Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht in Mönchengladbach

Unternehmerisches Handeln schließt inzwischen mit zunehmender Tendenz das Risiko ein, mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden. Der Strafgesetzgeber greift immer mehr in die Wirtschaftsabläufe ein – das Wirtschaftsstrafrecht ist demnach längst zu einem Instrument der Wirtschaftspolitik geworden. Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind mehr denn je sensibilisiert für unrechtmäßige Verhaltensweisen im Wirtschaftsleben. Es kommt immer häufiger zu unerwarteten Eingriffen wie Durchsuchungen in Unternehmen und/oder bei den verantwortlichen Entscheidungsträgern. Bundesweit sind inzwischen zahlreiche Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität eingerichtet.

Das Wirtschaftsstrafrecht hat sich daher in jüngster Zeit zu einer eigenständigen Rechtsdisziplin entwickelt. Die wachsende Zuschreibung strafrechtlicher Verantwortlichkeiten insbesondere gegenüber Unternehmensverantwortlichen hat zudem auch zu einem erhöhten Beratungs- und Beistandsbedarf geführt. Die aktuellste Entwicklung im Wirtschaftsstrafrecht sind die Auswirkungen der Compliance-Regeln in das Strafrecht hinein. Prävention und Compliance sind, auf das Strafrecht und ganz besonders das Wirtschaftsstrafrecht bezogen, untrennbar verbunden. Eine fundierte wirtschaftsrechtliche Beratung ist daher heute nicht mehr denkbar ohne Beteiligung eines im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, wie unserem Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gerrit W. Hartung.

Im Vordergrund unserer anwaltlichen Aktivitäten stehen in diesem Zusammenhang stets auch die Vermeidung öffentlichkeitswirksamer gerichtlicher Verfahren und sonstiger Reputationsschäden der von uns betreuten Einzelpersonen und Unternehmen sowie die Erhaltung der beruflichen Position der Mandanten. Aus langjährigen und vielfältigen Erfahrungen heraus hat unsere Kanzlei daher auch einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt in die frühzeitige, aktive Intervention im Ermittlungsverfahren gelegt. Die Überraschungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden – hier etwa der Entzug der Freiheit des beschuldigten Bürgers oder die potentiell existenzbedrohende Arrestierung von Vermögenswerten – erfordern rasches, entschlossenes und oftmals couragiertes Handeln des anwaltlichen Vertreters. Unser Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gerrit W. Hartung stellt unseren Mandanten diese essentielle Hilfe bereit.

Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V., Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV ist zugleich Europas größte Strafverteidigervereinigung.

Wobei dürfen wir Ihnen helfen?

Vom ersten Anruf bis zum abschließenden Gespräch
werden Sie unser Kanzlei rundum gut beraten.


Felder markiert mit * sind Pflichtfelder.

Kontaktinformationen

Jetzt anrufen: 02161 / 2 41 71 0

kanzlei@ra-hartung.de

Montag bis Freitag
von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach

Aktuelles