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Rechtsanwalt Arbeitszeugnis Mönchengladbach

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis: Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg

Arbeitszeugnis: Schlüssel zum Erfolg oder Karrierehindernis – beides ist möglich. Heutzutage ist ein gutes und korrektes Arbeitszeugnis in der Regel entscheidend für den beruflichen Erfolg. Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich bei unvollständigen oder fehlerhaften Arbeitszeugnissen oder wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert, an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden und sich individuell beraten zu lassen. Ich verstehe die Zeugnissprache und erkenne verborgene Codes.

Um sicherzustellen, dass Ihr Zeugnis Ihren tatsächlichen Leistungen entspricht, überprüfe ich es für Sie und setze gegebenenfalls einen Anspruch auf Nachbesserung durch. Wenn kein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, kann ich eine Klage auf Ausstellung einreichen.

Sind Sie Arbeitgeber und unsicher bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses? Ich helfe Ihnen gerne dabei und schaffe so Rechtssicherheit.

Recht auf ein Arbeitszeugnis

  • Egal, welche Art von Beschäftigung vorliegt – ob Minijob, Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet – hat jeder Arbeitnehmer gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder der Gewerbeordnung (GewO) das Recht, ein schriftliches Arbeitszeugnis bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erhalten.
  • Selbst Praktikanten haben das Recht, ein Arbeitszeugnis anzufordern.
  • Je nach Dauer der Beschäftigung bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, auf Anfrage ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
  • Sie können Ihr Arbeitszeugnis bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfordern, sofern Ihr Arbeitsvertrag keine Frist für die Anforderung festlegt.

Überblick: Die unterschiedlichen Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Endzeugnis.

Zwischenzeugnis:

  • Ich kann ein Zwischenzeugnis beantragen, wenn ich ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, beispielsweise bei einem geplanten Jobwechsel, einer langen Betriebszugehörigkeit, einer Versetzung oder einem Wechsel des Vorgesetzten.
  • Ich muss mein berechtigtes Interesse nachweisen; wenn ich einen anerkannten Grund nenne, steht der Ausstellung nichts im Wege.
  • Die Angaben müssen nicht immer im Detail erfolgen; so genügt zum Beispiel beim geplanten Jobwechsel der Hinweis auf eine berufliche oder finanzielle Verbesserung.

Einfaches Arbeitszeugnis vs. qualifiziertes Zeugnis:

  • Das einfache Arbeitszeugnis beschränkt sich auf Angaben zur Art und Dauer meiner Tätigkeit, ohne die Leistung oder das Verhalten zu bewerten.
  • Es bietet daher beruflich keinen großen Mehrwert, sondern dient lediglich als Nachweis meiner Tätigkeiten.
  • Das qualifizierte Zeugnis gibt detaillierte Auskunft über meine Leistung und mein Verhalten und steht mir üblicherweise schon nach kurzer Beschäftigungsdauer zu.
  • Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis muss ich die Ausstellung des qualifizierten Zeugnisses aktiv einfordern.
  • Das Fehlen eines qualifizierten Zeugnisses kann im Bewerbungsprozess negativ bewertet werden.

Bewertungssystem

  • Das übliche Benotungssystem für Arbeitszeugnisse ist wie folgt festgelegt:

    • Sehr gut: Die Aufgaben wurden stets zur vollsten Zufriedenheit erfüllt.
    • Gut: Die Aufgaben wurden immer zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
    • Befriedigend: Die Aufgaben wurden zur vollen Zufriedenheit ausgeführt.
    • Ausreichend: Die Aufgaben wurden zur Zufriedenheit erledigt.
    • Mangelhaft und ungenügend: Die Aufgaben wurden in der Regel zur Zufriedenheit ausgeführt.

    Die Beweislast für die Bewertung ist abhängig von der jeweiligen Note:

    • Wenn der Arbeitnehmer schlechter als befriedigend bewertet wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Bewertung zu begründen.
    • Daher habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf mindestens eine befriedigende Bewertung.
    • Falls ich eine bessere Note als befriedigend erhalten möchte, muss ich nachweisen, dass ich tatsächlich „gute“ oder sogar bessere Leistungen erbracht habe.

    Zusätzlich zur Leistungsbeurteilung sollten auch Einschätzungen zur Leistungsbereitschaft und zum Sozialverhalten angemessen berücksichtigt werden.

    Tipp: Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber ist es ratsam, sich auf eine spezifische Bewertung oder Zeugnisnote zu verständigen. Dies kann ebenfalls im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs im Zuge eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart werden.

Zulässige und unzulässige Formulierungen

In der Praxis hat sich eine spezielle Zeugnissprache entwickelt, die ungünstige Bewertungen von Mitarbeitern hinter scheinbar neutralen Formulierungen oder dem absichtlichen Weglassen üblicher Bestandteile verbirgt. Als Arbeitnehmer sollte ich diesen „Code“ kennen.

  • Es ist entscheidend zu wissen, dass nicht alles im Arbeitszeugnis akzeptiert werden muss!

  • Ein Arbeitszeugnis muss den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie der Gewerbeordnung (GewO) und der relevanten Rechtsprechung bestimmten Grundsätzen entsprechen:

    • Klarheit

    • Wahrheit

    • Wohlwollen

    • Vollständigkeit

    • Individuelle Beurteilung

  • Besonders sollte ich auf folgende Aspekte achten:

    • Wie werden meine Leistungen bewertet? 

    • Das Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und keine Hindernisse für eine berufliche Neuorientierung schaffen. 

    • Konflikte mit dem Arbeitgeber sollten beispielsweise nicht im Zeugnis erwähnt werden.

  • Die Verwendung spezifischer Formulierungen kann ebenfalls versteckte Hinweise enthalten. 

    • So könnte der Satz „Herr Meier zeigte auch Einsatzbereitschaft“ darauf hindeuten, dass dies nur gelegentlich der Fall war.

    • Die Formulierung „Herrn Meiers Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ohne Beanstandung“ deutet darauf hin, dass es weder vorbildlich noch stets korrekt war.

  • Die Schlussformel des Zeugnisses hat eine besondere Bedeutung: 

    • Positiv zu bewerten ist, wenn mir für meine Leistungen gedankt wird, mein Ausscheiden bedauert wird und zudem gute Wünsche ausgesprochen werden. 

    • Diese sollten sowohl persönlich als auch beruflich sein und den Zusatz „weiterhin viel Erfolg“ enthalten. 

    • Wenn mir lediglich „für die Zukunft viel Erfolg“ gewünscht wird, könnte darin ein Hinweis darauf liegen, dass es in der Vergangenheit nicht optimal verlief.

    • Fehlt die Schlussformel vollständig, kann ich in der Regel nicht darauf bestehen, dass sie hinzugefügt wird, wie es die überwiegende Rechtsprechung besagt.

    • Der Grund für mein Ausscheiden darf nur im Zeugnis erwähnt werden, wenn ich damit einverstanden bin. 

    • Der Arbeitgeber darf nicht eigenmächtig verhaltensbedingte Kündigungen oder Ähnliches hinzufügen.

Formale Voraussetzungen für ein Arbeitszeugnis

Für die formelle Gestaltung von Arbeitszeugnissen gelten etablierte Standards, von denen ich als Arbeitgeber in der Regel nicht abweichen sollte.

  • Typischerweise verwende ich das A4-Format auf ungelochtem und unbeschädigtem Firmenpapier, das weder zerknittert noch verschmutzt sein sollte.

  • Das Zeugnis sollte gedruckt sein und nicht nur in digitaler Form vorliegen. Es sollte in Maschinenschrift verfasst sein und nicht ausschließlich handschriftlich.

  • Die Länge des Zeugnisses sollte angemessen sein und der Dauer der Zusammenarbeit entsprechen.

  • Das Ausstellungsdatum sollte dem letzten Arbeitstag entsprechen. Falls ich das Arbeitszeugnis später ausstelle, kann es in der Regel nicht rückdatiert werden.

  • Die Unterschrift sollte vom Geschäftsführer, einem direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters oder dem Personalchef stammen.

    • Eine Unterzeichnung durch einen Kollegen oder die Assistentin der Geschäftsleitung ist üblicherweise nicht ausreichend.

Anfechtung des Arbeitszeugnisses

Wenn ich mein Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchte, sollte ich gegebenenfalls die folgenden Schritte unternehmen.

  • Es ist ratsam, Änderungen möglichst zeitnah einzufordern. Ich überprüfe dazu meinen Arbeits- oder Tarifvertrag, um Fristen für die Anforderung und mögliche Änderungen des Arbeitszeugnisses zu finden.

    • Die gesetzliche Frist für die Anforderung eines Arbeitszeugnisses beträgt drei Jahre, während für die Anfechtung eine Frist von sechs Monaten gilt.

    • Es wird davon ausgegangen, dass Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen nicht mehr angemessen bewerten können.

  • Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen:

    • Bei Problemen mit meinem Arbeitszeugnis sollte ich zuerst meinen Vorgesetzten ansprechen.

    • Ich bereite dazu eine Argumentation und mögliche Änderungsvorschläge vor.

  • Arbeitszeugnis prüfen lassen:

    • Wenn ich einen Widerspruch gegen mein Arbeitszeugnis erwäge, sollte ich es von einem Anwalt prüfen lassen.

    • Nicht alle Aussagen im Arbeitszeugnis, die mir möglicherweise missfallen, können rechtlich beanstandet werden.

    • Ein Klageverfahren könnte erfolglos sein.

  • Anwalt einschalten:

    • Entscheide ich mich für die Einschaltung eines Anwalts, sollte dieser Kontakt mit meinem Arbeitgeber aufnehmen.

    • In einem weiteren Gespräch kann ich meine Forderungen mit Unterstützung des Anwalts vorbringen, während mein Arbeitgeber seine Sicht der Dinge darlegt.

    • Eine Einigung wäre für beide Seiten vorteilhaft, um ein kostspieliges und zeitaufwendiges Klageverfahren zu vermeiden.

  • Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht

    • Wenn keine Einigung erzielt wird, besteht die Möglichkeit, eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

    • In Abhängigkeit von der Ausgangssituation liegt die Beweispflicht entweder bei mir oder beim Arbeitgeber.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Fachkenntnisse in Arbeitszeugnissen

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen oder in Angelegenheiten des Arbeitsrechts? Ich biete Ihnen umfassende Beratung und Vertretung.

Meine Dienstleistungen umfassen:

  1. Überprüfung von Arbeitszeugnissen:

    • Ich analysiere sorgfältig die Formulierungen und Inhalte Ihres Arbeitszeugnisses, um sicherzustellen, dass es Ihren Leistungen und Qualifikationen gerecht wird.
    • Bei Bedarf unterstütze ich Sie dabei, Ihre Ansprüche auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis durchzusetzen.
  2. Erstellung von Arbeitszeugnissen für Arbeitgeber:

    • Ich verfüge über das notwendige Wissen, um maßgeschneiderte Arbeitszeugnisse zu erstellen, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die individuellen Leistungen und Fähigkeiten des Mitarbeiters angemessen würdigen.
  3. Gerichtliche Auseinandersetzung bei Arbeitszeugnissen:

    • Sollten Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis unzufrieden sein und eine rechtliche Auseinandersetzung in Erwägung ziehen, stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und Expertise zur Seite.
    • Ich vertrete Ihre Interessen vor Gericht und setze mich dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Für weitere Informationen zu meinen Dienstleistungen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich bin ein erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, der Ihnen mit professionellem Rat und engagierter Unterstützung zur Seite steht. Kontaktieren Sie mich noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.

Nach der 6. Woche Ihrer Betriebszugehörigkeit haben Sie das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Nach Ablauf der Probezeit besteht für mich als Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht, ein Zwischenzeugnis auszustellen, auch wenn dies empfehlenswert sein könnte.
Bei jeder Kündigung hat der Arbeitnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Es ist jedoch notwendig, dass der Arbeitnehmer aktiv wird und das Zeugnis ausdrücklich anfordert – juristisch wird dies als Holpflicht bezeichnet.

Das einfache Zeugnis belegt die Tatsache der Beschäftigung. Im Gegensatz dazu enthält das qualifizierte Zeugnis umfassende Informationen über die Leistung und das Verhalten des Mitarbeiters. Ein Zwischenzeugnis wird während der Anstellung erstellt und dient häufig dazu, die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters festzuhalten.

Ein Arbeitszeugnis sollte den Namen des Mitarbeiters, die Dauer der Anstellung, eine Darstellung der übernommenen Aufgaben, eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens sowie eine abschließende Formulierung beinhalten.
Ja, als Mitarbeiter habe ich das Recht, Änderungen an meinem Arbeitszeugnis zu verlangen, wenn ich der Meinung bin, dass es ungenau oder ungerecht ist. In vielen Fällen kann ich dies durch eine diplomatische Kommunikation mit meinem Arbeitgeber erreichen.

Das Arbeitszeugnis muss von mir als Rechtsanwalt innerhalb von 2 Wochen ausgestellt werden. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Bei Verzögerungen seitens des Arbeitgebers halte ich es für ratsam, um eine angemessene Fristverlängerung zu bitten, andernfalls können Schadensersatzansprüche entstehen.

Es ist von Bedeutung, im Arbeitszeugnis auf einschränkende Aussagen und doppelte Verneinungen zu verzichten. Klare und präzise Formulierungen sind von entscheidender Wichtigkeit. Ich sollte dabei nicht nur die Aufgaben hervorheben, sondern auch das Verhalten gegenüber dem Kunden angemessen bewerten.

Ein Arbeitszeugnis sollte stets in einem positiven Licht verfasst werden, selbst wenn die Arbeitsleistung nicht ganz zufriedenstellend war. In solchen Fällen entspricht die Bewertung maximal der Schulnote 3. Sollte das Zeugnis jedoch negativer ausfallen, ist dies durch konkrete Nachweise zu untermauern.
Ja, Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Dies ist möglich, wenn das Zeugnis inhaltliche oder formale Mängel aufweist oder Sie mit der Leistungsbewertung nicht einverstanden sind. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie nach jeder Kündigung Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis.

Die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, besteht. Sollten im Zeugnis inhaltliche oder formale Mängel vorliegen oder Sie mit der Leistungsbeurteilung nicht einverstanden sein, kann ich entsprechende Maßnahmen ergreifen. Nach den gesetzlichen Vorgaben steht Ihnen nach jeder Kündigung ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu.

Um mögliche Änderungen zu beantragen, empfehle ich, das Gespräch mit meinem Vorgesetzten zu suchen und eine schriftliche Frist zur Überarbeitung des Zeugnisses zu setzen. Zur Überprüfung des Arbeitszeugnisses halte ich es für sinnvoll, einen erfahrenen Rechtsanwalt hinzuzuziehen und ein Gespräch mit meinem Rechtsanwalt sowie meinem Vorgesetzten zu führen, um die Situation zu klären.

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