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Rechtsanwalt Mutterschutz Mönchengladbach

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Mutterschutz am Arbeitsplatz: Meine Rechte als werdende Mutter

Als werdende Mutter verfügen Sie über besondere Rechte am Arbeitsplatz, die durch das Mutterschutzgesetz gewährleistet sind. Mit der Reform des Mutterschutzrechts trat zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft, welches die Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen und Mütter in einem Beschäftigungsverhältnis verbessert.

Auch Schülerinnen und Studentinnen profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von diesen Regelungen.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich mich in Ihre Situation hineinversetzen und nachvollziehen, welche Sorgen Sie haben. Im folgenden Beitrag habe ich die wichtigsten Informationen zum Thema Mutterschutz für Sie zusammengefasst.

Für wen ist das Mutterschutzgesetz relevant?

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 1. Januar 2018 reformiert, um die Schutzrechte werdender und stillender Mütter zu erweitern. Das Gesetz gilt für alle Frauen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sowie für bestimmte Gruppen wie Schülerinnen, Studentinnen und Frauen in Heimarbeit.

  • Gemäß § 1 MuSchG sind auch Aushilfen, unständig Beschäftigte, Hausangestellte, Auszubildende und Volontärinnen durch den Mutterschutz geschützt.

    • Der Mutterschutz greift bereits in der Probezeit und gilt unabhängig von der Unternehmensgröße – selbst in Kleinstbetrieben.

  • Eine wesentliche Neuerung der Reform von 2018 ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Schülerinnen und Studentinnen sowie Frauen in arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnissen.

    • Diese Regelungen führen dazu, dass mehr Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit umfassend geschützt werden.

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?

Gemäß § 5 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) bin ich als werdende Mutter verpflichtet, meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren.

  • Die Mitteilung sollte unverzüglich erfolgen, sobald ich von meiner Schwangerschaft erfahre.

  • Auf Wunsch des Arbeitgebers kann ein ärztliches Attest oder ein Nachweis von einer Hebamme verlangt werden, um meine Schwangerschaft zu bestätigen.

  • Die Kosten für diesen Nachweis trägt der Arbeitgeber.

Haben Sie Fragen zum Thema Mutterschutz für Arbeitnehmerinnen? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre individuellen Fragen zu beantworten.

Besondere Rechte für Schwangere und stillende Frauen: Arbeitsplatzschutz

Schwangere und stillende Mütter profitieren am Arbeitsplatz von besonderen Schutzvorschriften gemäß dem Mutterschutzgesetz. Ein zentrales Element sind die Beschäftigungsverbote, die das Wohl von Mutter und Kind sichern.

  • Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt

    • In den letzten sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin besteht ein Beschäftigungsverbot, es sei denn, die werdende Mutter möchte ausdrücklich weiterhin arbeiten.

    • Nach der Geburt dürfen Mütter für acht Wochen nicht arbeiten.

    • Im Falle von Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Geburten von Kindern mit Behinderung verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen.

    • Wenn die Entbindung vor dem errechneten Termin erfolgt, wird die Schutzfrist um die Tage verlängert, die vor der Geburt nicht genutzt wurden.

  • Individuelles Beschäftigungsverbot

    • Ein weiteres bedeutendes Recht ist das individuelle Beschäftigungsverbot.

    • Wenn ein Arzt feststellt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet, kann er ein Beschäftigungsverbot erlassen.

    • Allgemein sind werdende und stillende Mütter von Tätigkeiten ausgeschlossen, die gesundheitliche Risiken bergen, wie Arbeiten mit Gefahrstoffen, Akkord- oder Fließbandarbeit sowie Nacht- und Mehrarbeit.

Unsicher, welchen Schutz Sie am Arbeitsplatz haben? Besuchen Sie meine Kanzlei für Arbeitsrecht und lassen Sie sich umfassend zu diesem und weiteren Themen rund um den Mutterschutz beraten.

Freistellung für Untersuchungen während der Schwangerschaft: Meine Rechte als werdende Mutter

Schwangere Arbeitnehmerinnen haben das Recht, von ihrem Arbeitgeber für Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft freigestellt zu werden, sofern diese nur während der Arbeitszeit möglich sind.

  • Diese Freistellung erfolgt ohne Nacharbeitspflicht und ohne Verdienstausfall – der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt während dieser Zeit fortzuzahlen.

  • Zusätzlich habe ich auch während der Stillzeit einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die zum Stillen erforderliche Zeit.

  • Auch in diesem Fall gilt: Die freigestellte Zeit muss nicht nachgearbeitet werden.

Erlaubt Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen oder Stillzeit? Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne zu diesen und weiteren Aspekten des Mutterschutzes und setze Ihre Rechte durch!

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft: Ist es dem Arbeitgeber gestattet, schwangere Frauen zu entlassen?

Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der ab dem Beginn der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes gilt.

  • Dieser Schutz greift auch während der Probezeit und in Kleinstbetrieben.

  • Seit der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2018 sind zudem Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, für vier Monate vor einer Kündigung geschützt.

  • Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert ist.

    • Diese Mitteilung kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt einer Kündigung nachgeholt werden – diese Frist ist dringend zu beachten.

    • Wichtig: Es reicht nicht, nur die Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Frist beim Arbeitsgericht einzureichen.

    • Die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber explizit mitgeteilt werden, um den Kündigungsschutz in Anspruch zu nehmen.

  • Kündigung in Ausnahmefällen möglich

    • In besonderen Fällen kann eine Kündigung während der Schwangerschaft und des Kündigungsschutzes ausgesprochen werden.

    • Allerdings nur aus schwerwiegenden Gründen, die nicht mit der Schwangerschaft oder der Geburt in Verbindung stehen (zum Beispiel eine Betriebsstilllegung).

    • In jedem Fall muss der Arbeitgeber die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen, bevor die Kündigung wirksam werden kann.

Wurden Sie trotz Ihrer Schwangerschaft gekündigt? Wenn Sie ein Kind erwarten, ist ein sicheres Einkommen von großer Bedeutung. In meiner Kanzlei für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, gegen die unwirksame Kündigung vorzugehen.

Darf der Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft fragen?

Im Zuge eines Vorstellungsgesprächs ist es grundsätzlich unzulässig, falsche Angaben zu machen. Werden wesentliche Merkmale verschwiegen oder fehlerhaft dargestellt, kann der Arbeitsvertrag aufgrund von Täuschung angefochten werden.

  • Für schwangere Frauen besteht jedoch eine besondere Regelung:

    • Sie sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung geschützt.

    • Die Frage nach einer Schwangerschaft verstößt gegen das Diskriminierungsverbot, da Arbeitnehmerinnen nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden dürfen.

  • Sie sind nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten, und dürfen sogar unwahr antworten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Wurden Sie wegen Ihrer Schwangerschaft im Bewerbungsverfahren benachteiligt? Leider sind sich viele Arbeitgeber nicht bewusst, welche Fragen in einem Bewerbungsprozess angemessen sind. Als Rechtsanwalt setze ich mich für Ihre Rechte als Frau ein!

Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir während der Mutterschaft zu?

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt erhalten gesetzlich versicherte Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.

  • Den Antrag auf Mutterschaftsgeld kann ich frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen.

    • Die ärztliche Bescheinigung darf ich erst eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausstellen lassen.

  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind und entweder pflicht- oder freiwillig versichert mit Anspruch auf Krankengeld sind.

  • Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

    • Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

    • Bei wöchentlicher Abrechnung werden die letzten 13 Wochen berücksichtigt. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag.

    • Privat krankenversicherte Selbstständige, die eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, erhalten während der Mutterschutzfristen das vereinbarte Krankentagegeld.

Suchen Sie Unterstützung bei der Beantragung von Mutterschaftsgeld? In meiner Kanzlei für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich helfe Ihnen

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund um die Themen Mutterschutz und Schwangerschaft.

Der Mutterschutz gewährt werdenden Müttern besondere Rechte, darunter Kündigungsschutz, finanzielle Leistungen sowie Schutzfristen vor und nach der Geburt.

Ich biete Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten, die den Mutterschutz betreffen. Dazu zählen Themen wie:

  • Kündigungsschutz während der Schwangerschaft:

    • Erfahren Sie, wie Sie sich vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen können und welche Rechte Ihnen während der Probezeit oder in kleinen Betrieben zustehen.

  • Mutterschaftsgeld und finanzielle Leistungen:

    • Ich unterstütze Sie dabei, die Ihnen zustehenden Zahlungen korrekt zu beantragen und stehe Ihnen bei Problemen mit der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber zur Seite.

  • Arbeitszeitregelungen und Freistellungen:

    • Egal, ob es um Ihre Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen oder die Regelungen während der Stillzeit geht, ich setze mich dafür ein, dass Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

  • Arbeitgeberfragen zum Thema Schwangerschaft:

    • Wenn Ihr Arbeitgeber unzulässige Fragen zur Familienplanung stellt oder Sie benachteiligt werden, biete ich Ihnen rechtliche Beratung an.

Während der Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt erhalten gesetzlich versicherte Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse.

  • Den Antrag auf Mutterschaftsgeld kann ich frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen.

    • Die ärztliche Bescheinigung darf ich erst eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausstellen lassen.

  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe ich, wenn ich gesetzlich krankenversichert bin und entweder pflicht- oder freiwillig versichert mit Anspruch auf Krankengeld.

  • Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

    • Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach meinem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist.

    • Bei wöchentlicher Abrechnung werden die letzten 13 Wochen berücksichtigt. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag.

    • Privat krankenversicherte Selbstständige, die eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, erhalten während der Mutterschutzfristen das vereinbarte Krankentagegeld.

Der Mutterschutz bietet schwangeren und stillenden Frauen im Arbeitsverhältnis Schutz. Er umfasst unter anderem die Regelungen zu Schutzfristen vor und nach der Geburt, das Beschäftigungsverbot sowie den Kündigungsschutz. Diese Bestimmungen finden Anwendung für alle Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Größe des Betriebs.

Der Mutterschutz startet sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich dieser Zeitraum auf 12 Wochen nach der Entbindung.

Ja, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind und Anspruch auf Krankengeld besitzen. Das Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen vor und nach der Geburt ausgezahlt und beläuft sich auf höchstens 13 Euro pro Tag. Privatversicherte haben möglicherweise Anspruch auf Krankentagegeld.

Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Eintritt der Schwangerschaft und erstreckt sich bis vier Monate nach der Geburt des Kindes. Auch während der Probezeit und in kleinen Betrieben sind Schwangere vor einer Kündigung geschützt.

Ja, sobald ich von der Schwangerschaft erfahre, sollte ich meinen Arbeitgeber informieren, um den Mutterschutz in Anspruch nehmen zu können. Es gibt zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Frist, jedoch ist eine frühzeitige Mitteilung ratsam.

Nein, die Anfrage bezüglich einer Schwangerschaft verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und sollte nicht gestellt werden. Ich bin nicht verpflichtet, diese Frage zu beantworten und kann auch unwahre Angaben machen.

Ja, schwangere Frauen und stillende Mütter haben das Recht auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen sowie auf bezahlte Stillpausen. Außerdem gelten spezielle Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeiten, Nachtarbeit und gefährlicher Tätigkeiten.

Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf einen viermonatigen Kündigungsschutz. Eine Voraussetzung dafür ist, dass ich als Rechtsanwalt über die Schwangerschaft informiert bin.

Ein persönliches Beschäftigungsverbot kann vom Arzt erlassen werden, wenn die Gesundheit der Mutter oder des Kindes durch die berufliche Tätigkeit gefährdet ist. In diesem Fall darf die werdende Mutter nicht mehr arbeiten und erhält dennoch ihr volles Gehalt.

Wenn Ihr Arbeitgeber den Mutterschutz oder Ihre Rechte während der Schwangerschaft missachtet, sollten Sie rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann ich mich gut in Ihre Situation hineinversetzen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beraten und vertreten.

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