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Rechtsanwalt Teilzeit Mönchengladbach

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Teilzeitarbeit im Arbeitsrecht – Rechte und Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Teilzeitarbeit bedeutet im Arbeitsrecht die Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitarbeit. Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten weniger Stunden pro Woche als ihre Kollegen in einer Vollzeitstelle – entweder im Büro oder im Homeoffice. Der genaue Umfang der Teilzeitarbeit kann individuell vereinbart werden.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Rechten, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten rund um Teilzeitarbeit.

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung.

  • Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit gemäß § 8 TzBfG

    • Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Die wichtigsten Voraussetzungen:

    • Ihr Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.

    • Ihr Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende).

    • Sind diese Bedingungen erfüllt, haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Reduzierung Ihrer Arbeitszeit.

  • Ein Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeitarbeit nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen, zum Beispiel:

    • Erhebliche Störungen bei der Organisation oder dem Arbeitsablauf

    • Beeinträchtigungen der Betriebssicherheit

    • Unverhältnismäßig hohe Kosten, die durch die Reduzierung entstehen würden

    • Wichtig: Kommt es zu einem Streit über die Teilzeit, muss der Arbeitgeber diese betrieblichen Gründe beweisen.

  • Kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit

    • Anders als bei der regulären Teilzeit besteht auf Altersteilzeit kein gesetzlicher Anspruch. 

    • Hier bedarf es einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Teilzeit? Jetzt Kontakt aufnehmen – wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell und praxisnah zum Anspruch auf Teilzeit!

Kann Teilzeit auch nur für einen bestimmten Zeitraum beantragt werden?

Arbeitnehmer können eine befristete Teilzeit, auch Brückenteilzeit genannt, beantragen. Diese Möglichkeit ist ideal, wenn die Arbeitszeit vorübergehend reduziert werden soll – zum Beispiel, um ein privates Projekt abzuschließen oder die Familienbetreuung zeitweise zu intensivieren.

  • Was ist Brückenteilzeit?

    • Die Brückenteilzeit ist eine gesetzlich geregelte befristete Verringerung der Arbeitszeit (§ 9a TzBfG). 

    • Im Gegensatz zur unbefristeten Teilzeit endet die Reduzierung automatisch nach einem zuvor vereinbarten Zeitraum.

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Brückenteilzeit, wenn:

    • Das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht

    • Der Arbeitgeber mindestens 45 Arbeitnehmer beschäftigt

    • Die gewünschte Teilzeit mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre dauern soll

  • Wann kann der Arbeitgeber Brückenteilzeit ablehnen?

    • Der Arbeitgeber kann den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, z. B. bei erheblichen Störungen im Betriebsablauf oder unverhältnismäßigen Kosten

    • In Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern kann der Antrag zurückgewiesen werden, wenn bereits eine bestimmte Quote an Brückenteilzeitbeschäftigten erreicht wurde. 

    • Die Quote richtet sich nach der Größe des Unternehmens.

Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen rund um die Brückenteilzeit – kompetent, zielorientiert und bundesweit.

Wie beantrage ich Teilzeitarbeit richtig?

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Wochenarbeitszeit reduzieren möchten, müssen Sie einen formalen Antrag auf Teilzeit beim Arbeitgeber stellen. 

  • Damit der Antrag auf Teilzeit wirksam ist, sollten folgende Punkte beachtet werden:

    • Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden

    • Die Mitteilung an den Arbeitgeber muss in Textform erfolgen (erlaubt sind z. B. Brief, E-Mail oder Fax)

    • Im Antrag sollte auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden (Beispiel: Ein freier Tag pro Woche oder verkürzte tägliche Arbeitszeiten)

  • Müssen Sie den Grund für Teilzeit angeben?

    • Nein! Als Arbeitnehmer müssen Sie keine Begründung liefern, warum Sie Ihre Arbeitszeit verringern möchten. 

    • Der Arbeitgeber darf den Wunsch auf Teilzeit nicht ablehnen, nur weil kein Grund genannt wird.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei allen Fragen rund um den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

Was tun, wenn der Arbeitgeber den Teilzeitantrag ablehnt?

Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit ohne berechtigte Gründe ab, haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gerichtlich durchzusetzen.

  • Außergerichtliche Einigung anstreben

    • In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst eine außergerichtliche Lösung zu suchen. 

    • Eine einvernehmliche Regelung hilft, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer langfristig positiv zu gestalten. 

    • Unsere Anwälte führen für Sie Verhandlungen, die sowohl Ihre Interessen als Arbeitnehmer als auch die betriebswirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers berücksichtigen.

  • Erfolgreiche Verhandlungen und kreative Lösungen

    • Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht kennen wir die Positionen beider Seiten genau. 

    • Oft finden wir individuelle und kreative Lösungen, mit denen beide Seiten zufrieden sind – ohne langwierige Gerichtsverfahren.

  • Durchsetzung vor Gericht

    • Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertreten wir Sie selbstverständlich vor dem Arbeitsgericht, um Ihren Anspruch auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) durchzusetzen. 

    • Wir begleiten Sie dabei professionell und zielorientiert.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Teilzeitanspruchs – außergerichtlich oder gerichtlich. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung!

Welche Rechte haben Teilzeitkräfte im Arbeitsrecht?

Teilzeitkräfte haben im Arbeitsrecht grundsätzlich dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Nach § 4 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist es Arbeitgebern verboten, Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln als Vollzeitkräfte.

  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Teilzeitkräfte:

    • Nicht diskriminiert oder benachteiligt werden

    • Zugang zu Aus- und Weiterbildungen haben

    • Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge erhalten

    • Berechtigt sind zu Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn diese auch Vollzeitkräften gewährt werden

    • Nicht zur Rückkehr in Vollzeit gezwungen werden dürfen

    • Nicht in Teilzeit versetzt werden können, wenn sie das nicht wünschen

    • Wichtig: Das Verlangen nach Teilzeitarbeit darf keine negativen Folgen wie eine Kündigung oder Benachteiligung nach sich ziehen. Andernfalls besteht der Verdacht einer Diskriminierung, gegen die wir Sie rechtlich schützen.

  • Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit – Welche Möglichkeiten gibt es?

    • Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit besteht aktuell nicht. 

    • Dennoch regelt § 9 TzBfG, dass der Arbeitgeber Teilzeitkräfte bei der Besetzung eines Vollzeit-Arbeitsplatzes bevorzugen muss – sofern der Wunsch auf Aufstockung schriftlich mitgeteilt wurde (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief).

  • Möglichkeiten für den Wechsel in Vollzeit:

    • Vorrangige Berücksichtigung bei frei werdenden Vollzeitstellen

    • Tarifverträge können einen Anspruch auf Vollzeit vorsehen

    • Vorab Befristung der Teilzeit (Brückenteilzeit) auf einen bestimmten Zeitraum, um eine spätere Rückkehr in Vollzeit zu sichern

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen Fragen rund um Teilzeit, Gleichbehandlung und Rückkehr in Vollzeit – kompetent, erfahren und bundesweit.

Wie ist die Vergütung bei Teilzeitkräften geregelt?

Teilzeitkräfte haben Anspruch auf eine gerechte und anteilige Vergütung, die sich nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Vollzeittätigkeit richtet. 

  • Arbeiten Sie als Arbeitnehmer in Teilzeit, reduziert sich Ihre Vergütung anteilig zur geleisteten Arbeitszeit:

    • Bei einer 50 %-Teilzeitstelle erhalten Sie mindestens 50 % der Vergütung, die für eine vergleichbare Vollzeitstelle gezahlt wird

    • Bei einer 75 %-Beschäftigung erhalten Sie mindestens 75 % des üblichen Gehalts einer Vollzeitkraft

    • Diese Regelung sorgt dafür, dass Teilzeitkräfte fair bezahlt werden und nicht benachteiligt sind. Die Vergütung muss sich proportional zur Arbeitszeit anpassen (§ 4 Abs. 1 TzBfG).

  • Teilzeitkräfte haben ebenfalls Anspruch auf Sonderzahlungen, wie:

    • Weihnachtsgeld

    • Urlaubsgeld

    • Prämien, sofern diese auch Vollzeitbeschäftigten gewährt werden

    • Die Höhe richtet sich dabei ebenfalls anteilig nach der vereinbarten Arbeitszeit.

  • Unsere Anwälte für Arbeitsrecht helfen bei:

    • Der Prüfung Ihrer Gehaltsabrechnung als Teilzeitkraft

    • Durchsetzung gerechter Vergütung bei Benachteiligung

    • Beratung für Arbeitgeber zur rechtssicheren Vergütungsstruktur für Teilzeitmitarbeiter

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Vergütung von Teilzeitkräften – individuell, kompetent und lösungsorientiert.

Was ist ein Sabbatjahr und wie funktioniert es im Arbeitsrecht?

Das Sabbatjahr – auch bekannt als Sabbatical oder Teilzeit-Invest – bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, für einen längeren Zeitraum eine berufliche Auszeit zu nehmen. In dieser Phase bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, während der Arbeitnehmer freigestellt wird. 

  • So funktioniert das Sabbatjahr

    • Während der Ansparphase arbeitet der Arbeitnehmer weiter in Vollzeit, erhält jedoch eine reduzierte Vergütung. 

    • Die Differenz wird als Zeit- oder Geldguthaben angespart. In der anschließenden Freistellungsphase bleibt der Arbeitnehmer beurlaubt, erhält aber weiterhin sein Gehalt, das aus dem zuvor angesparten Guthaben finanziert wird.

    • Typischerweise dauert die Freistellung ein Jahr, weshalb man vom Sabbatjahr spricht. 

    • Dieses Modell wird oft genutzt, um Kreativität und Motivation zu fördern oder einem Burnout vorzubeugen.

  • Rechtliche Grundlagen des Sabbatjahres

    • Das Sabbatjahr kann auf Grundlage des § 9a TzBfG (Brückenteilzeit) vereinbart werden, erfordert jedoch häufig eine individuelle Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 

    • Eine einvernehmliche Sabbatical-Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

    • Wichtig: Nicht jedes Unternehmen kann sich ein Sabbatjahr leisten. Betriebliche Gründe wie ein Fachkräftemangel oder fehlende Vertretungen können der Freistellung entgegenstehen.

  • Was ist Altersteilzeit und welche Besonderheiten gelten?

    • Die Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell, um älteren Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. 

    • Sie ermöglicht eine Reduzierung der Arbeitszeit, wobei sozialrechtliche Nachteile durch tarifliche oder gesetzliche Regelungen abgefedert werden.

  • Zwei gängige Modelle der Altersteilzeit:

    • Kontinuierliche Altersteilzeit: Die Arbeitszeit wird bis zur Rente auf 50 % reduziert

    • Blockmodell: Arbeitnehmer arbeiten eine Zeit lang voll und werden danach vollständig freigestellt bis zur Rente

    • Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie zu den Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten bei der Altersteilzeit

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Sabbatjahr oder Altersteilzeit – für eine sorgenfreie Auszeit oder einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Teilzeit im Arbeitsrecht – Kompetente Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sie möchten als Arbeitnehmer Ihre Arbeitszeit reduzieren oder benötigen als Arbeitgeber rechtssichere Unterstützung bei der Umsetzung von Teilzeitmodellen? Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Teilzeitbeschäftigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

  • Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität im Beruf, um Familie, Weiterbildung oder Erholung besser in den Alltag zu integrieren. Nach § 8 TzBfG haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei:

    • Der Antragstellung für Teilzeit oder Brückenteilzeit

    • Der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn der Arbeitgeber ablehnt

    • Fragen zur Vergütung und Gleichbehandlung im Teilzeitmodell

    • Der Rückkehr in Vollzeit

  • Die Einführung von Teilzeitkräften erfordert klare vertragliche Regelungen und eine korrekte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitgeber bei:

    • Der Prüfung von Teilzeitanträgen

    • Der Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle

    • Der Vermeidung von Diskriminierung gegenüber Teilzeitkräften

    • Der rechtssicheren Formulierung von Arbeitsverträgen

  • Unsere Leistungen im Überblick

    • Beratung zu gesetzlichen Ansprüchen auf Teilzeit (§§ 8, 9a TzBfG)

    • Erstellung und Prüfung von individuellen Teilzeitvereinbarungen

    • Unterstützung bei außergerichtlichen Verhandlungen und Klageverfahren

    • Beratung zur Brückenteilzeit und Altersteilzeit

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei allen Fragen zur Teilzeitbeschäftigung – kompetent, zielgerichtet und lösungsorientiert.

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