Immobilienrecht
Immobilienrecht in Mönchengladbach
Der Erwerb einer Immobilie ist eine Investition, welche die meisten Menschen nur ein einziges Mal in ihrem Leben tätigen. Vor allem wegen der Höhe der Investition sollte der Vertrag von einem Spezialisten überprüft werden, bevor Sie sich zum Kauf oder zum Bau einer Immobilie verpflichten. Das gilt insbesondere auch dann, wenn für den Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Bauvorhabens separate Verträge abgeschlossen werden und der Bauvertrag nicht notariell beurkundet wird. Bei derartigen Vertragsgestaltungen muss insbesondere ein besonderes Augenmerk auf die Zahlungspläne und die Baubeschreibung gelegt werden, die Vertragsbestandteil werden.
Zum Immobilienrecht gehören somit sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken, aber auch deren Verwaltung stehen. Da Immobilien nach wie vor zu den wichtigsten Vermögenswerten für Privatpersonen, aber auch für Firmen bis hin zu – oftmals internationalen – Fondsgesellschaften gehören, zählt das Immobilienrecht zu den wichtigsten Rechtsgebieten überhaupt. Entsprechend groß ist auch der Beratungsbedarf.
Das Wohnungseigentumsrecht als spezielles Rechtsgebiet hat sich daneben herausgebildet.
Vom Immobilienrecht ist das Mietrecht zu unterscheiden, welches das Recht zwischen Vermieter und Mieter regelt.
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