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Schmerzensgeld von € 8.000 wegen eines Datenschutzverstoßes: Klinkik muss haften

Fachbeitrag im

Ein Schmerzensgeld in Höhe von € 8.000 aufgrund eines Datenschutzverstoßes: Die Klinik trägt die Verantwortung!

Datenschutzverstöße können signifikante Schmerzensgeldansprüche gemäß Art. 82 DSGVO auslösen, selbst bei rein immateriellen Schäden. Gerichte akzeptieren zunehmend höhere Beträge, wie ein Urteil über € 8.000 verdeutlicht. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten – jedoch sollte die Deckungsanfrage von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eingereicht werden. Ich unterstütze Sie bundesweit.

Was ist geschehen?

Ein HIV-positiver Patient erhielt in einer Klinik Behandlung und wurde später dort als Mitarbeiter angestellt. Die Klinik unterließ es jedoch, die sensiblen Gesundheitsdaten des neuen Mitarbeiters zu sperren.

Infolgedessen hatten einige Mitarbeiter der Klinik mehrere Wochen lang Zugang zu dem „Patientendeckblatt“, auf dem unter anderem die HIV-Diagnose des Mitarbeiters vermerkt war.

Obwohl lediglich Name, Anschrift, Krankenkasse und die kaum lesbare, dreibuchstabige Diagnose „HIV“ sichtbar waren, stellte dies einen erheblichen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Selbst diese minimalen Informationen hätten gesperrt werden müssen. Die Klinik versuchte, den Vorfall herunterzuspielen, da nur wenige Personen Zugang zu den Daten hatten und diese zur Verschwiegenheit verpflichtet seien.

Jedoch steht dem entgegen, dass die HIV-Diagnose eines Mitarbeiters die Kollegen nichts angeht. Auch Angestellte im medizinischen Bereich haben das Recht darauf, dass ihre Patientendaten ausschließlich dem behandelnden Arzt und dessen Hilfspersonal zugänglich sind – und nur für den konkreten Behandlungsfall.

Insbesondere eine Diagnose wie HIV, die nach wie vor stark stigmatisiert ist, darf nicht leichtfertig preisgegeben werden. Im vorliegenden Fall führte die Offenlegung der Diagnose zu einem veränderten Verhalten der Kollegen.

Das Schmerzensgeld von € 8.000 nach Art. 82 DSGVO wäre wahrscheinlich noch höher ausgefallen, wenn weitere Details des Gesundheitszustands öffentlich einsehbar gewesen wären.

Ich unterstütze Sie bei Datenschutzverstößen am Arbeitsplatz. Ich setze Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld durch und sorge dafür, dass Ihre Daten geschützt bleiben. Profitieren Sie von meiner Expertise im Arbeitsrecht.

Besonderheiten des Urteils: Prägende Entscheidung im Datenschutzrecht

Bislang haben deutsche Gerichte oft eine zurückhaltende Haltung bei der Gewährung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden infolge von Datenschutzverstößen eingenommen.

Viele Richter betrachteten derartige Verstöße als geringfügig, die nur in seltenen, schwerwiegenden Fällen zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld führten. Diese Auffassung steht jedoch im Widerspruch zur Absicht des EU-Gesetzgebers.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom 14.01.2021 (Az. 1 BvR 28531/19) deutlich gemacht, dass deutsche Gerichte die Voraussetzungen und den Umfang von Art. 82 DSGVO nicht lediglich mit dem Verweis auf einen vermeintlich fehlenden Schaden abtun dürfen. Ein Schaden muss nicht zwingend gravierend sein, um zu einer Entschädigung zu führen.

Das Urteil, in dem ein Schmerzensgeld von € 8.000,00 zugesprochen wurde, zählt zu den höchsten Beträgen, die in Deutschland bislang aufgrund eines Datenschutzverstoßes vor Gericht durchgesetzt werden konnten.

Dies verdeutlicht die wachsende Relevanz des Datenschutzes seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018.

Der EU-Gesetzgeber hat in Art. 82 Abs. 1 DSGVO eindeutig festgelegt, dass bei Datenschutzverletzungen sowohl materielle als auch immaterielle Schäden – wie etwa Schmerzensgeld – zu ersetzen sind.

Ein konkreter, nachweisbarer Schaden ist dabei nicht zwingend erforderlich; auch ein abstrakter immaterieller Schaden genügt, um eine Entschädigung zu erhalten.

Wurde Ihr Datenschutz am Arbeitsplatz verletzt? Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und begleite Sie beim Widerruf, der Löschung und der Sperrung Ihrer Daten. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht.

Fazit: Schmerzensgeld bei Verstößen gegen den Datenschutz nicht außer Acht lassen.

Im Falle eines Datenschutzverstoßes sollten Betroffene nicht nur Maßnahmen gegen den Verstoß ergreifen, sondern auch in Erwägung ziehen, Schmerzensgeld geltend zu machen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, sofern die Versicherung zum Zeitpunkt des Verstoßes bestand.

Die Anfrage zur Kostenübernahme sollte jedoch einem erfahrenen Rechtsanwalt überlassen werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Ich unterstütze Sie deutschlandweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es bei Widerruf, Löschung, Sperrung oder der Geltendmachung von Schmerzensgeld nach Datenschutzverstößen.

Wurden Ihre Daten am Arbeitsplatz unrechtmäßig verwendet? Ich setze mich für Ihr Schmerzensgeld ein und vertrete Ihre Rechte im Rahmen der DSGVO. Lassen Sie sich von mir als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten.

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