Kreditverträge der ING-DiBa und DSL Bank von vor 2010 sind immer noch rechtmäßig widerrufbar – also Widerrufsjoker 2.0!

Der Widerrufsjoker lebt: Der Bundesgerichtshof hat schon am 12. Juli 2016 zwei Urteile verkündet, in denen die verbraucherfreundliche Rechtsprechung klar zum Ausdruck kam.

Noch nicht widerrufene Baufinanzierungen der ING-DiBa und der DSL Bank, die vor Juni 2010 abgeschlossen worden sind, können bei Vorliegen eines Fernabsatz-Abschlusses auch heute noch wirksam widerrufen werden. Sogenannter Fernabsatz liegt vor, wenn Darlehensverträge zwischen Verbrauchern und Banken per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel und im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems abgeschlossen werden. So können sich Kreditnehmer aktuell das Rekordtiefzinsniveau von um 1 % p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung sichern und so häufig viele EUR 10.000,00 sparen. Notwendige Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Widerrufsinformation des Kreditvertrages nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, was allerdings häufiger der Fall ist, als sich das der Laie vorstellen kann. Daher fragen Sie einfach uns, wir prüfen Ihre Darlehensunterlagen gerne kostenlos auf Fehler und Möglichkeiten zu Ihren Gunsten! Nutzen Sie gerne unsere kostenlose, telefonische Ersteinschätzung unter der Emailadresse lau@mbk-rechtsanwaelte.de oder Rufnummer 02161/929518! Wir freuen uns auf Ihre Email oder Ihren Anruf!