Gerats Hartung Partner - Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise

Rechtsanwalt Rechtsberatung für Betriebsräte Mönchengladbach

Dienstleistung im Kollektiv-Arbeitsrecht

In welchen Situationen Betriebsräte die Unterstützung eines Rechtsanwalts benötigen

Haben Sie als Betriebsrat juristische Schwierigkeiten? Droht der Arbeitgeber mit einer Betriebsänderung oder Kündigung? Unklare Klauseln in Vertriebsvereinbarungen?

Als Betriebsrat tragen Sie eine große Verantwortung. Die Vertretung der Arbeitnehmer und die wirtschaftliche Lage des Betriebs liegen Ihnen am Herzen. Oftmals treten bei der Betriebsratsarbeit komplexe juristische Fragestellungen auf: das Arbeitsrecht berechtigt Sie, einen Rechtsanwalt zu beauftragen – auf Kosten des Arbeitgebers. Als Rechtsberatung oder Sachverständiger vertrete ich den Betriebsrat vor Gericht und außergerichtlich vor der Einigungsstelle.

Bei Kündigungen, Betriebsänderungen oder Problemen im Arbeitsrecht: Mit einem Rechtsanwalt ist der Betriebsrat gut beraten. Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber?

So unterstütze ich Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber

Damit ich Sie als Betriebsrat bestmöglich beraten kann, sollten Sie folgendes berücksichtigen: 

  • Vorgehensweise bei Beauftragung

    • Um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, muss der Betriebsrat einen Beschluss fassen.

      • Dieser Beschluss muss den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) entsprechen. Aus verschiedenen Gründen kann ein Beschluss ungültig sein:

        • Fehlerhafte Tagesordnungen

        • Fehlerhafte Anwesenheit und Besetzung von Ersatzmitgliedern und Delegationen

        • Fehler beim Zählen der Stimmen

        • Befangenheit eines Betriebsratsmitglieds

  • Freie Wahl

    • Der Betriebsrat hat die freie Wahl, ob er sich gewerkschaftlich oder anwaltlich (und von welchem Anwalt) vertreten lassen möchte.

  • Kosten

    • Die Rechtsberatungskosten werden vom Arbeitgeber getragen. Dies gilt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens und unabhängig davon, wer die klagende Partei ist. Der Betriebsrat darf jedoch einen Anwalt nicht willkürlich oder für aussichtslose Verfahren beauftragen.

    • Die Kosten für die anwaltliche Vertretung müssen verhältnismäßig bleiben.

    • Beauftragt der Betriebsrat einen Rechtsanwalt als unabhängigen Sachverständigen, muss er dies vorher mit dem Arbeitgeber abstimmen.

      • Das Arbeitsgericht (AG) kann der Beauftragung eines juristischen Sachverständigen zustimmen, wenn sich der Arbeitgeber aus unsachlichen Gründen weigert.

  • Umfang anwaltlicher Unterstützung

    • Vertretung des Betriebsrats vor Gericht

    • Außergerichtliche Begleitung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren (wie beispielsweise bei einer Einigungsstelle) auf Augenhöhe mit einem Rechtsanwalt

    • Als unabhängiger Sachverständiger zur Klärung komplexer juristischer Fragen (wie etwa der Rechtmäßigkeit eines Sozialplans)


Benötigen Sie noch eine juristische Beratung für Ihren Betriebsrat? Ich stehe Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Seite.

Wie kann der Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen?

Benötigen Sie Rechtsbeistand für den Betriebsrat? Laut BetrVG haben Sie das Recht auf einen Rechtsanwalt für den Betriebsrat. Ob Kündigung, Vertriebsvereinbarungen, Betriebsratsbeschlüsse oder Betriebsänderungen – ich stehe an Ihrer Seite. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfe ich Ihnen durch außergerichtliche Rechtsberatung, als Vertretung bei der Einigungsstelle oder vor Gericht sowie als unabhängiger Sachverständiger.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung. Danach fassen Sie den Betriebsratsbeschluss und beauftragen Sie mich als Rechtsexperten. Wenn Sie mein Mandant sind, profitieren Sie von meiner langjährigen Praxiserfahrung. Anders als Gewerkschaften löse ich die Probleme einvernehmlich; zur Not setze ich Ihr Recht aber auch vor Gericht durch. Da nicht Sie als Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber zahlt, kläre ich Sie gerne über die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf.

Beauftragen Sie jetzt einen Rechtsanwalt für Ihre Fragen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht!

Zu welchem Zeitpunkt die Wahlen durchgeführt werden müssen

Nach § 13 BetrVG sind Betriebsratswahlen alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai durchzuführen. 

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei denen Wahlen außerhalb dieses Zeitraums erwogen werden können:

  • Bereits nach zwei Jahren können Wahlen angesetzt werden, wenn die Zahl der Arbeitnehmer oder regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte oder mindestens um fünfzig gestiegen oder gesunken ist.

  • Dies trifft auch zu, wenn eine Wahl erfolgreich angefochten wurde oder der Betriebsrat zurückgetreten ist.

  • Wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Einsetzen aller Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Anzahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.

  • Bei der gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats.

  • Falls im Unternehmen noch kein Betriebsrat existiert und daher die erstmalige Wahl stattfindet.

Diese Regelungen erlauben es, in besonderen Situationen außerhalb des regulären Wahlzyklus Betriebsratswahlen abzuhalten.

Wer ist wahlberechtigt und wer kann zur Wahl antreten?

Die Bestimmung des Betriebsrats, einschließlich seiner Größe und Zusammensetzung, richtet sich nach der Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer im Betrieb. 

  • Wahlberechtigt sind alle festangestellten Mitarbeiter des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

    • Dies gilt auch für Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb tätig sind. Auch kurzfristig anwesende Leiharbeitnehmer, die jedoch beabsichtigen, länger als drei Monate im Betrieb zu bleiben, werden berücksichtigt. 

    • Bei einer Unternehmensgröße von mehr als 101 Mitarbeitern wird die Größe des Betriebsrats ohne Unterscheidung zwischen wahlberechtigten und nicht wahlberechtigten Arbeitnehmern festgelegt. Hier zählt alleine die Gesamtzahl der Mitarbeiter.

  • Es ist wichtig, die Wählbarkeit zum Betriebsrat von der Wahlberechtigung zu unterscheiden. 

    • Um wählbar zu sein, müssen die Mitarbeiter sowohl wahlberechtigt sein (wie oben beschrieben) als auch eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit im aktuellen Betrieb oder einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns nachweisen. 

    • Personen, die aufgrund einer Straftat vorübergehend das öffentliche Wahlrecht verloren haben, sind nicht wählbar. 

  • In Betrieben, die weniger als sechs Monate bestehen, entfällt die Anforderung an die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit.

  • Wenn Sie unsicher sind, wer wahlberechtigt und wer wählbar ist, stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung!

Anzahl der Mitglieder im Betriebsrat

Die Mitgliederzahl des Betriebsrats richtet sich nach der festgelegten Anzahl.

  • Die Berechnungsgrundlage bildet die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter.

    • Es müssen mindestens fünf wahlberechtigte Personen vorhanden sein, um einen Betriebsrat zu bilden.

    • Auch wenn Stellen für wahlberechtigte Arbeitnehmer geplant, aber noch unbesetzt sind, werden sie mitgezählt.

    • In solchen Fällen besteht der Betriebsrat aus nur einer Person.

    • In größeren Firmen wächst die Mitgliederzahl des Betriebsrats entsprechend mit der Anzahl der Beschäftigten.

  • Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2013 werden auch Leiharbeitnehmer, die zur Belegschaft des Entsendebetriebs gehören, bei der Berechnung der notwendigen Belegschaftsgröße berücksichtigt (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013, Az.: 7 ABR 69/11).

  • Die Mitgliederzahl des Betriebsrats sowie die Betriebsgröße selbst sind nach oben hin offen.

    • In Betriebsräten mit neun oder mehr Mitgliedern muss ein Betriebsratsausschuss gebildet werden, der die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt (gemäß § 27 Abs. 1 BetrVG).

Betriebsratszusammensetzung und Wahlberechtigung im Überblick

  • Sobald es 21 wahlberechtigte Personen gibt, was drei Betriebsratsmitgliedern entspricht, gilt zusätzlich eine Geschlechterquote für die Zusammensetzung des Betriebsrats. 

    • Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht hat das Recht auf einen entsprechenden Anteil an Betriebsratsmitgliedern, der dem Verhältnis in der Unternehmensbelegschaft entspricht. 

  • Bei einer Belegschaftsstärke von mindestens 200 Arbeitnehmern muss mindestens ein Betriebsratsmitglied vollständig von seiner regulären Arbeit freigestellt werden.

    • Gemäß § 38 BetrVG variiert die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder je nach Gesamtgröße der Belegschaft.

  • Minderjährige Auszubildende sind nicht wahlberechtigt. 

    • Stattdessen haben sie die Möglichkeit, eine separate Jugend- und Auszubildendenvertretung zu gründen, jedoch nur in Unternehmen, die bereits einen bestehenden Betriebsrat haben. 

    • Diese Vertretung kann auch von Arbeitnehmern unter 18 Jahren sowie von Praktikanten und Werkstudenten gewählt werden.

  • Leitende Angestellte sind ebenfalls nicht wahlberechtigt, aber sie können einen sogenannten Sprecherausschuss bilden.

Dies geschieht nach der Wahl

Ich bin als Wahlvorstand dazu verpflichtet, das Ergebnis der Betriebsratswahl im Betrieb gemäß § 18 WO bekannt zu geben. Innerhalb einer Woche nach der Wahl trifft sich der neu gewählte Betriebsrat zu seiner ersten Sitzung.
In dieser Sitzung werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Bis zur Wahl des Betriebsratsvorsitzenden leite ich als Vorsitzender des Wahlvorstands die Sitzung.
Für die Beschlussfassung über Angelegenheiten benötigt der Betriebsrat eine Abstimmung. Entscheidungen werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen, sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, gemäß § 33 BetrVG.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht: So unterstütze ich Sie bei Betriebsratswahlen und der Gründung eines Betriebsrats

Benötigen Sie kompetente rechtliche Beratung und Unterstützung bei Betriebsratswahlen? Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite. Meine Kanzlei bietet umfassende rechtliche Expertise, um Ihnen bei der Organisation und Durchführung von Betriebsratswahlen zu helfen.

Meine Dienstleistungen umfassen

  • die rechtliche Beratung zur Wahlordnung,

  • die Unterstützung bei der Wahlvorstandsbildung sowie

  • die Prüfung der Wahlvoraussetzungen.

  • Ich bin auch bei außerplanmäßigen Wahlen oder erstmaligen Betriebsratswahlen in Ihrem Unternehmen an Ihrer Seite.

Mit meiner Hilfe minimieren Sie das Risiko kostspieliger Anfechtungsverfahren vor den Arbeitsgerichten und stellen einen stabilen Betriebsfrieden sicher. Verlassen Sie sich auf meine juristische Expertise, um Ihre Betriebsratswahlen reibungslos und rechtssicher durchzuführen.

Kontaktieren Sie mich noch heute, um Ihre Fragen zu Betriebsratswahlen zu besprechen und meine Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Der Betriebsrat darf zur Beantwortung einer komplexen rechtlichen Frage einen Anwalt beauftragen. Dies sind etwa rechtliche Folgen einer Vertriebsvereinbarung, eine Betriebsänderung oder ein Sozialplan. Einfach sind formale Fragen, wie etwa das Anhörungserfordernis des Betriebsrats.
Um einen Anwalt zu beauftragen, muss der Betriebsrat nach den Vorschriften des BetrVG vorgehen: Zunächst beraten Sie Betriebsratsmitglieder intern. Darauf folgt eine Beschlussfassung, dass ein Rechtsbeistand eingeholt wird. Soll der Anwalt als Sachverständiger fungieren, erfordert dies die Absprache mit dem Arbeitgeber.
Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt der Arbeitgeber. Denn der Betriebsrat ist nicht vermögensfähig und hat somit kein Budget. Hat der Betrieb eine Gewerkschaft, welche juristisch tätig ist, kann auch darauf zurückgegriffen werden, da es kostengünstiger ist. Die Leistung muss jedoch gleichwertig zu der eines Anwalts sei.
Der Betriebsrat hat grundsätzlich freie Wahl bei der Wahl eines Rechtsanwalts: Die Beauftragung muss nicht zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Hat der Betrieb eine Gewerkschaft, welche rechtliche Fragen klärt, kann dennoch ein Anwalt herangezogen werden. Aus Kostengründen muss dies meist begründet werden.
Eine außergerichtliche Einigung ist für beide Seiten vorteilhaft. Als Rechtsanwälte versuchen wir, die Interessen des Betriebsrats meist einvernehmlich durchzusetzen. Gewerkschaften sind nicht an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden, sondern haben eigene Interessen – zum Nachteil für den Betriebsrat.
Bei der betrieblichen Personalpolitik hat der Betriebsrat starke Mitbestimmungsrechte. Zum Beispiel bei den Bestimmungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen oder Gestaltung von leistungsbezogenen Löhnen.
Die stärkste Macht erhält der Betriebsrat durch Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Bestimmte Regelungen kann der Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchsetzen. Darunter fallen z. B. Auszahlung der Arbeitsentgelte oder Bestimmungen zum Verhalten von Arbeitnehmern.
Der Betriebsrat muss vor jeder Einstellung vom Arbeitgeber informiert werden. Ihm müssen die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Informationen zur Person vorgelegt werden. Bevor es zur Einstellung neuer Mitarbeiter kommt, muss der Betriebsrat zustimmen. 
Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Seine rechtliche Grundlage ist in dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. In Betriebsräten sitzen Betriebsratsmitglieder, die sich für die Beschäftigten und deren Rechte und Arbeitsbedingungen innerhalb des Betriebes einsetzen.
Er hat Anspruch auf alle Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die für die Ausführung seiner Aufgaben notwendig sind. Außerdem muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Umgestaltungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer informieren. Z. B.: Personalplanung, Verlegung des Betriebs.

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