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Ihre Kanzlei Gerats Hartung Partner.
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Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
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Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Für Arbeitgeber bedeutet das klare gesetzliche Vorgaben, für Arbeitnehmer bietet es zusätzliche Rechte im Arbeitsalltag. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie kompetent in allen Fragen rund um Schwerbehinderung und Beschäftigung – rechtssicher und zielgerichtet.
Eine Schwerbehinderung bringt im Arbeitsrecht besondere Rechte und Schutzmaßnahmen mit sich.
Eine Person gilt als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.
Der GdB gibt an, in welchem Maß die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist.
Die Bewertung erfolgt in Zehnerschritten zwischen 20 und 100.
Ab einem GdB von 50 besteht der Status als schwerbehinderter Mensch und damit ein besonderer Kündigungsschutz sowie weitere arbeitsrechtliche Vorteile.
Die Feststellung des GdB erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die kommunale Behörde.
Ein Antrag wird gestellt.
Ärztliche Gutachten und medizinische Unterlagen müssen beigefügt werden.
Die Behörde prüft die Unterlagen und entscheidet über den Grad der Behinderung.
Der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt.
Auch Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern gleichgestellt werden.
Die Behinderung erschwert die Arbeitsplatzsuche oder den Erhalt des Arbeitsplatzes erheblich.
Der Antrag erfolgt bei der Agentur für Arbeit.
Vorteile der Gleichstellung:
Kündigungsschutz wie bei einer Schwerbehinderung.
Berücksichtigung bei der Arbeitsplatzgestaltung.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Schwerbehinderung und Gleichstellung im Arbeitsrecht – kompetent und durchsetzungsstark.
Schwerbehinderte Menschen genießen im Arbeitsrecht besonderen Schutz. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieser Rechte – sei es beim Zusatzurlaub, bei Arbeitszeitregelungen oder bei Diskriminierungsschutz.
Anspruch auf Zusatzurlaub
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben gemäß § 208 SGB IX einen gesetzlichen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer regulären Fünf-Tage-Woche.
Der Zusatzurlaub ist gesetzlich garantiert und kann nicht durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden.
Bei Teilzeitbeschäftigung oder abweichender Arbeitszeitverteilung erfolgt eine anteilige Berechnung.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben das Recht auf angepasste Arbeitszeiten, um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden:
Überstunden dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung geleistet werden (§ 207 SGB IX).
Arbeitnehmer können eine Verkürzung der Arbeitszeit oder flexible Arbeitszeiten beantragen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie § 164 Abs. 2 SGB IX vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt.
Diskriminierungen bei Beförderungen, Gehaltsanpassungen oder Arbeitsbedingungen sind unzulässig.
Bei Verstößen können Betroffene gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht setzen Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer konsequent durch – kompetent, engagiert und zielgerichtet.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Zustimmung des Integrationsamtes ist zwingend erforderlich
Bevor ein schwerbehinderter Arbeitnehmer gekündigt werden darf, muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen (§ 168 SGB IX).
Das Integrationsamt prüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob die Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers berücksichtigt wurden.
Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung rechtlich unwirksam.
Beteiligung des Betriebsrats
In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ordnungsgemäß angehört werden (§ 102 BetrVG).
Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen, wenn sie aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt ist oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
Erfolgt die Kündigung ohne die Beteiligung des Betriebsrats, ist sie unwirksam.
Rechtsmittel gegen die Kündigung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann helfen, den Kündigungsschutz durchzusetzen, eine Weiterbeschäftigung zu erreichen oder eine Abfindung zu verhandeln.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Sie kompetent in allen Fragen zum Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer – bundesweit, engagiert und durchsetzungsstark.
Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Pflichtquote nicht erfüllt, wird eine sogenannte Ausgleichsabgabe fällig.
Die Pflichtquote für Arbeitgeber
Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern besetzen (§ 154 SGB IX).
Wird diese Quote nicht erreicht, entsteht die Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Wie Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe vermeiden können
Die einfachste Möglichkeit, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu vermeiden, ist die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Zudem gibt es zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse, die Arbeitgeber bei der Integration schwerbehinderter Arbeitnehmer unterstützen.
Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt
Zuschüsse zu Lohnkosten, Arbeitsplatzausstattung oder betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber bundesweit zur Ausgleichsabgabe, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und allen arbeitsrechtlichen Pflichten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben im Arbeitsrecht besondere Rechte und Schutzvorschriften. Doch in der Praxis müssen diese Ansprüche oft konsequent eingefordert werden.
Rechtsberatung und Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht
Dazu gehört die Durchsetzung von:
Zusatzurlaub
Arbeitszeitregelungen
behindertengerechten Arbeitsplätzen
Schutz vor Diskriminierung und Kündigung
Klage vor dem Arbeitsgericht
Bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, etwa bei Diskriminierung, Kündigungen oder der Verweigerung von Zusatzleistungen, können schwerbehinderte Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage oder andere arbeitsrechtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten.
Ein Anwalt unterstützt bei der Antragstellung, bei Vergleichsverhandlungen und im Prozess.
Mögliche Klagegründe sind z. B. unrechtmäßige Kündigung, Benachteiligung bei Beförderungen oder Verweigerung von Zusatzurlaub.
Unterstützung durch das Integrationsamt
Das Integrationsamt spielt eine wichtige Rolle im Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer und bietet Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber.
Es vermittelt bei Streitigkeiten über Arbeitsplatzanpassungen oder Kündigungen.
Das Amt kann Maßnahmen ergreifen, um eine ungerechtfertigte Kündigung zu verhindern oder Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht setzen Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer engagiert und kompetent durch. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben im Arbeitsrecht besondere Schutzrechte, die Arbeitgeber beachten müssen. Ob Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Arbeitsplatzanpassungen – unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Durchsetzung und Einhaltung dieser Rechte.
Als schwerbehinderter Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf besondere Rechte, die nicht immer automatisch gewährt werden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen Ihnen bei:
Kündigungsschutz: Wir prüfen Ihre Kündigung und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Zusatzurlaub und Arbeitszeitregelungen: Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre gesetzlichen Vorteile erhalten.
Arbeitsplatzanpassungen: Durchsetzung von barrierefreien und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen.
Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: Wir vertreten Sie bei Benachteiligungen im Job.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern einzuhalten. Unsere Unterstützung für Arbeitgeber umfasst:
Korrekte Umsetzung des Schwerbehindertenrechts in Arbeitsverträgen und im Kündigungsprozess
Beratung zur Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe
Begleitung bei Verfahren mit dem Integrationsamt
Konfliktlösung bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kompetent bei allen Fragen zum Schwerbehindertenrecht. Ob Konfliktlösung, Vertragsgestaltung oder Klageverfahren – wir setzen Ihre Rechte durch!
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
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