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Ihre Kanzlei Gerats Hartung Partner.
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41061 Mönchengladbach
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Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Ein befristeter Arbeitsvertrag – auch Zeitvertrag genannt – unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zur rechtssicheren Gestaltung und Prüfung befristeter Arbeitsverträge.
Der befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses. Dabei gelten die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund zulässig ist, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.
Doch mehrfach hintereinander abgeschlossene befristete Arbeitsverträge (sog. Kettenbefristungen) können missbräuchlich sein. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag bestehen.
Dabei führt eine unwirksame Befristung führt in der Regel dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Arbeitnehmer haben das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Befristung eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist eine Form des Arbeitsvertrags, die von Beginn an auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt ist. Im Unterschied zum unbefristeten Arbeitsvertrag endet das befristete Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten umfassend zu Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten bei befristeten Verträgen – sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Wann endet befristeter Arbeitsvertrag?
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet entweder nach Ablauf einer festgelegten Zeitdauer oder mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses.
Unternehmen nutzen diese Vertragsform häufig, um flexibel auf wirtschaftliche Schwankungen zu reagieren oder Projektarbeiten zeitlich zu begrenzen.
Gesetzliche Regelungen zur Befristung in Deutschland
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen befristete Arbeitsverträge:
Ohne Sachgrund maximal zwei Jahre dauern und höchstens dreimal verlängert werden
Mit Sachgrund auch über längere Zeiträume abgeschlossen werden (z. B. bei Vertretungen oder projektbezogenen Tätigkeiten)
Regelungen und Fristen
Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit
Eine Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich – dies sollte jedoch rechtzeitig mit dem Arbeitgeber geklärt werden
Saisonarbeitskräfte oder Mitarbeiter in der Probezeit unterliegen oft besonderen Befristungsregelungen
Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, prüfen Sie genau:
Laufzeit und Verlängerungsoptionen
Ihre Rechte auf Entfristung bei missbräuchlicher Kettenbefristung
Die Konditionen des Vertrages in Bezug auf Gehalt, Urlaub und Kündigungsfristen
Bei Unsicherheiten empfehlen wir eine rechtliche Prüfung durch unsere Anwälte für Arbeitsrecht.
Verlassen Sie sich auf die Expertise unserer Anwälte für Arbeitsrecht. Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Fragen rundum befristete Arbeitsverhältnisse.
Befristete Arbeitsverträge sind ein bewährtes Instrument, um auf flexible Personalbedarfe in Unternehmen zu reagieren. Typische Gründe für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages:
Vorübergehender Mehrbedarf aufgrund einer positiven Geschäftsentwicklung
Unternehmen greifen auf befristete Arbeitsverträge zurück, wenn kurzfristig zusätzlicher Personalbedarf besteht – zum Beispiel durch eine unerwartete Auftragssteigerung oder temporäre Expansionsprojekte.
Ausgleich von Personalengpässen bei Urlaub oder Krankheit
Befristete Verträge dienen oft zur Vertretung erkrankter Mitarbeiter oder zur Überbrückung von längeren Urlaubszeiten, um den laufenden Betrieb zu sichern.
Projektarbeit mit festgelegter Laufzeit
Für zeitlich begrenzte Projekte, bei denen der Personalbedarf klar definiert ist, setzen viele Unternehmen auf befristete Arbeitsverhältnisse.
Nach Projektende entfällt der zusätzliche Personalbedarf.
Saisonale Tätigkeiten und Saisonarbeit
Besonders in Branchen wie der Landwirtschaft, Hotellerie oder Gastronomie sind saisonale Arbeitskräfte unverzichtbar.
Hier kommen befristete Arbeitsverträge regelmäßig zum Einsatz.
Ausbildungs- und Praktikumsverträge
Praktika, Ausbildungsstellen oder Traineeprogramme werden in der Regel auf einen befristeten Zeitraum abgeschlossen.
Sie ermöglichen einen Einstieg in das Berufsleben oder dienen der Qualifizierung.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Häufig werden Arbeitnehmer nach der Elternzeit befristet eingestellt, um einen schrittweisen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern oder eine Übergangslösung zu schaffen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre befristeten Arbeitsverträge auf Rechtskonformität und beraten zu Gestaltungsmöglichkeiten, Verlängerungen und Entfristungsklagen. Jetzt Kontakt aufnehmen und rechtssicher beraten lassen!
Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen genießen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ihre Kollegen mit unbefristeten Verträgen. Die gesetzlichen Bestimmungen stellen sicher, dass zeitlich befristet Beschäftigte nicht benachteiligt werden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht klären auf, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsvertrag zustehen. Die wichtigsten Arbeitnehmerrechte bei einem befristeten Arbeitsvertrag:
Recht auf einen geregelten Arbeitsablauf
Auch befristete Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine klare Aufgabenverteilung, geregelte Arbeitszeiten und eine strukturierte Arbeitsorganisation.
Recht auf angemessene Bezahlung
Die Vergütung muss angemessen sein und darf nicht schlechter ausfallen als die von vergleichbaren unbefristet Beschäftigten im Unternehmen – es gilt das Prinzip des Equal Pay.
Recht auf Weiterbildung und Qualifizierung
Befristete Arbeitnehmer haben das Recht, an Fortbildungen und Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern.
Recht auf Erholungsurlaub
Ein befristeter Arbeitsvertrag gewährt denselben Urlaubsanspruch wie ein unbefristeter Vertrag.
Die gesetzlichen Mindesturlaubstage sind ebenso zu gewähren.
Recht auf Schutz vor Diskriminierung
Arbeitnehmer in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt.
Benachteiligungen aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen sind unzulässig.
Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auch befristete Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Gefahren zu schützen.
Die Arbeitsschutzgesetze gelten in vollem Umfang.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie kompetent zu Ihren Rechten in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu Ihrem befristeten Arbeitsvertrag haben – wir helfen Ihnen, Ihre Arbeitnehmerrechte durchzusetzen!
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dennoch ist eine vorzeitige Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Kann ein befristeter Arbeitsvertrag gekündigt werden?
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann während der Laufzeit nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Ist dies nicht der Fall, bleibt nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB).
Wurde die ordentliche Kündigung vertraglich geregelt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Kündigungsfristen für befristete Arbeitsverhältnisse nach dem BGB:
Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu 3 Monate: Kündigungsfrist 2 Wochen
Dauer zwischen mehr als 3 Monaten und bis zu 6 Monaten: Kündigungsfrist 4 Wochen
Dauer zwischen mehr als 6 Monaten und bis zu 12 Monaten: Kündigungsfrist 6 Wochen
Dauer von mehr als 12 Monaten: Kündigungsfrist 12 Wochen
Alle Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Vertragspartner rechtzeitig zugehen, damit die Fristen eingehalten werden.
Wichtige Hinweise zur Kündigung befristeter Arbeitsverhältnisse
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wichtigen Gründen zulässig.
Eine ordentliche Kündigung muss im Vertrag geregelt sein, andernfalls bleibt nur die Beendigung zum vereinbarten Vertragsende.
Befristete Verträge mit Sachgrund und ohne Kündigungsklausel sind in der Regel nicht ordentlich kündbar.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend bei der Kündigung von befristeten Arbeitsverträgen. Wir prüfen, ob eine Kündigung zulässig ist, welche Fristen gelten und setzen Ihre Rechte im Arbeitsrecht durch.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann unter bestimmten Voraussetzungen automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht erklären, wann eine stillschweigende Weiterarbeit dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird und welche Rechte und Pflichten dabei gelten.
Wann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Weiterarbeit?
Arbeitet der Arbeitnehmer nach Ablauf der Befristung oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers weiter, ohne dass der Arbeitgeber unverzüglich widerspricht, wird das Arbeitsverhältnis gemäß § 15 Abs. 5 TzBfG automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt.
Wichtig: Krankheit oder Urlaub gelten nicht als Weiterarbeit im Sinne dieser Regelung.
Auch wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis durch Zweckerreichung endet, z. B. nach Abschluss eines Projekts, und der Arbeitnehmer mit Kenntnis des Arbeitgebers weiterarbeitet, ohne dass die Zweckerreichung unverzüglich mitgeteilt wird, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Widerspruch des Arbeitgebers gegen die Weiterarbeit
Möchte der Arbeitgeber verhindern, dass das Arbeitsverhältnis automatisch unbefristet weiterläuft, muss er der Weiterarbeit unverzüglich widersprechen.
Der Widerspruch kann:
Ausdrücklich erfolgen (schriftlich oder mündlich)
Konkludent erklärt werden, etwa durch die Aufforderung, Arbeitsmittel herauszugeben oder den Arbeitsplatz zu räumen (vgl. BAG, Urteil vom 07.10.2015, Az. 7 AZR 40/14)
Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass sie durch Weiterarbeit mit Wissen des Arbeitgebers Rechte auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erlangen können.
Arbeitgeber müssen aktiv handeln und die Weiterarbeit verhindern, wenn sie keine automatische Entfristung riskieren wollen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen und prüfen, ob ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.
Jetzt Termin vereinbaren und rechtliche Klarheit schaffen!
Die Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, bestimmte Vertragsbestandteile zeitlich begrenzt zu ändern, ohne den gesamten Arbeitsvertrag zu befristen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist gelten automatisch wieder die ursprünglichen Arbeitsbedingungen.
Was ist eine befristete Änderung von Arbeitsbedingungen?
Bei einer Befristung einzelner Arbeitsbedingungen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf vorübergehende Abweichungen vom bestehenden Arbeitsvertrag.
Das kann z. B. die Arbeitszeit, den Arbeitsort oder die Vergütung betreffen. Nach Ablauf der Frist gelten die ursprünglichen Regelungen wieder, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine befristete Änderung gegen den Willen des Arbeitnehmers ist nicht zulässig, es sei denn, der Arbeitgeber spricht eine Änderungskündigung aus.
Gegen eine solche Kündigung kann der Arbeitnehmer eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
Gerichtliche Kontrolle befristeter Arbeitsbedingungen
Die Befristung einzelner Vertragsbedingungen unterliegt nicht der Befristungskontrolle des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Stattdessen prüft das Gericht, ob der Arbeitnehmer durch die Änderung unangemessen benachteiligt wird.
Besonders wenn die befristete Änderung Teil Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ist, findet eine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB statt. Hier wird geprüft, ob die vorübergehende Änderung fair und zumutbar ist. Unsere Anwälte unterstützen Arbeitnehmer dabei, unfaire Klauseln im Arbeitsvertrag anzufechten.
Erhebliche Änderung der Arbeitsbedingungen und deren rechtliche Zulässigkeit
Handelt es sich um eine wesentliche befristete Änderung der Arbeitsbedingungen, muss diese im Arbeitsrecht durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Beispiele:
Erprobung in einer neuen Position
Vorübergehende Mehrarbeit im Rahmen eines Projekts
Ohne sachlichen Grund liegt möglicherweise eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor. Das gilt insbesondere bei:
Erheblicher Erhöhung der Arbeitszeit um mindestens 25 % einer Vollzeitstelle
Veränderungen der Vergütung oder des Arbeitsortes, ohne betriebliche Notwendigkeit
Vermeiden Sie rechtliche Risiken bei der Befristung von Arbeitsbedingungen und lassen Sie sich durch unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten. Jetzt Termin vereinbaren!
Sie benötigen rechtssichere Unterstützung bei einem befristeten Arbeitsvertrag? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend zur Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von befristeten Arbeitsverhältnissen. Ob ohne Sachgrund oder mit Sachgrund – wir sorgen dafür, dass Ihr befristeter Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Für Arbeitgeber: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher erstellen
Als Arbeitgeber müssen Sie bei befristeten Arbeitsverträgen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der:
Gestaltung rechtssicherer befristeter Arbeitsverträge
Prüfung, ob eine Befristung ohne Sachgrund oder nur mit Sachgrund zulässig ist
Vermeidung unwirksamer Klauseln und Kettenbefristungen
Erstellung befristeter Verträge bei Projektarbeit, Elternzeitvertretung oder Saisonarbeit
Einhaltung der Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG)
Rechtssicheren Verlängerung bestehender befristeter Arbeitsverträge
Für Arbeitnehmer: Befristete Arbeitsverträge prüfen und Rechte durchsetzen
Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen, welche Rechte Ihnen in einem befristeten Arbeitsverhältnis zustehen. Wir prüfen, ob Ihr befristeter Vertrag rechtmäßig ist und beraten zu folgenden Themen:
Unwirksame Befristung und Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag
Recht auf Gleichbehandlung und faire Arbeitsbedingungen
Unterstützung bei der Entfristungsklage
Prüfung der Verlängerung von Befristungen
Beratung bei Kettenbefristungen und missbräuchlicher Vertragsgestaltung
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
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