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Ihre Kanzlei Gerats Hartung Partner.
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Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
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Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Zeitablauf oder Kündigung beendet werden, sondern auch durch einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag. Häufig wird Arbeitnehmern signalisiert, dass eine Kündigung bevorstehen könnte, falls sie den vorgelegten Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen.
Als Rechtsanwalt unterstütze ich Arbeitnehmer in allen Angelegenheiten rund um den Aufhebungsvertrag. Meine fundierte Beratung und Vertretung helfen Ihnen, Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.
Dabei verfügen Sie in vielen Fällen über eine starke Verhandlungsposition, da Arbeitgeber oftmals einen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchten. Mit meinem spezialisierten Wissen sorge ich dafür, dass Sie auf Augenhöhe verhandeln und verschaffe Ihnen einen wesentlichen Vorteil.
Erfahren Sie im Folgenden, worauf Sie achten sollten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt wird.
Ein Aufhebungsvertrag bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – unabhängig von Kündigungsfristen, sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
Ein Aufhebungsvertrag muss gemäß § 623 BGB schriftlich abgeschlossen werden, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ihn im Original unterzeichnen müssen.
Aufhebungsvertrag bei Geschäftsführer-Dienstverträgen
Wenn ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer ernannt wird und ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zustande kommt, wird das vorherige Arbeitsverhältnis als aufgehoben betrachtet.
Der Kündigungsschutz entfällt, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Geschäftsführer-Dienstvertrag festgelegt.
Eine arbeitsrechtliche Beratung ist in diesem Fall besonders ratsam.
Keine Bedingungen im Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag darf nicht an Bedingungen geknüpft werden – beispielsweise durch eine Klausel, die das Arbeitsverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen beendet.
Solche Verträge sind ungültig.
Aufhebungsvertrag für Minderjährige
Bei minderjährigen Arbeitnehmern müssen die Erziehungsberechtigten den Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
Ein Aufhebungsvertrag sollte eindeutig formulierte Bestimmungen zu den folgenden Punkten beinhalten:
Beendigungsdatum: An welchem Datum endet das Arbeitsverhältnis offiziell?
Abfindung: Wird eine Abfindung gewährt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Freistellung: Erfolgt eine Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung?
Arbeitszeugnis: Wird ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt?
Sonderzahlungen: Werden Zahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt?
„Turbo-Klausel“: Ist ein zügigeres Ausscheiden mit höherer Abfindung möglich?
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in der Verhandlung von Aufhebungsverträgen kenne ich die Regelungen, die individuell am besten geeignet sind. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist nur schwer wieder rückgängig zu machen – daher empfehle ich Ihnen, rechtzeitig meine Kanzlei für Arbeitsrecht zu kontaktieren und von meiner Expertise bei der Prüfung und Gestaltung Ihres Aufhebungsvertrags zu profitieren.
Ein Aufhebungsvertrag bietet für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile:
Schnelle Beendigung:
Durch den Aufhebungsvertrag kann ich mich rasch vom Arbeitgeber trennen, oft ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Dies ist besonders vorteilhaft, wenn ich einen neuen Job kurzfristig antreten möchte.
Verhandelbare Abfindung:
In vielen Fällen ist es möglich, eine Abfindung auszuhandeln, da der Arbeitgeber Kündigungsschutzprozesse vermeiden möchte, was ihm Zeit und Kosten spart.
Rechtsklarheit:
Eine sofortige Beendigung sorgt für rechtliche Klarheit.
Aspekte wie Arbeitszeugnis und Sonderzahlungen können verbindlich geregelt werden, wodurch zukünftige Streitigkeiten vermieden werden können.
Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass es keine Anhörung durch den Betriebsrat gibt und oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht.
Ich empfehle Arbeitnehmern daher, niemals voreilig zu unterschreiben! Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten, um die finanziellen Konsequenzen umfassend zu verstehen und nachteilige Bedingungen zu vermeiden.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann es zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von bis zu 12 Wochen kommen, da der Arbeitnehmer durch seine Unterschrift selbst zur Arbeitslosigkeit beiträgt.
Diese Sperrzeit lässt sich jedoch häufig vermeiden, wenn ein „wichtiger Grund“ für den Aufhebungsvertrag vorliegt.
Mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich den Aufhebungsvertrag so gestalten, dass das Risiko einer Sperrzeit minimiert wird.
Die finanziellen Folgen sollten nicht unterschätzt werden – eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist daher empfehlenswert.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht.
Dennoch wird oft eine Abfindungsregelung in den Aufhebungsvertrag aufgenommen, um die Zustimmung des Arbeitnehmers zu erhalten.
Die Chancen auf eine höhere Abfindung steigen mit einer längeren Betriebszugehörigkeit.
Häufig sind die anfänglichen Abfindungsangebote zu niedrig.
Dank meiner langjährigen Erfahrung und detaillierten Kenntnis der Vorgehensweisen sowie finanziellen Möglichkeiten der größten Arbeitgeber erreiche ich für meine Mandanten regelmäßig Abfindungen, die weit über den ursprünglichen Angeboten liegen.
Ein Aufhebungsvertrag kann Bestimmungen enthalten, die als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) angesehen werden, insbesondere wenn sie regelmäßig Anwendung finden sollen.
Diese AGB müssen klar und verständlich formuliert sein – überraschende, widersprüchliche oder unklare Klauseln sind unwirksam.
Dasselbe Prinzip findet auch auf Arbeitsverträge Anwendung.
Wenn die Klauseln jedoch individuell ausgehandelt und nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt wurden, gelten sie nicht als AGB, sondern als auslegungsfähige Vertragsbestandteile.
In diesem Fall ist es deutlich komplizierter, die Unwirksamkeit der Klauseln gemäß §§ 305 BGB anzufechten.
Ein Aufhebungsvertrag wird häufig voreilig unterzeichnet und später von Arbeitnehmern angefochten, um die Vereinbarung rückgängig zu machen. Doch wie kann sich ein Arbeitnehmer rechtlich vom Aufhebungsvertrag lösen? Hier sind die Optionen:
Anfechtung des Aufhebungsvertrags
Eine Anfechtung kann erfolgen, wenn der Vertrag durch Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zustande gekommen ist.
Anfechtung wegen Irrtums: Ein Irrtum liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich nicht bewusst war, dass er eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unterzeichnet hat. Eine Anfechtung aufgrund eines Irrtums ist selten und findet nur bei wesentlichen Missverständnissen Anwendung.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorsätzlich getäuscht hat, etwa über das Wegfallen des Arbeitsplatzes oder eine bevorstehende Betriebsstilllegung.
Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung: Eine Anfechtung ist möglich, wenn die Drohung in der betreffenden Situation als widerrechtlich angesehen wird und ein „vernünftiger“ Arbeitgeber nicht in gleicher Weise handeln würde.
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag
Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen, wie der Abfindungszahlung, nicht nachkommt.
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber eine Frist setzen und eine Rücktrittsandrohung aussprechen, bevor er den Rücktritt erklären kann.
Widerruf des Aufhebungsvertrags
Ein Widerrufsrecht besteht bei Haustürgeschäften, wenn der Aufhebungsvertrag unter besonderen Umständen, wie einem Hausbesuch des Arbeitgebers, abgeschlossen wurde.
Verträge, die direkt in der Betriebsstätte abgeschlossen werden, fallen nicht unter diese Regelung.
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es mir als Rechtsanwalt, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden – unabhängig von Kündigungsfristen, sofern kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht.
Gemäß § 623 BGB muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen, was bedeutet, dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ihn im Original unterzeichnen müssen.
Aufhebungsvertrag bei Geschäftsführer-Dienstverträgen
Wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer ernannt und ein Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen, wird das bisherige Arbeitsverhältnis als aufgehoben betrachtet.
Der Kündigungsschutz entfällt, es sei denn, dies wird ausdrücklich im Geschäftsführer-Dienstvertrag festgehalten.
Eine arbeitsrechtliche Beratung ist in diesem Fall besonders empfehlenswert.
Keine Bedingungen im Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag darf nicht unter Bedingungen gestellt werden – beispielsweise durch eine Klausel, die das Arbeitsverhältnis nur unter bestimmten Umständen beendet.
Solche Verträge sind unwirksam.
Aufhebungsvertrag für Minderjährige
Bei minderjährigen Arbeitnehmern ist es erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten den Aufhebungsvertrag unterzeichnen.
Ein Aufhebungsvertrag kann zahlreiche Vorteile mit sich bringen, erfordert jedoch eine gründliche Prüfung sowie strategische Verhandlungen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten und sicherzustellen, dass Sie den größtmöglichen Nutzen aus Ihrem Aufhebungsvertrag ziehen.
Meine Leistungen für Sie im Detail:
Ich prüfe Ihren Aufhebungsvertrag umfassend und berate Sie zu allen wichtigen Fragen:
Besteht Kündigungsgefahr? Ich kläre, ob eine Kündigung ohnehin im Raum steht und ob dafür rechtliche Gründe existieren.
Kündigungsschutz und Erfolgsaussichten einer Klage – Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz, und lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Vermeidung einer Sperrzeit – Ich analysiere die Wahrscheinlichkeit einer Sperre beim Arbeitslosengeld und wie diese umgangen werden kann.
Mein Ziel ist es, Ihre Interessen vollständig durchzusetzen, indem ich:
die maximale Abfindung verhandle, einschließlich steuerlich optimierter Lösungen,
eine Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung erreiche,
eine Turboprämie oder „Sprinterklausel“ vereinbare,
ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit hervorragender Gesamtnote sicherstelle,
für die Abgeltung von Überstunden und Resturlaub sorge und
eine Sperre beim Arbeitslosengeld vermeide.
Mit meiner langjährigen Spezialisierung, umfangreicher Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildung setze ich alles daran, Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu sichern.
Die Verhandlung eines Aufhebungsvertrags sollte stets mit der Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht erfolgen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bringe ich umfassende Kenntnisse und Verhandlungserfahrungen mit, um rasch zu erkennen, welche Punkte durchsetzbar sind.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beurteile ich den Aufhebungsvertrag hinsichtlich seiner Vor- und Nachteile und setze mich dafür ein, die Interessen des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers optimal zu vertreten. Mit meiner Unterstützung können oft vorteilhaftere Ergebnisse erzielt werden (z.B. höhere Abfindungen, Freistellungen oder die Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld).
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es mir, flexibel zu agieren, indem er eine zügige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist und die Chance bietet, eine Abfindung zu verhandeln. Zudem lassen sich individuelle Vereinbarungen wie die Abgeltung von Überstunden oder Resturlaub sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln.
Ein möglicher Nachteil für Arbeitnehmer ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, da die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags als Mitverursachung der Arbeitslosigkeit angesehen wird. Ich kann Ihnen dabei helfen, das Risiko einer Sperrzeit zu verringern.
Im Prinzip gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Allerdings ist es häufig möglich, im Zuge der Verhandlungen eine Abfindungszahlung zu erzielen, insbesondere wenn der Arbeitgeber einer Kündigungsschutzklage aus dem Weg gehen möchte.
Eine Kündigungsschutzklage kann von Nutzen sein, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt und die Möglichkeit besteht, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten oder eine höhere Abfindung zu erzielen. Ich, als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, kann die Erfolgsaussichten einer derartigen Klage bewerten.
Ja, ein Aufhebungsvertrag kann unter bestimmten Bedingungen angefochten werden, wie zum Beispiel bei einem Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung. Beispielsweise ist eine Anfechtung denkbar, wenn ich den Arbeitnehmer durch falsche Informationen zur Unterzeichnung bewegt habe.
Ein Rücktritt ist dann möglich, wenn ich als Arbeitgeber meine vertraglichen Verpflichtungen, wie die Zahlung der Abfindung, nicht erfülle. Der Arbeitnehmer muss mir eine Frist setzen und den Rücktritt androhen, sollte die Frist erfolglos verstrichen sein.
In besonderen Fällen gibt es ein Widerrufsrecht, beispielsweise bei sogenannten Haustürgeschäften. Wurde der Vertrag in der Privatwohnung des Arbeitnehmers geschlossen, können die Vorschriften des Haustürwiderrufs unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommen.
Eine Abfindung lässt sich steuerlich optimieren, beispielsweise durch die sogenannte Fünftelregelung. Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann hierzu beraten, um die Steuerlast zu reduzieren und die Auszahlung bestmöglich zu gestalten.
Eine „Sprinterklausel“ oder „Turbo-Prämie“ gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und dafür eine höhere Abfindung zu erhalten. Dies kann günstig sein, wenn der Arbeitnehmer eine neue Stelle antreten möchte.
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
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