Mercedes-Abgasskandal – So schützen sich Opfer vor Schäden – Bundesminister Dobrindt ordnet Untersuchungen an.
Das kann für Mercedes böse enden: Bundesverkehrsminister Dobrindt hat Untersuchungen zu einem Abgasskandal angekündigt und will prüfen lassen, ob Mercedes mit unzulässiger Software den Schadstoffausstoß manipuliert hat, um mit den betroffenen Dieselmotoren geforderte Grenzwerte unterschreiten zu können. Kunden können unter Umständen ihren Mercedes zurückgeben.
Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der als Partner bei MBK Rechtsanwälte bereits zahlreiche Opfer des VW-Abgasskandals betreut, ist die Lage klar: „Solche Untersuchungen kosten viel Geld und schaden der deutschen Wirtschaft. Diesen Schritt wird die Bundesregierung nur gehen, wenn es wirklich substantielle Verdachtsmomente gibt!“
Der auf das Kaufrecht, insbesondere auf die Rückgabe von PKW in Folge des Abgasskandals, fokussierte Fachanwalt für Strafrecht empfiehlt Fahrern von Mercedes-Diesel-Modellen die kommenden Monate abzuwarten, aber unbedingt vor Jahresfrist den jeweiligen Händler zum Verzicht der Verjährungseinrede aufzufordern. So kann für Käufe, die unter Umständen Ende 2017 verjähren, die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert werden.
Dr. Hartung: „Das Thema ist durch eine weitere aktuelle Entwicklung interessant geworden. Da Mercedes-PKW oft über die Mercedes-Bank finanziert wurden, bietet sich auch ein Widerruf der Finanzierung auf Basis fehlerhafter Beratung oder unzulässiger Widerrufsbelehrungen an. Kann ein solcher Sachverhalt durch eine recht einfache Prüfung der Vertragsunterlagen nachgewiesen werden, dann kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Der Käufer bekommt abzüglich einer Nutzungsberechnung Anzahlung und Raten zurück und kann das Auto zurückgeben!“
Für solche Fälle kann weiterhin der „Widerrufsjoker“ gezogen werden. „Gerade bei teuren Mercedes-Modellen wird das ein Thema werden,“ schätzt Hartung die Motivation, den Rechtsweg zu beschreiten höher ein, als im Umfeld des VW-Abgasskandals
Der Anwalt rät, Verträge durch einen damit vertrauten Anwalt prüfen zu lassen, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen und dann die weitere Entwicklung mit Spannung abzuwarten. Dr. Hartung prüft Vertragsunterlagen kostenlos.