Unfallrecht
Unfallrecht in Mönchengladbach
Jeder Verkehrsunfall ist ein lästiges und unangenehmes Ereignis! Sie haben immer nach jedem Unfall das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe werden immer durch die Versicherung des schuldigen Unfallgegners als Schadensposition übernommen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben, so werden von dieser die Kosten eines Rechtsanwaltes – abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung – auch im Falle eines eigenen Verschuldensanteiles übernommen.
In erster Linie ist es sehr wichtig, sich möglichst frühzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Unsere jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich durch einen im Verkehrsrecht kundigen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Meist fehlt es bereits an der Kenntnis aller in Betracht kommender Schadensersatzpositionen wie zum Beispiel dem sogenannten Haushaltsführungsschaden. Auf solche Schadenspositionen werden Sie in der Regel von der gegnerischen Versicherung unaufgefordert nicht aufmerksam gemacht.
Auf jeden Fall müssen Sie sich vor Augen führen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe verspricht. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu bezahlen! Sie sollten daher grundsätzlich auch keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung wie zum Beispiel die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen usw. treffen.
Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfanges, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswertes sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für ein solches Gutachten muss die Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernehmen. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt.
Lassen Sie sich insbesondere nicht auf Sachverständigenorganisationen verweisen, die mit Versicherern zusammenarbeiten und Ihren Schaden möglicherweise geringer einschätzen, wie z. B. die DEKRA oder Carexpert.
Die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes hilft Ihnen auch, unnötige Kosten zu vermeiden. Oftmals werden sie von anderen „Unfallhelfern“, wie Abschleppunternehmen, Werkstätten oder Mietwagenfirmen, welche Ihnen schnelle, unbürokratische Hilfe versprechen, schlichtweg unzutreffend beraten. So ist zum Beispiel die Einholung eines Sachverständigengutachtens auch bei höheren Reparaturkosten nicht immer zwingend erforderlich. Insbesondere in dem Fall, dass letztlich eine Haftungsquote gebildet werden muss, entstehen hierdurch unnötige – im Ergebnis von Ihnen zu tragende – Kosten.
Auch vor der Inanspruchnahme eines Mietwagens sollten Sie unbedingt zunächst Rücksprache mit uns nehmen. Auch die Kosten hierfür werden nicht in allen Fällen in voller Höhe durch die gegnerische Versicherung beglichen. Hinzu kommt, dass häufig die Geltendmachung der Ihnen zustehenden Nutzungsausfallentschädigung wirtschaftlich sinnvoller ist. Auch hierüber berät Sie gerne unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Wir kooperieren in solchen Fällen über die CONSULEGIS mit versierten und im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien in dem jeweiligen Land. Daher können wir Ihnen auch in diesem Fall schnell und kompetent weiterhelfen. In der Regel werden in solchen Fällen durch Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten beider Rechtsanwaltskanzleien – also die Kosten unserer Kanzlei und der ausländischen Rechtsanwaltskanzlei – übernommen.
Durch hohe Motivation und große Kompetenz sowie langjährige Erfahrung aus vielen tausend Fällen bietet Ihnen deswegen unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung spezialisiertes Fachwissen im Unfallrecht. Dementsprechend ist er auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin.
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