Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht in Mönchengladbach

Im Verwaltungsrecht sind wir für unsere Mandanten überwiegend im Verkehrsverwaltungsrecht tätig, das sich in erster Linie mit der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und der Auflage eines Fahrtenbuches beschäftigt.

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist ein häufiger Streitpunkt mit der Verwaltungsbehörde, wobei in diesem Zusammenhang die Frage nach der Eignung, ein Kraftfahrzeug zuverlässig und sicher führen zu können, im Mittelpunkt steht. Häufig wird als Folge einer Alkohol- oder Drogenfahrt mit strafrechtlichen Mitteln die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verwaltungsbehörde macht dann die Wiedererteilung oft vom Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) abhängig. Nicht immer sind solche Anordnungen rechtmäßig, so dass wir die Voraussetzungen jeweils im Einzelfall für unsere Mandanten prüfen. Da hier Fristen laufen, ist schnelles Handeln wichtig. Verlieren Sie daher keine Zeit und kontaktieren Sie uns sofort, wenn Ihnen eine solche Anordnung zugestellt wurde.

Wenn im Ergebnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht zu vermeiden ist, können wir Ihnen kompetente Ratschläge geben, welche die nächsten Schritte sind und welche Vorbereitungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Weiteres Beratungsfeld sind Fragen im Zusammenhang mit dem EU-Führerschein. In den vergangenen Jahren sind zunehmend Fragen nach der Gültigkeit von im Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen aufgetreten. Zahlreiche Fragen sind in diesem Zusammenhang noch offen, so dass jeweils unbedingt rechtzeitig zu klären ist, ob eine im Ausland (z.B. nach einer in Deutschland erfolgten rechtskräftigen Entziehung) erworbene Fahrerlaubnis im Inland tatsächlich eingesetzt werden darf.

Unser anwaltlicher Tätigkeitsbereich umfasst zudem im Verkehrsverwaltungsrecht folgende Themenkreise:

  • Fahrerlaubnisrecht
  • Fahrerlaubnis auf Probe
  • Punktesystem
  • Verkehrszentralregister
  • Maßnahmen zur Beseitigung von Eignungsmängeln
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch

Auch bei Fahrtenbuchauflagen gegen den Halter eines Fahrzeuges empfiehlt sich immer eine anwaltliche Überprüfung dieser Anordnung, weil nicht selten die rechtlichen Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen. Noch besser ist es natürlich, derartige Maßnahmen von vornherein zu vermeiden. Das ist durch unsere frühzeitige anwaltliche Beratung im Ordnungswidrigkeitenrecht möglich. Oftmals bestehen auch falsche Vorstellungen darüber, welche Eintragungen im Fahrtenbuch überhaupt verlangt werden können.

Nach unseren praktischen Erfahrungen führt ein Verfahren beim Verwaltungsgericht im Bereich des Verkehrsverwaltungsrechts eher selten zum gewünschten Erfolg. Schon die überlange Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten steht meistens zufriedenstellenden Ergebnissen entgegen.

Es nützt unseren Mandanten nicht, wenn das Verwaltungsgericht ihnen nach mehreren Jahren Recht gibt, sie aber während der gesamten Verfahrensdauer nicht fahren durften. Eine beratende und begleitende anwaltliche Tätigkeit, welche die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindert, wird Ihnen in Ihrer Situation oftmals mehr helfen als eine überflüssige Prozessführung. Das rechtlich vielfältige Verwaltungsverfahren und die schmale Gratwanderung zwischen Kooperation und Konfrontation mit der Führerscheinstelle als Verwaltungsbehörde ist für einen Laien kaum zu bestehen. Es liegt eindeutig auf der Hand, dass diese Aufgabe nur ein verkehrsrechtlich versierter und erfahrener Rechtsanwalt für Sie leisten kann.

Durch hohe Motivation und große Kompetenz sowie langjährige Erfahrungen aus vielen tausend Fällen bietet Ihnen unser Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung spezialisiertes Fachwissen im zum Verkehrsrecht gehörenden Verkehrsverwaltungsrecht. Dementsprechend ist er auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin.

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werden Sie unser Kanzlei rundum gut beraten.


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