Kontakt
Ihre Kanzlei Gerats Hartung Partner.
Adresse
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
41061 Mönchengladbach
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Eine einvernehmliche Scheidung ermöglicht es Paaren, sich rasch und kostengünstig scheiden zu lassen – ohne den stressigen Rosenkrieg. Wenn beide Ehepartner in Bezug auf die Trennung und deren Konsequenzen einig sind, kann die Scheidung mit lediglich einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten, da nur ein Rechtsanwalt engagiert werden muss. So gelingt der Neuanfang unkompliziert und ohne langwierige Konflikte.
Die Scheidung kann entweder im Einvernehmen oder streitig durchgeführt werden. Eine einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehepartner:
den Wunsch nach einer Scheidung haben und
in Bezug auf die Scheidungsfolgen einig sind.
In diesem Fall genügt es, dass einer der Ehepartner den Scheidungsantrag stellt, während der andere diesem einfach zustimmen kann – ganz ohne eigenen Anwalt.
Bei einer streitigen Scheidung hingegen sind beide Parteien durch einen Anwalt vertreten, was zu längeren Verfahren und höheren Kosten führt.
Da in Deutschland für den Scheidungsantrag Anwaltszwang herrscht, muss dieser von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden.
Der andere Ehegatte kann allerdings der Scheidung zustimmen, ohne selbst einen Anwalt beauftragen zu müssen.
Ein wesentlicher Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass sie Zeit, Kosten und unnötige Konflikte spart.
Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht stehe ich Ihnen professionell und einfühlsam während des Scheidungsprozesses zur Seite. Ob bei einer einvernehmlichen Scheidung oder einer streitigen Auseinandersetzung – ich setze mich für Ihre Interessen ein und sorge für eine rechtssichere sowie effiziente Lösung. Lassen Sie sich jetzt beraten!
Selbst wenn beide Ehepartner übereinstimmen, müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen für eine einvernehmliche Scheidung erfüllt sein. Die maßgebliche Regelung dazu findet sich in § 1566 Abs. 1 BGB, der das Scheitern der Ehe rechtlich definiert.
Damit eine Scheidung ohne Konflikte möglich ist, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
Die Ehepartner müssen mindestens ein Jahr getrennt leben (Trennungsjahr).
Ein Scheidungsantrag kann frühestens 10 Monate nach der Trennung eingereicht werden, um das Verfahren zu beschleunigen.
Dies kann jedoch rechtliche Risiken mit sich bringen und sollte individuell geprüft werden.
Ich muss den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
Der Antrag enthält wesentliche Angaben wie die Daten der Ehepartner, gemeinsame Kinder, den Trennungszeitpunkt und bestimmte Scheidungsfolgen.
Die Ehepartner müssen sich über sämtliche Scheidungsfolgen einig sein.
Die Einvernehmlichkeit muss im Scheidungsantrag deutlich erkennbar sein, was ich sicherstelle.
Der andere Ehepartner muss der Scheidung zustimmen, um das Verfahren ohne Streit zu ermöglichen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehe gütlich geschieden werden – ohne langwierige Prozesse oder emotionale Belastungen.
Tipp: Scheidungsfolgen frühzeitig regeln
Um das gerichtliche Verfahren weiter zu vereinfachen und zu verkürzen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden.
In dieser werden bereits im Vorfeld verbindliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht getroffen, um Streitigkeiten zu vermeiden und einen Rosenkrieg zu verhindern.
Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit, Kosten und verhindert einen belastenden Rosenkrieg. Ich begleite Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht durch den gesamten Scheidungsprozess. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten!
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung basieren auf dem sogenannten Verfahrenswert, der hauptsächlich durch folgende Faktoren beeinflusst wird:
Einkommen beider Ehepartner
Vermögen beider Ehepartner, abzüglich bestimmter Freibeträge
Auf Grundlage dieses Verfahrenswertes werden die Gerichtsgebühren sowie die Anwaltskosten berechnet.
Gerichtskosten
Das zuständige Familiengericht wird erst tätig, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde.
Die Gerichtskosten setzen sich aus gerichtlichen Gebühren und Auslagen zusammen.
In der Regel muss derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, diese Kosten vorstrecken.
Nach Abschluss des Verfahrens teilen sich die Ehegatten in der Regel die Gerichtskosten hälftig.
Anwaltskosten
Ein erheblicher Kostenvorteil der einvernehmlichen Scheidung liegt darin, dass nur ein Rechtsanwalt benötigt wird.
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren basieren ebenfalls auf dem Verfahrenswert und sind grundsätzlich vom Auftraggeber des Rechtsanwalts (Antragsteller) zu zahlen.
Um die finanzielle Belastung fair zu verteilen, empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Vereinbarung zur hälftigen Kostenübernahme zwischen den Ehepartnern zu treffen.
Fazit: Eine einvernehmliche Scheidung spart Kosten
Da kein langwieriger Rosenkrieg vor Gericht ausgetragen werden muss, bleibt eine einvernehmliche Scheidung nicht nur nervenschonend, sondern auch finanziell überschaubar.
Eine frühzeitige Einigung über die Scheidungsfolgen kann zudem zusätzliche Kosten vermeiden und das Verfahren beschleunigen.
Die Dauer einer Scheidung ohne Streit hängt von verschiedenen Faktoren ab – einige davon können die Ehepartner beeinflussen, während andere im Zuständigkeitsbereich des Gerichts liegen.
Da eine einvernehmliche Scheidung ohne langwierige Auseinandersetzungen verläuft, kann sie in der Regel deutlich schneller abgeschlossen werden als ein gerichtlicher Rosenkrieg.
In vielen Fällen verkürzt sich die Scheidungsdauer um mehrere Monate.
Die Dauer des Verfahrens bei dem zuständigen Familiengericht hängt von der Auslastung und den individuellen Gegebenheiten ab.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht berate ich Sie gerne und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, welche Dauer Sie in Ihrem speziellen Fall erwarten können.
Obwohl eine einvernehmliche Scheidung schneller und kostengünstiger ist als ein gerichtlicher Konflikt, gibt es einige Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. Ein entscheidender Punkt ist die anwaltliche Vertretung:
Da bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich ein Anwalt beauftragt wird, vertritt dieser ausschließlich die Interessen seines Mandanten – nicht die beider Ehepartner.
Aus berufsrechtlichen Gründen darf ein Rechtsanwalt immer nur eine Partei beraten und unterstützen.
Der nicht vertretene Ehepartner befindet sich dadurch strukturell im Nachteil, auch wenn er der Meinung ist, dass alle Scheidungsfolgen fair geregelt seien.
Ohne eigene anwaltliche Beratung können finanzielle und rechtliche Risiken übersehen werden.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Schutz vor späteren Konflikten
Ein häufiger Fehler besteht darin, auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten.
Wird keine klare Regelung zu Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht getroffen, kann es nach der Scheidung zu nachträglichen Streitigkeiten kommen – oftmals mit erheblichen finanziellen Folgen.
In solchen Fällen müssen dann doch zwei Anwälte eingeschaltet werden, und aus der vermeintlich einfachen Trennung wird ein kostspieliger Rechtsstreit.
Um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Scheidung tatsächlich ohne Probleme abläuft, empfehle ich die zeitnahe Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Auf diese Weise vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und gewährleisten, dass aus einer harmonischen Trennung kein Rosenkrieg entsteht.
Eine einvernehmliche Scheidung verläuft nur dann wirklich reibungslos, wenn alle Scheidungsfolgen klar geregelt sind. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich alle wichtigen Rechte und Pflichten nach der Ehe vertraglich festhalten. So vermeide ich spätere Konflikte und verhindere einen unerwarteten Rosenkrieg.
Welche Scheidungsfolgen können einvernehmlich geregelt werden?
Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Vermögensaufteilung: Zugewinnausgleich und finanzielle Regelungen
Versorgungsausgleich: Verteilung von Rentenanwartschaften
Ehewohnung: Regelung zur eigenen oder gemieteten Immobilie
Hausrat: Verteilung der Haushaltsgegenstände
Kinder: Sorgerecht und Umgangsrecht
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung – Rechtssicherheit für beide Seiten
Scheidungsfolgenvereinbarungen können vor, während oder nach der Scheidung erstellt werden.
Falls bereits ein Ehevertrag besteht, enthält dieser oft Regelungen zu wichtigen Scheidungsfolgen.
Ich prüfe bestehende Verträge auf Wirksamkeit, Vollständigkeit und Zweckmäßigkeit und passe diese bei Bedarf an die Vorstellungen beider Ehegatten an.
Schnellere Scheidung durch Verzicht auf den Versorgungsausgleich
Wenn es den Ehepartnern vor allem darum geht, die Scheidung möglichst schnell abzuschließen, kann ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Verfahren zusätzlich beschleunigen.
Ich prüfe individuell, ob ein Versorgungsausgleich in Ihrem Fall überhaupt erforderlich wäre und ob ein Verzicht rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Eine zeitnahe Scheidungsfolgenvereinbarung spart Zeit und Kosten und sorgt dafür, dass aus einer einfachen Trennung kein teurer Rosenkrieg entsteht. Lassen Sie sich jetzt von mir, Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht, beraten!
Bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie von einer schnellen, kostengünstigen Lösung ohne langwierige Konflikte. Ich begleite Sie professionell durch den gesamten Prozess – von der strategischen Planung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Meine anwaltlichen Leistungen für eine einvernehmliche Scheidung umfassen:
Individuelle Beratung: Prüfung, ob eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt in Ihrem Fall sinnvoll ist
Rechtliche Prüfung: Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf
Begleitung des Scheidungsverfahrens: Von der Einreichung des Scheidungsantrags bis zur rechtskräftigen Scheidung
Zusätzlich unterstütze ich Sie bei der Erstellung oder Überprüfung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen für Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht zu treffen.
Als Ihr Rechtsanwalt sorge ich dafür, dass Ihre Trennung fair und rechtssicher verläuft. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und starten Sie unbeschwert in einen neuen Lebensabschnitt.
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen