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Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

Fachbeitrag im

Schwangerschaft: Ist es dem Arbeitgeber gestattet, das Team darüber zu informieren?

Nach dem Mutterschutzgesetz sind Arbeitnehmerinnen dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

Allerdings drohen bei Verstößen keine rechtlichen Konsequenzen.

Viele werdende Mütter, die ihren Arbeitgeber frühzeitig einweihen, wünschen sich oft, dass diese Information nicht umgehend im Unternehmen weitergegeben wird. Ist es dem Arbeitgeber jedoch erlaubt, die Schwangerschaft ohne Zustimmung weiterzugeben? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in diesem Zusammenhang?

Schwangerschaft: Der Arbeitgeber ist nicht befugt, Informationen ohne Zustimmung weiterzugeben.

Nach dem Mutterschutzgesetz ist es einem Arbeitgeber nicht gestattet, Informationen über eine Schwangerschaft ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

  • Dies gilt für alle Personen, die nicht unmittelbar an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der schwangeren Mitarbeiterin beteiligt sind.

  • Ich bin als Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um zu ermitteln, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird.

    • Die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen müssen anschließend umgesetzt werden.

    • Zum Beispiel dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat nicht mehr als vier Stunden pro Tag in stehender Position arbeiten.

    • Darüber hinaus sind Tätigkeiten wie häufiges Bücken, das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen für werdende Mütter nicht gestattet.

  • Damit ich diese Schutzmaßnahmen umsetzen kann, ist es mir erlaubt, Vorgesetzte und Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft zu informieren.

Als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht unterstütze ich schwangere Arbeitnehmerinnen dabei, ihre Rechte durchzusetzen. Sei es die Mitteilungspflicht, der Mutterschutz oder die unbefugte Weitergabe sensibler Informationen – ich berate Sie umfassend und rechtlich sicher.

Bußgeld bei unerlaubter Weitergabe von Schwangerschaftsinformationen möglich.

Gibt eine Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Einwilligung im Team bekannt, kann dies für mich als Arbeitgeber rechtliche Folgen haben. In solchen Situationen könnte mir unter Umständen sogar ein Bußgeld drohen.

Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihr Einverständnis an Dritte weitergegeben? Ich unterstütze Sie rechtlich und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber geprüft werden.

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