Widerruf Ihrer Basisrente (Rürup-Rente)

Rechtsanwalt Mönchengladbach Widerruf Ihrer Basisrente (Rürup-Rente)

Die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Oktober 2023 (Urteile IV ZR 41/22 und IV ZR 40/22) haben einen wegweisenden Präzedenzfall geschaffen. Versicherungsnehmer können nun aus Basisrenten wie der Rürup-Rente aussteigen und ihre eingezahlten Beiträge zurückfordern.

Im Jahr 2009 schloss eine Person einen Vertrag mit der Allianz Lebensversicherung ab, der eine Rürup-Rente beinhaltete. Gemäß diesem Vertrag konnte der Versicherungsnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen, jedoch erst nach Erhalt des Versicherungsscheins sowie der Widerrufsinformationen. 2020 entschied sich die Person zum Widerruf. Obwohl die Allianz den Widerruf ablehnte, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten der Person. Der Fall landete schließlich vor dem BGH.

Der BGH hat festgestellt, dass Versicherungsnehmer von Basisrenten wie der Rürup-Rente aussteigen und ihre Beiträge zurückerhalten können, sofern die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß war. So konnte der Versicherungsnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss wirksam widerrufen, da die Widerrufsfrist aufgrund der fehlerhaften Belehrung nie begonnen hatte

Warum sind diese Urteile bedeutsam?

Der Bundesgerichtshof hat wichtige Urteile zum Widerruf von Basisrentenverträgen gefällt. Zuvor argumentierten Versicherer oft, dass ein Widerruf bei Verträgen ab 2008 nicht möglich sei und dass ein Widerruf rechtsmissbräuchlich sei, da Steuervorteile genossen wurden. Der BGH widerlegte diese Argumente und bestätigte, dass auch bei Verträgen ab 2008 ein Ausstieg möglich ist, unabhängig von den gewährten Steuervorteilen. Die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) im Jahr 2008 führte zu neuen Widerrufsregelungen, die Versicherer verpflichteten, umfassend über das Widerrufsrecht zu informieren. Oft wurden diese Regelungen jedoch nicht ordnungsgemäß umgesetzt, was vielen Kunden auch heute noch ein Widerrufsrecht ermöglicht.

Auswirkungen des Widerrufs:

Ein erfolgreicher Widerruf führt dazu, dass der Vertrag rückabgewickelt wird, ohne dass Abschluss- und Verwaltungskosten einbehalten werden können. Lediglich der Beitrag für den Versicherungsschutz wird abgezogen. Die Versicherung muss auch Gewinne, die sie mit den eingezahlten Beiträgen erzielt hat, erstatten, da der Vertrag nicht zustande gekommen ist.

Da solche Verträge oft über lange Laufzeiten abgeschlossen werden, können die erstatteten Gewinne erheblich sein und möglicherweise höher ausfallen als die ursprünglichen Einzahlungen.

Für Verträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, galt die Praxis, dass bei einer Kündigung nur bis zur Hälfte der eingezahlten Gelder zurückgezahlt wurde. Für Verträge nach 2008 ermöglicht das neue Versicherungsvertragsgesetz jedoch höhere Rückzahlungen.

Kündigung von Lebensversicherungen ab 2008:

Normalerweise führt eine vorzeitige Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung zu finanziellen Verlusten. Um diese hohen Verluste bei einer Frühkündigung abzumildern, hat der Gesetzgeber 2008 Maßnahmen ergriffen. Jedoch hat der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IV ZR 17/13 und 114/13) entschieden, dass dieses Gesetz nicht für Altverträge (abgeschlossen vor dem 1. Januar 2008) gilt.

Neue Regelung seit dem 1. Januar 2008:

Zum 1. Januar 2008 trat ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft, das ein anderes Verfahren für die Kündigung von Verträgen vorsieht. Es führt einen gesetzlichen Mindest-Rückkaufswert ein, um sicherzustellen, dass Kunden bei einer Kündigung nicht ihre gesamten Beiträge.

Kündigung ist vorteilhafter bei Verträgen ab 2008:

Die Kalkulation für Versicherte mit älteren Verträgen unterscheidet sich von der für solche mit Verträgen ab 2008. Bei Kündigung eines Altvertrags können bis zu 50 Prozent der Beiträge verloren gehen, während bei Verträgen ab 2008 Provisionen und Gebühren anteilig nach Jahren vom bereits gezahlten Guthaben abgezogen werden.

Widerruf von Verträgen seit dem 01.01.2008 bis heute:

Seit Anfang 2008 haben Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht von 30 Tagen. Die Frist für den Ablauf des Widerrufs beginnt jedoch erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Versicherungsnehmer vorliegen (Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, allgemeine Versicherungsbedingungen, Verbraucherinformationen sowie eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und seine Folgen). Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Versicherte auch heute noch widerrufen.

Die Bestimmung darüber, auf welche Gelder die Versicherten Anspruch haben, ist kompliziert geregelt (§§ 9, 152 Abs. 2 VVG). In bestimmten Fällen gelten auch die allgemeinen Vorschriften des BGB zur Rückabwicklung anstelle des VVG.

Welche Unterlagen werden zur Überprüfung benötigt?

Zur Überprüfung, ob auch Sie Ihren Vertrag heute noch widerrufen können, benötigen wir hauptsächlich die Widerrufsbelehrung und die Versicherungspolice. Die Widerrufsbelehrung kann je nach Zeitraum und Versicherer an verschiedenen Stellen zu finden sein, zum Beispiel im Antrag, im Begleitschreiben zur Police, in der Police selbst und/oder in den beigefügten Unterlagen wie Verbraucherinformationen und allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sie können uns Ihre Unterlagen gerne per E-Mail oder postalisch zusenden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns einfach.

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