange Ihr Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung bei Krankheit verpflichtet ist und welche finanziellen Leistungen Ihnen in dieser Zeit zustehen.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht erklären Ihnen außerdem, worauf Sie bei der Krankschreibung und Krankmeldung achten sollten, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden. Vermeiden Sie typische Fehler und sichern Sie sich Ihr Gehalt auch im Krankheitsfall – wir zeigen Ihnen, wie!

Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit: Was das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt

Die wichtigsten Regelungen zu Ihren Rechten im Krankheitsfall als Arbeitnehmer finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Ihnen weiterhin Lohn zu zahlen, wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Ihr Arbeitsvertrag können zusätzliche Ansprüche enthalten, die im Krankheitsfall gelten.

  • Wer ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz geschützt?

    • Das EFZG gilt für alle Arbeitnehmer, egal ob Arbeiter oder Angestellte. Auch Heimarbeiter sind über spezielle Regelungen (§§ 10, 11 EFZG) geschützt. 

    • Ein Verzicht auf die gesetzlich garantierte Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Arbeitsvertrag ist ausgeschlossen – Ihre Rechte sind zwingend.

    • Für freie Mitarbeiter oder Selbstständige greift das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht. Auch sogenannte arbeitnehmerähnliche Personen sind davon ausgenommen.

  • Welche Leistungen stehen Arbeitnehmern im Krankheitsfall zu?

    • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen (§ 2 EFZG), wenn sie ansonsten zur Arbeit verpflichtet wären. 

    • Fehlt jemand unentschuldigt vor oder nach dem Feiertag, entfällt dieser Anspruch.

    • Zudem regelt § 3 EFZG die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Sie erhalten Ihr normales Gehalt bis zu sechs Wochen lang, wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind.

Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Das sollten Arbeitnehmer wissen

Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben Sie als Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Doch nicht jede Erkrankung führt automatisch zu diesem Anspruch. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht erklären Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

  • Vorliegen einer Krankheit

    • Darunter versteht die Rechtsprechung einen regelwidrigen Zustand des Körpers oder Geistes, der eine medizinische Behandlung notwendig macht.

    • Dazu zählen auch rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche, Sterilisationen sowie Suchtkrankheiten, wie Alkohol- oder Nikotinabhängigkeit, sofern die Steuerungsfähigkeit eingeschränkt ist.

  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Krankheit

    • Die Krankheit muss zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. 

    • Das bedeutet: Sie können die Aufgaben, die Ihr Arbeitsvertrag vorsieht, aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr erfüllen. 

    • Beispiel: Wer als Lehrer arbeitet, kann bei starker Heiserkeit (trotz sonstiger Gesundheit) arbeitsunfähig sein.

  • Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

    • Die Krankheit muss die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein. 

    • Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, wenn andere Gründe (z. B. Streikbeteiligung) für das Fehlen ausschlaggebend sind.

  • Kein Verschulden des Arbeitnehmers

    • Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. 

    • Ein grob fahrlässiges Verhalten schließt den Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus. 

    • Beispiele für Eigenverschulden sind:

      • Trunkenheitsfahrten

      • Verstöße gegen die Gurtpflicht

      • Unfälle durch Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften

      • Grob fahrlässiges Verhalten beim Sport

Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Wann und wie lange zahlt der Arbeitgeber?

Als Arbeitnehmer haben Sie bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Dauer der Entgeltfortzahlung

    • Bis zu 6 Wochen bzw. 42 Kalendertage (§ 3 EFZG)

    • Beginnt am nächsten Tag, wenn Sie am Tag der Krankmeldung noch gearbeitet haben

  • Nach den 6 Wochen

    • Gesetzlich Versicherte erhalten Krankengeld von ihrer Krankenkasse

    • Privatversicherte haben Anspruch auf Krankentagegeld, sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht

  • Mehrfacher Anspruch besteht, wenn:

    • Es sich um verschiedene Erkrankungen handelt

    • Die erste Krankheit vollständig ausgeheilt ist

    • Die neue Arbeitsunfähigkeit erst nach Genesung auftritt

  • Beispiel:

    • 6 Wochen krank wegen Blinddarmentzündung

    • Nach 2 Wochen Arbeit: Neuerkrankung durch Bandscheibenvorfall

    • Ergebnis: Erneuter Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung

  • Der Anspruch endet nach 6 Wochen, wenn:

    • Eine weitere Krankheit während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit auftritt

    • Der sogenannte Verhinderungsfall als einheitlich gewertet wird

  • Beispiel:

    • 6 Wochen krank wegen Atemwegserkrankung

    • In Woche 6: Zusätzliche Erkrankung (z. B. Rheuma)

    • Ergebnis: Nach 6 Wochen kein weiterer Anspruch auf Entgeltfortzahlung

    • Lösung: Anspruch auf Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen

Krankgeschrieben und unsicher wegen Ihres Anspruchs? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei allen Fragen zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine individuelle Beratung!

Neue Erstbescheinigung nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit – Welche Folgen hat das für die Entgeltfortzahlung?

Nach einer sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Die Antwort hängt von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ab.

  • Früher:

    • Bei einer neuen Erstbescheinigung für eine andere Krankheit nach sechs Wochen begann ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

    • Arbeitgeber mussten erneut zahlen, selbst wenn die neue Erkrankung direkt auf die erste folgte.

  • Heute (BAG-Urteil vom 11.12.2019, 5 AZR 505/18):

    • Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen zwei Erkrankungen (z. B. direkt aufeinanderfolgend oder nur ein freier Tag dazwischen),

    • muss der Arbeitnehmer beweisen, dass es keinen einheitlichen Verhinderungsfall gibt.

    • Gelingt der Nachweis nicht, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen. Danach folgt Krankengeld.

  • Wichtige Fristen bei wiederholter Krankheit:

    • Sechs Monate ohne erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

    • Oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Erkrankung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG)

Sie sind betroffen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie zu Ihrem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem Arbeitsentgelt, das Sie ohne Ihre Erkrankung erhalten hätten.

  • Das bedeutet konkret:

    • Sie bekommen weiterhin Ihren Lohn oder Ihr Gehalt in voller Höhe, als wären Sie normal zur Arbeit erschienen.

    • Grundlage ist die für Sie maßgebliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.

  • Was ist nicht Teil der Entgeltfortzahlung?

    • Überstundenvergütung wird in der Regel nicht berücksichtigt (§ 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG).

    • Aufwandsentschädigungen, die an tatsächliche Ausgaben geknüpft sind, werden ebenfalls nicht gezahlt, wenn diese Kosten durch die Krankheit gar nicht entstehen.

  • Ausnahmen:

    • In manchen Fällen kann Ihr Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine günstigere Regelung enthalten, sodass Sie unter Umständen 100 % Ihres regulären Arbeitsverdienstes einschließlich bestimmter Zuschläge beanspruchen können.

Sie haben Fragen zur Berechnung der Entgeltfortzahlung? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent und setzen Ihre Ansprüche durch!

Krankmeldung im Arbeitsrecht: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, ihren Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit sofort zu informieren. 

  • Sofortige Information an den Arbeitgeber

    • Melden Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich, dass Sie arbeitsunfähig sind und wie lange Ihre Erkrankung voraussichtlich dauert (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG).

    • Die Mitteilung sollte am ersten Krankheitstag telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

    • Die Diagnose müssen Sie nicht nennen – nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

  • Wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden?

    • Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, muss spätestens am nächsten Arbeitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegen.

    • Der Arbeitgeber kann früher eine AU verlangen, zum Beispiel bereits ab dem ersten Krankheitstag – das kann im Arbeitsvertrag oder durch Einzelanweisung geregelt sein.

    • Beispiel: Erkranken Sie am Donnerstag und arbeiten regulär von Montag bis Freitag, muss die AU spätestens am Montag vorliegen, wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert.

  • Was gilt bei längerer Krankheit?

    • Verlängert sich die Arbeitsunfähigkeit, müssen Sie eine Folgebescheinigung rechtzeitig vorlegen.

    • Ohne gültige AU kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern (§ 7 Abs. 1 EFZG).

    • Wird die AU später nachgereicht oder liegt kein Verschulden vor, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

  • Krankmeldung während eines Auslandsaufenthalts

    • Bei Erkrankungen im Ausland sind Sie verpflichtet,

    • die Arbeitsunfähigkeit,

    • die voraussichtliche Dauer und

    • Ihren Aufenthaltsort schnellstmöglich mitzuteilen.

    • Die Kosten für die Übermittlung trägt der Arbeitgeber.

    • Gesetzlich Versicherte müssen auch ihre Krankenkasse informieren.

  • Was passiert, wenn Sie die Krankmeldung versäumen?

    • Reichen Sie die AU nicht rechtzeitig ein, kann der Arbeitgeber die Zahlung vorübergehend einstellen.

    • Eine endgültige Kürzung des Anspruchs erfolgt jedoch nicht automatisch.

  • Betriebliche Wiedereingliederung nach langer Krankheit

    • Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen im Jahr muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

    • Ziel: Maßnahmen finden, um Ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten bei Krankheit und Krankmeldung. Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren!

Kündigung wegen Krankheit – Müssen Arbeitnehmer Angst um ihren Job haben?

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Darf mein Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich länger krank bin oder häufig eine Krankmeldung einreiche? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht klären auf.

  • Grundsätzlich gilt:

    • Das Arbeitsverhältnis ist ein gegenseitiger Vertrag: Arbeit gegen Lohn.

    • Wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit oder wiederholt krankheitsbedingt ausfällt, kann das Vertragsverhältnis gestört sein.

  • Ist eine Kündigung wegen Krankheit möglich?

    • In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen.

    • Voraussetzung: Es muss eine negative Gesundheitsprognose bestehen und dem Arbeitgeber eine unzumutbare Belastung entstehen.

    • Solche Kündigungen sind jedoch schwer durchsetzbar und halten vor Gericht nur selten stand.

Lassen Sie sich rechtzeitig beraten! Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob eine Kündigung rechtmäßig ist und wie Sie sich dagegen wehren können.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Arbeitsrecht bei Krankheit – Kompetente Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Krankheitsbedingte Fehlzeiten führen häufig zu Unsicherheiten – sowohl auf Seiten der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie in allen rechtlichen Fragen rund um die Entgeltfortzahlung, Krankmeldung und Kündigung bei Krankheit.

  • Ihre Fragen als Arbeitnehmer, um Ihre Rechte zu sichern:

    • Wann habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung?

    • Wie lange zahlt mein Arbeitgeber im Krankheitsfall?

    • Darf ich wegen Krankheit gekündigt werden?

  • Häufige oder lange Krankschreibungen können den Betriebsablauf erheblich belasten. Wir beraten Arbeitgeber zu folgenden Fragen:

    • Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig?

    • Welche Pflichten bestehen bei der Entgeltfortzahlung?

    • Wie funktioniert das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

  • Unsere Leistungen im Überblick:

    • Beratung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    • Unterstützung bei der korrekten Krankmeldung und Nachweispflichten

    • Prüfung und Durchsetzung von krankheitsbedingten Kündigungen

    • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen

    • Begleitung im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

    • Vertretung in Kündigungsschutzklagen vor Gericht

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht stehen Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei allen Fragen rund um Krankheit und Arbeitsverhältnis zur Seite. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

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