„Wir müssen leider feststellen, dass alle Interessenten in dem unverändert sehr angespannten Marktumfeld für den Modehandel nicht oder nur sehr begrenzt bereit sind, dieses unternehmerische Risiko einzugehen“, sagte der als Sanierer angetretene Christian Gerloff. Dies bedeutet, dass möglicherweise nur noch eine zweistellige Zahl der ursprünglich 1300 Mitarbeiter verbleiben wird, so Gerloff vor der Belegschaft. Zwei Angebote für die Rechte an der Marke Esprit in Europa wurden eingereicht, wie in der Mitteilung berichtet wird. Diese Rechte gehören jedoch der börsennotierten Esprit Holding in Hongkong, die bereit ist, sie zu verkaufen. Aufgrund mehrerer Insolvenzen in europäischen Ländern hat die Holding praktisch kein operatives Geschäft mehr.
In den nächsten Tagen soll entschieden werden, wer den Zuschlag erhält. Ein Investor beabsichtigt, die Marke zu einem späteren Zeitpunkt neu zu beleben, während ein anderer den Betrieb „in einem erheblich reduzierten Umfang“ fortführen möchte, erklärte Gerloff. Dabei könnten etwa 10 der 56 eigenen Filialen erhalten bleiben. Viele Franchisenehmer, wie die PTH Group aus Bischofswerda, haben sich bereits vor der Insolvenz im Mai oder kurz danach zurückgezogen.
Esprit befindet sich zum zweiten Mal innerhalb von vier Jahren in einem Insolvenzverfahren. Bereits während der Coronapandemie im Jahr 2020 hatte sich die Modekette aufgrund geschlossener Läden unter den Schutzschirm des Insolvenzrechts gestellt und 100 Filialen geschlossen. Die Modebranche ist seit Jahren von einer Insolvenzwelle betroffen.
Das bedeutet die Insolvenz für die Mitarbeiter
Die Insolvenz von Esprit bringt erhebliche Unsicherheit für die Mitarbeiter mit sich. Viele werden um ihre Arbeitsplätze fürchten, wenn das Unternehmen restrukturiert oder möglicherweise geschlossen wird. Es ist entscheidend, dass die Mitarbeiter sich über ihre Rechte informieren und frühzeitig aktiv werden, um bei Bedarf rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört auch, Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufzunehmen und offene Fragen zur Zukunft des Unternehmens zu klären.
Die Insolvenz von Esprit im Jahr 2024 stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Mit der richtigen Herangehensweise und Unterstützung kann jedoch diese schwierige Phase bewältigt werden. Informieren Sie sich rechtzeitig, klären Sie offene Fragen und Ansprüche und ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen Rat hinzu. Gemeinsam mit anderen Betroffenen können Sie Ihre Interessen bestmöglich vertreten und die Insolvenz von Esprit erfolgreich überstehen.
Was können Sie als Arbeitnehmer tun?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers besteht für den Arbeitnehmer die Option, eine Abfindung zu erhalten. Die Höhe dieser Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Die Erfolgsaussichten eines eventuellen Gerichtsverfahrens,
Die Dauer der Beschäftigung im Unternehmen,
Das Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.
In der Regel entspricht die Abfindung etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch eine höhere Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ausgehandelt werden, wobei die Verhandlungsgeschicklichkeit eine Rolle spielt. Gemäß § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist es auch möglich, eine Abfindung zu erhalten, ohne Klage einzureichen, wenn die betriebsbedingte Kündigung im Kündigungsschreiben angedeutet wird und die Klagefrist nicht verstrichen ist. In einem solchen Fall wird die Abfindung auf 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung festgesetzt.