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Rechtsanwalt Mobbingprävention – wirksam gegen Mobbing im Betrieb Mönchengladbach

Dienstleistung im Arbeitsrecht

In Ihrem Unternehmen gibt es Mobbing? Ihre Angestellten geraten in Konflikte? Es herrscht ein strenges Betriebsklima?

Mobbing hat negative Auswirkungen auf das Geschäft. Langfristig kann Mobbing schwerwiegende psychische Probleme verursachen, die sich auch auf das körperliche Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken. Depressionen, Selbstzweifel, Schlaflosigkeit – all diese Faktoren beeinträchtigen Ihre Mitarbeiter und somit den Geschäftsbetrieb. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiß ich: Mobbing ist kein Einzelfall. Täglich kommt es in Deutschland am Arbeitsplatz zu Mobbing. Mobbingopfer trauen sich häufig nicht, einen Mobbingfall zu melden oder sich an eine Mobbingberatung zu wenden. Aufgrund meiner Fürsorgepflicht bin ich als Vorgesetzter jedoch verpflichtet, meine Mitarbeiter zu schützen und einen mobbingfreien Arbeitsplatz zu schaffen. Meine Mobbingprävention unterstützt Sie dabei, dieses Ziel zum Wohl aller Beteiligten zu erreichen.

So setze ich mich erfolgreich zur Wehr

So setze ich Mobbingprävention erfolgreich um:

Mobbing erkennen

  • Ein Mobbingfall liegt vor, wenn ein Mitarbeiter regelmäßig und systematisch schlecht behandelt wird, sei es durch aktives Handeln oder durch Unterlassung

  • Insbesondere kann folgendes Verhalten beobachtet werden:

    • Beleidigungen, Degradierung, Isolierung, Verleumdung

    • Sinnlose Arbeitsanweisungen

    • Sexistische, rassistische oder diskriminierende Äußerungen oder Handlungen

    • Ständige Kritik sowie willkürliche Abmahnungen oder Benachteiligungen

  • Dies muss über einen längeren Zeitraum hinweg geschehen (also nicht nur 1-2 Wochen)


Gesetzliche Handlungspflicht

  • Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich die Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsvertrag zwischen mir als Arbeitgeber und meinen Arbeitnehmern

    • Nachforschungspflicht bei Kenntnis

    • Mobbing-Schutzpflicht

Abwehrmöglichkeiten

Bitte ziehen Sie frühzeitig die Mobbingberatung eines Rechtsanwalts oder Betriebsrats in Betracht.

  • Um meine eigenen Pflichten im Einzelfall zu erkennen und besser auf den Mobbingfall reagieren zu können

  • Um die Rechtslage zu klären

Führen Sie ein offenes, protokolliertes Gespräch mit dem mobbenden Mitarbeiter.

  • Dies ist auch in Begleitung des Anwalts möglich

Betriebsinterne Beratungs- und Beschwerdestelle für Mobbingopfer

  • Verfahrensregeln sollten durch Betriebsvereinbarung oder betriebliche Absprachen geregelt werden

  • Ich rate dem Mobbingopfer, ein Mobbingtagebuch zu führen

    • Mit genauen Angaben zu Ort, Zeit, Zeugen, Beteiligten und Verhaltensarten

  • Eine Versetzung des mobbenden Mitarbeiters oder des Mobbingopfers kann in Betracht gezogen werden

Ultima ratio: ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Mobbers wegen Verstoßes gegen das Betriebsklima als Treuepflicht des Arbeitnehmers

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Im Mobbingfall am Arbeitsplatz berate ich Sie mit meiner langjährigen Praxiserfahrung. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kenne ich die aktuelle Rechtsprechung und die komplizierte Gesetzeslage, um eine effektive Mobbingprävention umzusetzen. Dabei richte ich mich nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Meine Maxime ist die außergerichtliche Lösung, um Kosten und Nerven zu sparen. Im Zweifelsfall gehe ich auch gegen mobbende Mitarbeiter Ihres Unternehmens vor Gericht vor.

Ich etablieren gemeinsam mit Ihnen effektive Strukturen und Vorgehensweisen, um Mobbing vorzubeugen. Wenn Sie mein Mandant sind, arbeite ich den Sachverhalt auf und gebe Ihnen Verhaltenstipps. Gerne bespreche ich vorab die Beratungskosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Ein Mobbingfall kann durch geeignete Mobbingpräventionsmaßnahmen verhindert werden. Hierzu können Betriebsratsvereinbarungen oder betriebliche Abreden eine klare Haltung des Arbeitgebers und eine offene Kommunikation darstellen. Weiterhin können (anonyme) Beschwerdestellen eingerichtet werden.

Um der Fürsorgepflicht als Vorgesetzter nachzukommen, sind präventive Maßnahmen von großer Bedeutung, wie die Definition innerbetrieblicher Schlichtungsverfahren mit dem Betriebsrat oder die Protokollierung von Gesprächen. Auf diese Weise kann ich nachweisen, dass ich Maßnahmen gegen Mobbing ergriffen habe.

Mobbing stellt eine wiederholte und systematische Benachteiligung eines Mitarbeiters über einen längeren Zeitraum dar. Dies kann durch aktives Handeln erfolgen – beispielsweise durch Beleidigungen, Sexismus, Rassismus oder Abmahnungen – oder auch durch Unterlassen, wie etwa Ignorieren und Ausgrenzung.

Als Arbeitgeber habe ich gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Grundgesetz (GG) eine Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeitern. Ich bin verpflichtet, die Arbeit so zu organisieren, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, und entsprechende Maßnahmen, wie die Versetzung oder Kündigung des Aggressors, zu ergreifen.

Im Falle eines Mobbingvorfalls können verschiedene Maßnahmen gegen den mobbenden Mitarbeiter ergriffen werden. Zunächst sollte ich ein offenes, protokolliertes Gespräch anstreben. Sollte dies nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit, die Beteiligten zu versetzen oder ihnen ordentlich beziehungsweise außerordentlich zu kündigen.

Ein Anti-Mobbinggesetz existiert nicht. Dennoch bieten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeleitete Fürsorgepflicht des Arbeitgebers einen ausreichenden Schutz. Diese Vorschriften bilden die gesetzliche Grundlage für weitreichende Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.
Dies ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. In manchen Fällen kann eine diskrete Streitbeilegung vorteilhaft sein, während in anderen die offene Kommunikation förderlich ist. Ich habe das Recht, den Betrieb durch Versetzungen oder angepasste Arbeitszeiten so zu organisieren, dass die betroffenen Mitarbeiter im Mobbingfall getrennt arbeiten können.
Eine fristlose (also außerordentliche) Kündigung stellt immer die letzte Maßnahme dar. Dennoch kann die Störung des Betriebsfriedens durch den mobbenden Mitarbeiter eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht darstellen. Wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit unzumutbar ist, liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor.
Bei Mobbing werden oft Straftatbestände erfüllt, die die mobbenden Mitarbeiter und Vorgesetzten strafbar machen. Besonders relevante Straftaten sind Beleidigung, Verleumdung, Diebstahl und Körperverletzung.
Wenn Sie Mobbingopfer sind, ist es entscheidend, dass Sie sich umgehend eine rechtliche Beratung und Unterstützung im Bereich Mobbing suchen. So erhalten Sie wertvolle Verhaltenstipps für den Mobbingfall und müssen nicht allein damit umgehen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich Ihnen helfen, Ihre Rechte entschieden vor Gericht durchzusetzen.

Rechtsgebiet

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