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Abfindungsrechner

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Online Abfindungsrechner – prüfen Sie hier Ihre mögliche Abfindung

Verlieren Sie Ihren Job, stehen Sie nicht nur vor emotionalen und finanziellen Herausforderungen, sondern müssen sich auch mit den rechtlichen Aspekten einer Kündigung auseinandersetzen. Eine Abfindung kann dabei eine wichtige finanzielle Unterstützung sein.

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, einen ersten Überblick über die mögliche Höhe Ihrer Abfindung zu erhalten.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung von Ihrem Arbeitgeber als Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes.
Die Höhe der Abfindung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, einschließlich der Dauer Ihrer Beschäftigung, Ihres Alters und der Umstände Ihrer Kündigung.

Wie funktioniert der Abfindungsrechner?

Unser Abfindungsrechner verwendet eine einfache Formel, um Ihnen eine Schätzung der Abfindung zu geben, die Sie erwarten könnten. Die Berechnung basiert auf Ihren Angaben zu:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Je länger Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, desto höher kann Ihre Abfindung ausfallen.
  • Monatliches Bruttogehalt: Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Abfindungshöhe.
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Abfindungsrechner

Erhalten Sie hier eine unverbindliche Einschätzung. Diese ersetzt nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt. Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für eine verbindliche Abschätzung.

10 Jahre
Brutto-Monatsgehalt: 2000

Abfindung im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung

Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers besteht für den Mitarbeiter die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel:

  • der Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Klageverfahrens,
  • der Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • dem Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers.

In der Regel beträgt die Abfindung etwa 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung. Unter gewissen Umständen kann jedoch eine höhere Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung ausgehandelt werden, wobei die Verhandlungsfähigkeiten eine Rolle spielen. Gemäß § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist es auch möglich, ohne Klageerhebung eine Abfindung zu erhalten, wenn die betriebsbedingte Kündigung im Kündigungsschreiben angedeutet wird und die Klagefrist nicht ausgeschöpft wird. In einem solchen Fall wird die Abfindung auf 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung festgelegt.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nicht jeder, der seinen Job verliert, hat automatisch Anspruch auf eine Abfindung. Die Anspruchsvoraussetzungen können variieren, abhängig von den Details Ihres Arbeitsvertrags und dem Arbeitsrecht.
Abfindungen sind in der Regel steuerpflichtig. Die genaue Besteuerung hängt von Ihrem individuellen Steuersatz und den gesetzlichen Bestimmungen ab.
Ja, in vielen Fällen ist es möglich, mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe der Abfindung zu verhandeln. Eine rechtliche Beratung kann hierbei von Vorteil sein.
Eine Abfindung ist eine Zahlung des Arbeitgebers, die in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Es handelt sich dabei nicht um gesetzlich geregelte Zahlungen, sondern oft um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers oder das Ergebnis von Verhandlungen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Eine Abfindung kann auch aus einer betrieblichen Übung resultieren, wenn sie regelmäßig gezahlt wird.
Oft wird eine Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vereinbart. Arbeitgeber bieten häufig eine Abfindung an, um lange Gerichtsprozesse zu vermeiden. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Vereinbarung.
Wenn eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen erfolgt, kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben anbieten, dass der Arbeitnehmer bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhält (§ 1a KSchG). Dies ist jedoch kein Zwang.
Bei Massenentlassungen mit mehr als 20 betroffenen Arbeitnehmern ist ein Sozialplan nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgeschrieben. Darin kann eine Abfindungsregelung enthalten sein, die für alle betroffenen Arbeitnehmer gilt.
In der Regel wird das Arbeitslosengeld durch eine Abfindung nicht gekürzt. Eine Ausnahme besteht, wenn der Arbeitnehmer eine kürzere Kündigungsfrist akzeptiert und dadurch schneller aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Ja, Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig. Es gibt jedoch eine Steuervergünstigung nach der sogenannten Fünftelregelung, die die Steuerlast reduziert, wenn die Abfindung in einem Veranlagungszeitraum gezahlt wird.

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